Unterstützung für Fluggäste mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität

Wenn Sie ein Fluggast mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung sind, können Sie bei der Buchung oder zu einem späteren Zeitpunkt Unterstützung anfordern, indem Sie sich von Italien aus an das ITA Airways Support-Team wenden. Wenn Sie uns aus dem Ausland kontaktieren möchten, nutzen Sie bitte die Telefonnummer für Ihr Land.

Das rechtzeitige Einreichen eines Antrags auf Unterstützung bei der durchführenden Fluggesellschaft ermöglicht eine präzise Einschätzung des individuellen Betreuungsbedarfs zur Sicherstellung der Flugsicherheit. Gleichzeitig kann die Verfügbarkeit speziell ausgewiesener Sitzplätze für Passagiere mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität effizient überwacht werden. Deren Anzahl darf gemäß EU-Vorschriften eine bestimmte Grenze nicht überschreiten, die je nach Flugzeugtyp und -konfiguration variiert.
Bitte beachten Sie, dass bei Flügen, die von einer Drittfluggesellschaft durchgeführt werden, bestimmte Unterstützungsservices (wie z. B. Rollstühle an Bord) möglicherweise nicht zur Verfügung stehen bzw. zeitlich verzögert erbracht werden können.

Bitte kontaktieren Sie unser spezialisiertes Team unter den oben genannten Telefonnummern und Servicezeiten, um weitere Einzelheiten zu Ihrem Flug zu erhalten.

Nützliche Informationen

Damit wir Ihnen einen optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Service bieten können, muss ein Antrag auf Unterstützung für Fluggäste mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität entweder direkt bei der Flugbuchung oder mindestens 48 Stunden vor Abflug an die Fluggesellschaft übermittelt werden.

Dabei ist wichtig, bei der Buchung die Art der erforderlichen Unterstützung anzugeben:

Rollstuhlnutzung bis zum Flugsteig
Fluggäste, die selbstständig im Flugzeug gehen und Treppen hinauf- oder hinabsteigen können, aber einen Rollstuhl oder andere Transportmittel benötigen, um sich am Flughafen fortzubewegen.

Rollstuhlnutzung bis zum Sitzplatz im Flugzeug
Fluggäste, die sich im Flugzeug selbstständig fortbewegen können, jedoch keine Treppen steigen können und einen Rollstuhl oder ein anderes Fortbewegungsmittel benötigen, um sich im Flughafen fortzubewegen.

Rollstuhlnutzung für nicht gehfähige Fluggäste
Passagiere, die nicht gehen können, mit ihrem eigenen Rollstuhl reisen und ab der Ankunft am Flughafen bei allen Phasen des Ein- und Ausstiegs, einschließlich der Zeit an Bord des Flugzeugs bis zum Ende des Fluges und bei der Ankunft am Zielort, auf Unterstützung angewiesen sind.

Hörbehinderung
Fluggäste mit teilweiser oder vollständiger Einschränkung des Hörvermögens und der sprachlichen Kommunikationsfähigkeit.

Sehbehinderung
Fluggäste mit teilweiser oder vollständiger Sehbehinderung

Karte mit Sicherheitshinweisen

Die neue Karte mit Sicherheitshinweisen, die speziell für blinde und sehbehinderte Fluggäste entwickelt wurde, ist jetzt auf all unseren Flugzeugen der Typen Airbus 321Neo, Airbus A350-900, Airbus330 Neo, Airbus320 Neo, A220-100 und A220-300 verfügbar.
Dieses wichtige Hilfsmittel wurde von ITA Airways und ENAC in Zusammenarbeit mit der Federazione Nazionale delle Istituzioni Pro Ciechi entwickelt und wird vom Ministerium für Personen mit Behinderungen unterstützt.
Bis Juli 2025 wird die gesamte Flotte mit unserer innovativen neuen Karte mit Sicherheitshinweisen ausgestattet.

Die Karte mit Sicherheitshinweisen ist eine in Blindenschrift und Großdruck produzierte Broschüre und mit tastbaren, erhöhten Grafiken und kontrastreichen visuellen Elementen ergänzt. Dadurch ist sie besonders gut auf die Bedürfnisse der wachsenden Anzahl sehbehinderter Reisender zugeschnitten. Sie gewährt Fluggästen mit Sehbehinderung direkten Zugang zu wesentlichen Informationen zur Flugsicherheit während des Starts, der Landung und des Fluges. Darüber hinaus werden die Notfall-Evakuierungsverfahren in klarer und zugänglicher Weise dargestellt. Bitte beachten Sie: Obwohl diese Informationen nun direkt für sehbehinderte Reisende verfügbar sind, bietet unsere Kabinenbesatzung vor dem Start weiterhin eine spezielle Sicherheitsunterweisung.

Durch diese wertvolle Unterstützung, die auf Italienisch und Englisch verfügbar ist, können sehbehinderte Fluggäste nun detaillierte Informationen über Sicherheitsvorschriften erhalten und im Flugzeug ihr Bewusstsein für den Raum um sie herum erhöhen.

ITA Airways ist stolz darauf, die erste Fluggesellschaft zu sein, die diese neue inklusive Richtlinie für sehbehinderte Reisende einführt. Dieses neue Hilfsmittel dient dazu, die Gelassenheit und Sicherheit unserer Fluggäste zu fördern und stellt einen weiteren Schritt in Richtung eines barrierefreien und inklusiven Luftverkehrs dar.

Intellektuelle und soziale Behinderungen
Fluggäste mit kognitiven, geistigen und verhaltensbezogenen Beeinträchtigungen.
Fluggäste mit geistigen oder entwicklungsbedingten Behinderungen können allein oder mit einer Begleitperson reisen, abhängig vom erforderlichen Unterstützungsgrad und dem Grad ihrer Autonomie. Es ist ein ärztliches Attest (siehe VORLAGE) eines Neurologen, Psychiaters oder Neuropsychiaters erforderlich, in dem die Flugtauglichkeit des Fluggastes sowie gegebenenfalls die Notwendigkeit einer Begleitperson bestätigt wird.

Fluggäste mit Übergewicht
Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Sitzplatz in der Economy Class nicht genügend Komfort bietet, können Sie einen Sitzplatz in einer höheren Reiseklasse (je nach Verfügbarkeit) oder einen zusätzlichen freien Sitzplatz direkt neben Ihnen erwerben. Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Flugzeugen die Armlehne zwischen den Sitzen möglicherweise nicht vollständig einklappbar ist.
Die Sitzabmessungen variieren je nach Flugzeugtyp und Reiseklasse. Für weitere Informationen wählen Sie bitte bei der Buchung die Option, die Ihren Anforderungen am besten entspricht. ITA Airways behält sich das Recht vor, das für die Flugstrecke genutzte Flugzeug aus betrieblichen Gründen zu ändern.

Erfahren Sie mehr über die Breite unserer Sitze, gemessen zwischen den Armlehnen. Die Breite unserer Sitze – ITA Airways Flotte

Bitte fordern Sie bei der Buchung oder zu einem späteren Zeitpunkt Unterstützung an, indem Sie sich spätestens 48 Stunden vor der geplanten Abflugzeit an das dafür zuständige Team wenden.

Sie können für folgende Fälle Unterstützung anfordern:

  • Mitführen eines eigenen (manuellen oder elektrischen) Rollstuhls
  • Transport besonderer medizinischer Geräte
  • Transport eines Blindenführ-/Assistenzhundes in der Kabine

Nach dem Einstieg werden Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität auf speziell reservierten Plätzen in der Nähe des Kabinenpersonals untergebracht, sodass sie während des gesamten Fluges die Hinweise der Crew jederzeit sehen und hören können.

Wenn Sie von Rom-Fiumicino abfliegen, beachten Sie bitte die ​Informationskarte zu Unterstützung am Flughafen.

Es ist wichtig, den Antrag auf Unterstützung an ITA Airways innerhalb der empfohlenen Frist zu stellen. Dies ermöglicht es uns, den Service für jede Phase des Boardings, des Aussteigens oder des Transits an einem bestimmten Flughafen und an Bord der Flüge gemäß der Reisestrecke vorzubereiten.

Fluggäste, die während der Buchung Unterstützung beantragt haben, müssen mindestens 2 Stunden vor dem geplanten Abflug am Flughafen am Check-in-Schalter von ITA Airways ankommen.

Wenn die Unterstützungsanfrage nicht zuvor bei ITA Airways eingegangen ist, wird der Flughafenbetreiber alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, damit der Fluggast den Flug planmäßig antreten kann.

Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität im Flugverkehr wird dieser Unterstützungsservice an allen Flughäfen kostenlos angeboten.

Der kostenlose Transport folgender Gegenstände (entweder in der Kabine oder im Frachtraum) ist ebenfalls gestattet:

  • Blindenführhund oder Assistenzhund (SVAN);
  • Zwei Gehhilfen (z. B. Krücken, Gehbock/Rollator);
  • Medizinisches Gerät zur Verwendung an Bord oder am Reiseziel (z. B. tragbarer Sauerstoffkonzentrator) mit maximalen Abmessungen, die einem Handgepäckstück entsprechen;
  • Medikamente, Verbände und alle für die Verabreichung von Medikamenten benötigten Spritzen oder Autoinjektoren.


Die Mitnahme eines manuellen, zusammenklappbaren Rollstuhls in der Kabine ist je nach Flugzeugtyp und den baulichen Gegebenheiten des Rollstuhls erlaubt.

Ein Gepäckstück bis zu 23 kg für den Transport medizinischer Güter (z. B. Hygienegeräte oder andere Körperpflegeartikel) im Frachtraum ist ebenfalls kostenlos erlaubt.

Aus Sicherheitsgründen ist jedes Flugzeug mit speziellen Sitzen für Fluggäste mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität ausgestattet. Diese Sitze werden beim Check-in am Flughafen zugewiesen und befinden sich immer neben dem Flugzeuggang.

Aus Sicherheitsgründen können keine Sitzplätze an Notausgängen reserviert werden.

Gemäß der aktuellen ENAC-Verordnung DG16/07/2021 fallen für die Sitzplatzzuweisung für Begleitpersonen von Passagieren mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität keine zusätzlichen Gebühren an, die über die Kosten des Flugtickets hinausgehen.

ITA Airways unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um einen Sitzplatz in der Nähe einer Person mit Behinderung bzw. einer Person mit eingeschränkter Mobilität zuzuweisen, wenn sie mit einer Begleitperson reist.

Soweit ITA Airways dies für notwendig hält, kann ITA Airways eine ärztliche Genehmigung (MEDIF) entweder direkt oder über ihren Beauftragten beantragen, wenn sie Kenntnis von Folgendem erhält:

  • Fluggäste mit ansteckenden Krankheiten, die ein Risiko für die Flugsicherheit darstellen könnten (einschließlich Umleitungen oder Notlandungen).
  • Fluggäste, die medizinische Hilfe oder medizinische Geräte benötigen (z. B. Fluggäste mit offensichtlichen Anzeichen von Atembeschwerden), da sich bestimmte Gesundheitszustände während oder aufgrund des Fluges verschlimmern könnten.
  • Fluggäste, die in den letzten 30 Tagen vor Abflug einer Operation unterzogen wurden

Ebenso kann die Fluggesellschaft für bestimmte Arten von Unterstützung die Anwesenheit einer Begleitperson verlangen.

Das Support-Team stellt alle notwendigen Informationen zur Verfügung.

Der Online-Check-in ist nicht verfügbar für Fluggäste, die Unterstützung benötigen.
In diesem Fall erfolgt die Sitzplatzvergabe entweder über unseren Kundenservice oder beim Check-in am Flughafen.

Bitte teilen Sie der Fluggesellschaft bei Buchung des Fluges mit, dass Sie mit einem Rollstuhl (manueller oder elektrischer Rollstuhl, festes oder klappbares Modell) oder einer anderen Gehhilfe reisen müssen. Sie können bis zu zwei Mobilitätshilfen kostenlos mitführen (z. B. Rollstuhl und Gehbock/Rollator).

Je nach erforderlicher Art der Unterstützung und je nachdem, ob ein Rollstuhl benötigt wird, kann der/die Flughafenmanager:in Sie bei Ankunft am Flughafen an einem der Treffpunkte im Terminalgebäude abholen und zum Check-in oder direkt zu den Flugzeugtreppen begleiten. Sie erhalten auch Unterstützung beim Treppensteigen und werden bis zu Ihrem Sitz im Flugzeug begleitet. Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen, die Website Ihres europäischen Abflughafens.

Manueller Rollstuhl
Ihr manueller Rollstuhl wird am Check-in-Schalter oder beim Boarding an der Flugzeugtür abgeholt, um in den Frachtraum des Flugzeugs geladen zu werden.

Rollstühle und Mobilitätshilfen mit nicht versiegelten (auslaufgefährdeten) Batterien
Von ITA Airways zugelassen. Weitere Informationen werden bei der Buchung vom jeweiligen Team bereitgestellt.

Rollstühle und Mobilitätshilfen mit versiegelten Batterien (nicht auslaufgefährdet)
Nassbatterien, Nickel-Metallhydrid-Batterien oder Trockenbatterien (z. B. Flüssigelektrolyt-Blei-Säure-Batterien, Nickel-Metallhydrid-Batterien oder Trockenbatterien)

Wenn der Rollstuhl oder die Mobilitätshilfe mit einer versiegelten Batterie betrieben wird und aufrecht im Frachtraum verstaut werden kann, darf die Batterie am Rollstuhl bzw. am elektrischen Gerät verbleiben, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Batterie muss sicher am Rollstuhl/an der Mobilitätshilfe befestigt sein.
  • Die elektrischen Kontakte der Batterie müssen vor Kurzschlüssen geschützt sein.
  • Die Stromkreise müssen isoliert sein.
  • Für Nassbatterien ist eine (1) Ersatzbatterie und für Nickel-Metallhydrid-Batterien sind zwei (2) Ersatzbatterien zulässig

Wir bitten Sie, unserem Call Center bei der Buchung des Services das technische Datenblatt des Rollstuhls zur Verfügung zu stellen, das auch die Angaben zur Batterie enthält.

Rollstühle und Mobilitätshilfen mit Lithium-Ionen-Batterien
Diese Batterien gelten als gefährlich und unterliegen daher den folgenden Bedingungen:

Der Batterietyp müssen zu einem testierten Typ gehören (UN Manual of Tests and Criteria, Part III, Subsection 38.3)
Wenn die Batterie vom Benutzer entfernt wird und die Mobilitätshilfe speziell für die Entfernung der Batterie konzipiert ist, darf die Batterie 300 Wh nicht überschreiten. Bei einem Gerät, das zwei Batterien benötigt, darf jede Batterie 160 Wh nicht überschreiten.
Entfernte Batterien dürfen nur in der Kabine in einem Schutzbehälter transportiert werden.
Wenn die Batterie nicht entfernt wird, gibt es keine Wh-Begrenzung.
Um den Transport Ihres Rollstuhls oder Ihrer Mobilitätshilfe zu gewährleisten, stellen Sie bitte sicher, dass die Abmessungen des Geräts mit den Frachtraumöffnungen des jeweiligen Flugzeugs kompatibel sind. Überprüfen Sie die Kompatibilität im entsprechenden Abschnitt.

Wenn Ihre Mobilitätshilfe die Sicherheitsanforderungen nicht erfüllt, wird sie möglicherweise nicht an Bord akzeptiert. Übermitteln Sie daher bitte dem zuständigen Team bei der Buchung des Services mindestens 48 Stunden vor Abflug das technische Datenblatt des Geräts, einschließlich der Angaben zur Batterie.

Laden Sie das Formular für batteriebetriebene Mobilitätshilfen herunter, füllen Sie es aus und befestigen Sie es an Ihrem Gerät.

Wenn Sie mit Ihrer Mobilitätshilfe reisen, muss diese mit den Abmessungen der Frachttür des Flugzeugs kompatibel sein.

Maximale Abmessungen von Rollstühlen (cm):

Flugzeug Länge Breite Höhe A350 / A339 / A332 151 148 157 A321 / A320 / A319 151 148 109 A319 / A320 / A321
(falls im Bulk-Load-Modus verwendet)
96 116 80
A221 / A223 96 116 80

Ab dem 1. August 2024 gelten für alle Hunde, einschließlich anerkannter Blindenführ- und Assistenzhunde, zusätzliche Anforderungen für die Einreise in die USA. Um das Pflichtformular für die Einfuhr von HundenThe link will be opened in a new browser tab auszufüllen und mehr über alle Anforderungen zu erfahren, ​besuchen Sie bitte den speziellen CDC-AbschnittThe link will be opened in a new browser tab.

Mit ITA Airways können Fluggäste kostenlos mit ausgebildeten und anerkannten Blindenführ- und Assistenzhunden reisen. Bei Anschlussflügen beachten Sie bitte die Vorgaben der Fluggesellschaft, die den jeweiligen Flug durchführt. Wenn Sie mit mehreren Fluggesellschaften reisen, empfehlen wir Ihnen daher, sich von jeder Fluggesellschaft bestätigen zu lassen, dass Ihr Hund an Bord zugelassen ist.

Allgemeine Definition der Serviceleistung
Anerkannte Blindenführ- und Assistenzhunde, unabhängig von Rasse oder Typ, wurden darauf trainiert, Personen mit motorischen Behinderungen, Seh- und Hörbehinderungen, geistigen/beziehungsorientierten Behinderungen oder anderen psychiatrischen Behinderungen zu unterstützen.

Sie müssen eine Ausbildungsbescheinigung auf Briefpapier der betreffenden Hundeschule bzw. -einrichtung vorlegen, die ordnungsgemäß ausgestellt oder abgestempelt ist und bestätigt, dass es sich bei Ihrem Hund tatsächlich um einen Assistenzhund handelt. Der Hund muss ein entsprechendes Geschirr tragen. Assistenzhunde unterliegen keinen Kontingenten oder Einschränkungen. Der Service muss mindestens 48 Stunden vor Abflug angefordert werden, indem Sie unser zuständiges Team kontaktieren. Unsere Mitarbeitenden informieren Sie dabei gerne über die erforderlichen Unterlagen, die für die Beförderung Ihres Hundes an Bord vorzulegen sind. Die Reisedokumente werden am Abflugtag kontrolliert. Den Fluggästen wird daher empfohlen, sich rechtzeitig am Flughafen einzufinden (mindestens 2,5 Stunden vor Abflug bei Flügen innerhalb Europas und mindestens 3,5 Stunden vor Abflug bei Flügen außerhalb Europas). Das Boarding ist nur garantiert, wenn die Unterlagen den Anforderungen entsprechen, die Ihnen vom zuständigen Team mitgeteilt wurden und auf der Website einsehbar sind.

Bitte beachten Sie: Hunde zur emotionalen Unterstützung gelten nicht als ausgebildete Assistenzhunde, daher können sie nicht kostenlos an Bord unserer Flüge mitreisen. Sie können gegen eine Gebühr mitreisen, vorbehaltlich der Bestimmungen für die Beförderung von Hunden als Handgepäck oder als Fracht im Frachtraum, je nach Gewicht.

Da einige Länder spezifische Vorschriften für die Einreise von Tieren haben, wird den Fluggästen empfohlen, sich im Voraus über die geltenden gesetzlichen und gesundheitlichen Anforderungen des Ziellandes zu informieren.

Allgemeine Reiseanforderungen:
Um die Flugsicherheit und den Komfort in der Kabine zu gewährleisten, muss der Hund es gewohnt sein, sich in der Öffentlichkeit gehorsam und angemessen zu verhalten (z. B. nicht zu bellen, zu knurren oder Menschen oder andere Tiere anzugreifen).

Für kleine Hunde ist es nicht unbedingt erforderlich, während der gesamten Flugdauer in einem Transportbehälter zu reisen. Wenn sie ohne Transportbehälter mitreisen, müssen Leine und ein Maulkorb verwendet werden (letzteres, wenn der Kapitän dies verlangt).

Der Blindenführhund muss vor dem Sitz des Besitzers untergebracht werden.

An Bord gilt:

  • Der Hund muss sich jederzeit unter der direkten Kontrolle des Fluggastes befinden.
  • Hunde dürfen nicht auf einem Passagiersitz oder neben einem Notausgang sitzen.

Darüber hinaus müssen die folgenden Vorschriften eingehalten werden, während das Tier an Bord ist.

Es besteht die Pflicht, einen Maulkorb an Bord mitzuführen.
Der Fluggast muss einen Maulkorb mitführen, der nach Ansage des Flugkapitäns dem Tier aufgesetzt werden muss (für den Fall, dass der Hund während des Fluges aggressiv wird). Der Hund darf kostenlos reisen, auch wenn er im Frachtraum reist. Der Fluggast haftet für sämtliche Schäden oder zusätzliche Kosten, die durch die Mitnahme des Hundes entstehen.

Diese Unterstützung ist nur mit Genehmigung von ITA Airways gestattet. Diese Unterstützung ist für alle Passagiere bestimmt, die von der Hüfte abwärts bewegungsunfähig sind oder deren beide Beine in Gipsverbänden gestreckt sind, sodass sie nicht im Sitzen angeschnallt reisen können.

Der Transport auf einer Trage an Bord von ITA Airways Flugzeugen ist gegen Gebühr auf fast allen Flugzeugen der Flotte verfügbar. Der Service ist nicht für Neugeborene und Passagiere mit einer Körpergröße von unter 1 Meter verfügbar.

Fluggäste, die auf einer Trage reisen, benötigen eine medizinische Flugtauglichkeitsbescheinigung (oder MEDIF) und müssen von einer Begleitperson begleitet werden. Wenn medizinische Unterstützung erforderlich ist, muss die Begleitperson ein Arzt oder eine Krankenschwester sein. Alle Kosten im Zusammenhang mit medizinischer Unterstützung und Bodentransport (z. B. im Krankenwagen) gehen zu Lasten des Fluggasts.

Wir empfehlen, den Service rechtzeitig, mindestens 96 Stunden vor dem Abflugdatum (ausgenommen Feiertage), anzufordern, indem Sie sich von Italien aus an das ITA Airways Support-Team wenden oder eine E-Mail an die dafür vorgesehene AdresseThe link will be opened in a new browser tab ([email protected]) schreiben. Wenn Sie aus dem Ausland anrufen, nutzen Sie bitte die entsprechende Telefonnummer für Ihr Land.

Der Service fällt nicht unter die Verordnung EG1107/06.

Sauerstofftherapie an Bord
Wenn Sie eine Sauerstofftherapie benötigen, kann ITA Airways diesen Service gegen eine zusätzliche Gebühr anbieten.

  • Da Sauerstofftherapiegeräte nicht zur Standardausstattung unserer Flugzeuge gehören, bitten wir Sie, diesen Service mindestens 96 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit (Feiertage ausgenommen) anzufordern, indem Sie sich von Italien aus an das ITA Airways Support-Team wenden oder eine E-Mail an die dafür vorgesehene AdresseThe link will be opened in a new browser tab ([email protected]) senden. Wenn Sie aus dem Ausland anrufen, nutzen Sie bitte die entsprechende Telefonnummer für Ihr Land.
  • Die Verfügbarkeit der Dienstleistung hängt von der für den Passagier benötigten Sauerstoffmenge sowie von der Flugdauer ab.
  • Fluggäste, die mit Sauerstofftherapiegeräten reisen, benötigen eine medizinische Flugtauglichkeitsbescheinigung (oder ​MEDIF) und müssen von einer Begleitperson begleitet werden.
  • Wenn medizinische Unterstützung erforderlich ist, muss die Begleitperson ein Arzt oder eine Krankenschwester sein. Alle Kosten im Zusammenhang mit medizinischer Unterstützung und Bodentransport (z. B. im Krankenwagen) gehen zu Lasten des Fluggasts.

ITA Airways gestattet Fluggästen auch, ihren eigenen Sauerstoffbehälter/Sauerstofftherapiegeräte für medizinische Zwecke kostenlos mitzuführen, unter den folgenden Bedingungen:

  • Der Genehmigungsantrag muss mindestens 48 Stunden vor Abflug an [email protected] gesendet oder beim Support-Team eingereicht werden, sobald die Genehmigung durch einen Arzt vorliegt.
  • Jeder Sauerstoffbehälter darf ein Bruttogewicht von 5 kg nicht überschreiten.

Bitte beachten Sie: Flüssiger Sauerstoff ist verboten.

Tragbare Sauerstoffkonzentratoren (POC)
Wenn Sie mit Ihrem eigenen tragbaren Sauerstoffkonzentrator (POC) reisen, können Sie diesen kostenlos mitführen, sofern er zu den an Bord unserer Flüge zugelassenen Geräten gehört. Die Liste der zugelassenen Geräte finden Sie hier.

Sie müssen kein Formular zur ärztlichen Genehmigung (MEDIF) ausfüllen; ein ärztliches Attest ist ausreichend, sofern es besagt,

  1. dass der POC-Benutzer die körperliche und kognitive Fähigkeit hat, das Gerät unabhängig zu bedienen, oder ob eine Person mitreisen muss, die diese Funktionen im Namen des Fluggastes ausführen kann.
  2. ob die Verwendung des tragbaren Sauerstoffkonzentrators für die gesamte Flugdauer oder nur teilweise erforderlich ist.
  3. welches der maximal erforderliche Sauerstoffstrom ist.

Transportbedingungen:

  1. An Bord dürfen nur batteriebetriebene Sauerstoffkonzentratoren verwendet werden.
  2. Stellen Sie sicher, dass Sie eine ausreichende Anzahl an Ersatzbatterien (nur in Ihrem Handgepäck) mitführen, um Ihren Sauerstoffkonzentrator während der gesamten Flugdauer betreiben zu können, da wir nicht garantieren können, dass er an Bord des Fluges aufgeladen werden kann.
  3. Ersatzbatterien müssen vor Beschädigungen und Kurzschlüssen geschützt und in ihrer Originalverpackung verstaut werden. Achten Sie darauf, dass alle freiliegenden Anschlüsse mit Klebeband isoliert sind und jede Batterie in einem separaten Plastikbeutel oder Schutzgehäuse verstaut ist.
  4. Der Fluggast muss in der Lage sein, die Ausrüstung ohne fremde Hilfe zu bedienen.
  5. Falls während des Fluges ein Sauerstoffkonzentrator verwendet werden muss, kann er als Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck mitgeführt werden, sofern die Batterien entfernt wurden.
  6. Sauerstoffkonzentratoren, die zur Betätigung Druckgas (Flaschen) benötigen, dürfen nicht an Bord verwendet werden.
  7. Tragbare Sauerstoffkonzentratoren müssen öl-, fett- und säurefrei sein, sich in gutem Zustand befinden und dürfen keine übermäßigen Anzeichen von Beschädigung, Abnutzung oder unsachgemäßer Verwendung aufweisen.

Wichtig: Sauerstoffkonzentratoren, die nicht in der oben genannten Liste zugelassener Geräte enthalten sind, können ebenfalls akzeptiert werden, sofern sie mit einem gut sichtbaren, roten Hinweis versehen sind, der folgende Erklärung enthält:

Beispiel für die erforderliche Kennzeichnung des tragbaren Sauerstoffkonzentrators:

„Der Hersteller dieses tragbaren Sauerstoff-
Konzentrators bestätigt,
dass das Gerät alle
zutreffenden Zulassungskriterien der FAA
für den Transport und die Nutzung von tragbaren Sauerstoffkonzentratoren an Bord von Flugzeugen erfüllt.“


Bitte beachten Sie die Bedingungen für den Transport von Batterien.

Die Mitnahme und Nutzung eigener medizinischen Hilfsmitteln (z. B. Stützsitzen) während des Fluges unterliegt der vorherigen Genehmigung durch ITA Airways, wozu deren physikalische und technische Eigenschaften sowie deren Kompatibilität mit den Sitzen an Bord überprüft wird.

Für weitere Informationen können sich Fluggäste in Italien an das ITA Airways Support-Team wenden oder eine E-Mail an die dafür vorgesehene AdresseThe link will be opened in a new browser tab ([email protected]) senden. Wenn Sie aus dem Ausland anrufen, nutzen Sie bitte die entsprechende Telefonnummer für Ihr Land.

Die Anfrage muss mindesten 72 Stunden vor Abflug gestellt werden.

Um eine komfortable und sichere Reise zu gewährleisten, achtet ITA Airways besonders auf die Bedürfnisse von Passagieren mit Behinderungen, die während des Fluges möglicherweise Haltungshilfen (Postural Support Aids, PSE) benötigen.

Eine Liste der mit unseren Flugzeugsitzen kompatiblen Hilfsmittel finden Sie auf der entsprechenden Seite.

Für alle zugelassenen Hilfsmittel ist es dennoch erforderlich, die Notwendigkeit ihrer Verwendung an Bord im Voraus mitzuteilen.

Wir empfehlen Ihnen, die Anweisungen des Herstellers für das Hilfsmittel mitzubringen. Dies erleichtert die Installation an Bord, die gemäß den mitgelieferten Anweisungen erfolgen muss (z. B. hinsichtlich Gewicht, Alter des Fluggastes und Installationsmethode).

Wenn das von Ihnen benötigte Hilfsmittel nicht in der Liste enthalten ist, können Sie sich an das ITA Airways Support-Team wenden oder

eine E-Mail an die dafür vorgesehene AdresseThe link will be opened in a new browser tab schreiben.

In diesem Fall werden Sie gebeten, das technische Datenblatt des Hilfsmittels mindestens 72 Stunden vor Abflug einzusenden, um die erforderliche Prüfung durchzuführen zu lassen.

Gemäß Anhang II der EG-Verordnung 1107/06 können unsere Crews Fluggästen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität folgende Unterstützungsleistungen anbieten:

  • Begleitung vom Sitz zur Toilette (es besteht keine Verpflichtung, den Fluggast zu heben oder bei der Nutzung der Toilette zu helfen).
  • Öffnen von Lebensmittel- und Getränkeverpackungen (es besteht keine Verpflichtung, bei der Verabreichung von Getränken, Mahlzeiten oder Medikamenten über den Service hinaus zu helfen, der auch anderen Fluggästen angeboten wird).

Daher muss eine Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität, die bei der Verrichtung spezifischer Tätigkeiten (z. B. Toilettengang, Einnahme von Mahlzeiten oder Medikamenten) auf Hilfe angewiesen ist, mit einer Begleitperson reisen, um ihre Betreuung und Sicherheit zu gewährleisten.

Alle unsere Flugzeuge sind mit manuellen Rollstühlen ausgestattet, die für die Fortbewegung vom Sitz zu den Toiletten genutzt werden können.

Unsere Bordtoiletten sind mit Handauflagen ausgestattet, um Fluggästen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität die Nutzung zu erleichtern (nur in einigen Toiletten im Flugzeug).

Gemäß der geltenden Verordnung (EG) Nr. 1107/06 dürfen eine Fluggesellschaft, ihre Bevollmächtigten oder ein Reiseveranstalter eine Buchungsanfrage aufgrund einer Behinderung oder eingeschränkten Mobilität nicht ablehnen.

Eine Ablehnung der Buchung oder des Boardings kann nur in folgenden Fällen erfolgen:

  • aus Sicherheitsgründen;
  • wenn die Größe des Flugzeugs oder seiner Türen es physisch unmöglich macht, den Fluggast mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität einsteigen zu lassen oder zu transportieren.

Bitte beachten Sie, dass bei Flügen, die von einer Drittfluggesellschaft durchgeführt werden, bestimmte Unterstützungsservices (wie z. B. Rollstühle an Bord) möglicherweise nicht zur Verfügung stehen bzw. zeitlich verzögert erbracht werden können.

Fluggäste können sich in Italien an das ITA Airways Support-Team wenden oder eine E-Mail an die dafür vorgesehene AdresseThe link will be opened in a new browser tab ([email protected]) senden. Wenn Sie aus dem Ausland anrufen, nutzen Sie bitte die entsprechende Telefonnummer für Ihr Land.

Falls eine Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität der Meinung ist, dass es im Zusammenhang mit der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 zu einer mangelhaften Leistungserbringung gekommen ist, kann die Person – je nach Sachlage – beim betreffenden Luftfahrtunternehmen oder Flughafenbetreiber Beschwerde einlegen.
Im Falle von verlorenen oder beschädigten Rollstühlen oder anderen Mobilitäts- und Hilfsmitteln kann der Fluggast, der mit einem Flug von ITA Airways geflogen ist, eine Beschwerde über unser​KontaktformularThe link will be opened in a new browser tab einreichen.
In allen anderen Fällen (insbesondere bei Problemen im Zusammenhang mit der Unterstützung am Flughafen bei Abflug, Transit und Ankunft) muss die Beschwerde an den entsprechenden Flughafenbetreiber gerichtet werden.
Jeder EU-Mitgliedstaat hat unabhängige Stellen benannt, die für die Durchsetzung dieser Verordnung in seinem Gebiet verantwortlich sind und die Befugnis haben, im Falle von Verstößen Sanktionen zu verhängen.
In Italien wurde diese Befugnis der Nationalen Zivilluftfahrtbehörde (ENAC) zugewiesen.
Falls die erhaltene Antwort gemäß den Vorschriften als unzureichend angesehen wird, können Fluggäste mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität eine Beschwerde bei ENAC einreichen, indem sie die Anweisungen in der dafür vorgesehenen AppThe link will be opened in a new browser tab befolgen.

Sie können eine Beschwerde an ENAC senden, wenn die mangelhafte Leistungserbringung an folgenden Orten stattgefunden hat:

  • an einem italienischen Flughafen;
  • auf Flügen mit Abflug von einem italienischen Flughafen aus (unabhängig von der Nationalität des Luftfahrtunternehmens);
  • auf Flügen mit Ankunft an einem italienischen Flughafen, die von einem EU-Luftfahrtunternehmen betrieben werden.

Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität im Luftverkehr trat am 26. Juli 2008 in Kraft.

Für weitere Informationen laden Sie bitte die ​EG-Verordnung Nr. 1107/2006The link will be opened in a new browser tab herunter.

Die Anreise zum Flughafen, der Aufenthalt in großen, lauten Räumen und der Einstieg in ein Flugzeug mögen für die meisten von uns alltäglich sein, für Menschen mit Autismus können sie jedoch eine enorme Herausforderung darstellen.

In solchen Fällen kann das Bewusstsein und die Kontrolle über die Situation den Unterschied ausmachen!

Diese Initiative ist Teil eines umfassenderen ENAC-Projekts „Autismus – Reisen durch den Flughafen“. In Partnerschaft mit ANGSA (National Association of Parents of People with Autism) ist ITA Airways die erste Fluggesellschaft, die sich dem Programm angeschlossen hat. Ziel ist es, Menschen mit Autismus dabei zu unterstützen, das Flugerlebnis in jeder Phase ihrer Reise genießen zu können.

Weitere Informationen finden Sie im speziellen Bereich zum Autismus-Programm.

Bitte beachten Sie unsere Erklärung zur Barrierefreiheit.

Sauerstofftherapiegeräte 1. Mai 2025, Aktualisierung der Liste der zugelassenen tragbaren Sauerstoffkonzentratoren (POC) auf ITA Airways Flügen –
Anerkannte Blindenführ- und Assistenzhunde 1. August 2024, Neue verbindliche Vorschriften der CDC für den Hundetransport in die USA
Karte mit Sicherheitshinweisen: 14. Februar 2025, „Karte mit Sicherheitshinweisen A321Neo, Italienisch – Englisch“
Karte mit Sicherheitshinweisen: 21. März 2025, „Karte mit Sicherheitshinweisen A350-900, Italienisch – Englisch“
Karte mit Sicherheitshinweisen: 4. April 2025, „Karte mit Sicherheitshinweisen Airbus330 Neo, Italienisch – Englisch“
Karte mit Sicherheitshinweisen: 16. Mai 2025, „Karte mit Sicherheitshinweisen Airbus320 Neo, Italienisch – Englisch“
Karte mit Sicherheitshinweisen: 9. Juni 2025, „Karte mit Sicherheitshinweisen A220-100, Italienisch – Englisch“
Karte mit Sicherheitshinweisen: 14. Juli 2025, Karte mit Sicherheitshinweisen A220-300, Italienisch – Englisch“