Extra

Alle weiteren Serviceleistungen von Ita Airways neben dem Flug: Buchen Sie einen zusätzlichen Sitzplatz oder zusätzliches Gepäck. Komfortabel reisen

ZUSATZGEPÄCK

Sie können mit der Kreditkarte online ein Extra-Gepäckstück beim Online-Check-in  und im Bereich Flug verwalten.

Sie können ein Extra-Gepäckstück nur für Flüge von ITA Airways. 

INFORMATIONEN ZUM LIGHT-TARIF 

Nachfolgend sind die Preise für in den Laderaum aufgegebenes Gepäck und für ein zweites oder drittes Gepäckstück aufgeführt:

  • Für Handgepäck, das die zulässigen Maße/das zulässige Gewicht überschreitet oder Aufgabegepäck fällt eine Zusatzgebühr pro Strecke für das erste Gepäckstück an.
  • Bei Weiterreise mit Codeshare-Flügen der Partner Air France, KLM und Delta ist der Gepäckkauf nur am Flughafen (Ticketschalter und Flughafen-Check-in) möglich, an dem die Reise beginnt. Für zusätzliches Gepäck, das im Frachtraum untergebracht werden soll, gilt das Standard-Freigepäck; 
  • Der Erwerb von Zusatzgepäck ist online oder über das Contact Center nicht zum reduzierten Preis möglich, wenn die Flüge von anderen Fluggesellschaften durchgeführt werden oder von den folgenden Flughäfen abfliegen: Amsterdam, Genf, Tirana,  Zürich.
  • Die oben genannten Preise können sich ändern, je nachdem, wann der Gepäckservice erworben wird.
  • Die Tarife gelten für eine einzige Richtung (z. B. nur Hinflug, nur Rückflug).

ERSTATTUNG 

In den folgenden Fällen haben Sie Anspruch auf die Erstattung der Kosten für Zusatzgepäck:

  • der Flug nicht von ITA Airways durchgeführt wurde
  • Der ursprüngliche Flug storniert wurde und Sie den von ITA Airways vorgeschlagenen neuen Flug abgelehnt haben
  • das Gepäck, das Sie im Voraus kostenpflichtig als Zusatzgepäck angemeldet hatten, verloren gegangen ist und innerhalb von 45 Tagen nicht wieder aufgefunden wurde.
  • im Krankheits-/Todesfall (in beiden Fällen muss mit einer gültigen Bescheinigung eines Krankenhauses oder einer Todesbescheinigung nachgewiesen werden, dass der Flug nicht angetreten werden konnte):
    • enger Verwandter: Ehepartner, Kinder, einschließlich Adoptivkinder), Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder, Nichten und Neffen, Schwiegereltern, Schwägerin und Schwager, Schwiegertochter und Schwiegersohn; in diesem Fall muss der Verwandtschaftsgrad mithilfe einer entsprechenden Bescheinigung (Familienstandsbescheinigung oder eine ähnliche Bescheinigung zuständiger Kreis- oder Meldebehörden) nachgewiesen werden
    • von Passagieren, Verwandten oder Freunden mit derselben Buchungsnummer (PNR)

Sie haben keinen Anspruch auf Erstattung, wenn:

  • Sie sich entschließen, mit weniger Gepäck zu reisen, als Sie gekauft haben.

ONLINE-ERWERB NICHT ERLAUBT FÜR FOLGENDE LÄNDER UND FLUGHÄFEN

Wenn Sie von einem der folgenden Flughäfen abreisen, können Sie online kein Zusatzgepäck kaufen:

  • Tirana
  • Pantelleria
  • Lampedusa
  • Palma de Mallorca
  • Menorca
  • Split
  • Ibiza
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