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Käufe und Rückzahlungen

KÄUFE UND RÜCKZAHLUNGEN

VERKAUFSSERVICE

Der Kauf eines Tickets beinhaltet die Erhebung einer Gebühr für den Verkaufsservice in folgender variabler Höhe: 

Online-Kauf 

Der Verkaufsservice für den Kauf auf ita.airways.com ist kostenlos 

Kauf über Callcenter 

20 € für zum Zeitpunkt der Buchung gekauftes Ticket 

30 € für ein nach der Buchung gekauftes nationales Ticket 

30 € für ein nach der Buchung gekauftes internationales Ticket 

Kauf an den Ticketschaltern, die direkt von ITA Airways verwaltet werden 

12 € für ein nationales Ticket 

25 € für ein internationales Ticket im Schengen-Raum und in der Schweiz 

35 € pro Ticket für alle anderen Reiseziele 

UMBUCHUNG UND ERSTATTUNG

Die Umbuchung und (vollständige oder teilweise) Erstattung des Tickets eines Fluggastes aufgrund einer Änderung des Flugs/eines Verzichts auf den Flug ist gemäß den Beförderungsbedingungen für das gebuchte Ticket zulässig. Die Beförderungsbedingungen werden während des Buchungs- und Kaufvorgangs und auf dem Ticketbeleg erläutert.

Neuerung

Tickets, die über die ITA Airways-Vertriebskanäle (Website ita-airways.com, ITA Airways-App, Customer Center und ITA Airways-Ticketschalter) ausgestellt wurden, können direkt online umgebucht und erstattet werden,Klicken Sie einfach auf der Startseite auf den Bereich „Meine Flüge“ und geben Sie den Buchungscode zusammen mit dem Nachnamen einer der Personen ein, die in der Buchung aufgeführt sind. Für weitere Details und Ausnahmen klicken Sie bitte hier.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass Flughafen- und Sicherheitsgebühren in dem in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen vorgesehenen Zeitraum erstattungsfähig sind, sofern in den Tarifregeln keine anderen Bedingungen angegeben sind. Servicegebühren sind nicht erstattungsfähig.

Bei Tickets, die (auch online) von einem Reisebüro ausgestellt wurden, muss die Erstattung über das Reisebüro angefordert werden.

In allen Fällen, in denen es nicht möglich ist, eine Umbuchung und/oder eine Erstattung online vorzunehmen, wenden Sie sich bitte an das Customer Center von ITA Airways.

WIE UND IN WELCHEN FÄLLEN SIE ITA AIRWAYS ÜBER EIN NICHT ERFOLGTES BOARDING AUF EINEM FLUG INFORMIEREN MÜSSEN

Für in Italien gekaufte Tickets: bei Nichtantreten des Hinflugs (oder einer Teilstrecke des Hinflugs) aus irgendeinem Grund kann der Antrag auf Beibehaltung der Gültigkeit des Rückflugtickets ausschließlich dann akzeptiert werden, wenn dies innerhalb der nachfolgend angebenen Fristen ITA Airways zuvor mitgeteilt wurde: 

  • innerhalb von 24 Stunden nach der Abflugzeit des nicht angetretenen Hinfluges; 
  • falls die Abflugzeit des Rückfluges innerhalb von 24 Stunden nach dem Hinflug liegt, muss das Kontaktzentrum mindestens 2 Stunden vor dem Abflug des besagten Rückfluges informiert werden. 

Das Kontaktzentrum stellt ein neues E-Ticket für die geänderte Reiseroute aus, für das Sie entweder vor Ort (falls verfügbar) oder am Flughafen einchecken müssen. 

Falls der Passagier die oben genannte Mitteilung nicht oder nach Ablauf der angegebenen Frist macht, behält sich ITA Airways das Recht vor, bei Verfügbarkeit von Sitzplätzen auf dem Rückflug das zuvor gekaufte Ticket und den Preis zu verlangen, der dem höchsten verfügbaren Tarif in derselben Reiseklasse/Abteilung entspricht, der für die geänderte Reiseroute zum Zeitpunkt der Neuausstellung des Tickets gilt, es sei denn, die für das ursprüngliche Ticket geltenden Tarifregeln sind für den Fluggast günstiger.

WIE DIE KORREKTUR DES NAMENS BEANTRAGT WIRD

Die Korrektur des Namens auf dem ausgestellten Ticket kann durch einen Anruf beim Call Center und gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von € 25 beantragt werden.

 

Das Ticket ist nicht übertragbar und die Korrektur des Namens ist nur dann erlaubt, wenn es sich um Änderungen im Zusammenhang mit dem Inhaber des Tickets handelt, sowie in den folgenden Fällen:

  • Korrektur der Zuweisung von MR/MRS
  • Tippfehler (höchstens drei Zeichen)
  • Umkehren von Nachname und Vorname
  • Änderung des Nachnamens infolge von Heirat oder Ehescheidung
  • Änderung des gesetzlichen Namens durch Beschluss oder infolge der Änderung des Geschlechts
  • Spitzname, der durch den Vornamen zu ersetzen ist

Einige Beispiele:

Ursprünglicher Nachname / Vorname                                    Korrigiert Nachname / Vorname

Ursprünglicher Nachname / Vorname                                    Korrigiert Nachname / Vorname

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