Verspätungen und Annullierungen
Wir möchten Ihnen stets einen pünktlichen und reibungslosen Flug ermöglichen. Allerdings lassen sich gewisse Unannehmlichkeiten trotz unseres Engagements für maximale Effizienz nicht immer ausschließen.
Wir wissen, dass Verspätungen und Annullierungen Ihre Reisepläne beeinträchtigen können, und bedauern dies sehr. Wir werden jedoch alles tun, um mögliche Unannehmlichkeiten für Sie zu minimieren und Ihnen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Unterstützung und Entschädigung anbieten. Verordnung (EG) Nr. 261/2004 regelt einheitliche Vorschriften für Entschädigung und Unterstützung von Fluggästen.
Die Verordnung gilt ausschließlich für die von dem Luftfahrtunternehmen betriebene Strecke im Falle von Flug- und Zugreisen.
Aus diesem Grund werden wir Sie über unsere App, das Tool „Flug-Infos“, SMS und E-Mail mit Informationen in Echtzeit auf dem Laufenden halten.
Hilfe im Falle einer Verspätung oder Annullierung
Im Falle einer Verspätung setzen wir alles daran, Ihre Abreise schnellstmöglich zu ermöglichen.
Sollte Ihr Flug abgesagt werden, bieten wir Ihnen – sofern möglich – die Umbuchung auf einen anderen Flug mit Italia Trasporto Aereo (Italienische Luftverkehrsgesellschaft) oder eine vergleichbare Reisemöglichkeit an, damit Sie Ihr Ziel schnellstmöglich erreichen. Auf Wunsch erhalten Sie alternativ eine vollständige Erstattung Ihres Ticketpreises.
Wenn wir Ihnen infolge außergewöhnlicher Umstände – etwa bei betrieblichen Störungen, die viele Flüge betreffen – nicht umgehend Unterstützung bieten können und es für Sie einfacher und schneller ist, eigenständig eine Unterkunft zu buchen oder Verpflegung beziehungsweise Transport zu organisieren, erstatten wir Ihnen nach Vorlage der entsprechenden Belege die angemessenen Kosten. In diesem Fall werden wir alles daran setzen, Ihnen die Kosten so schnell wie möglich zu erstatten.
Falls wir Ihnen Hilfe anbieten, wie z. B. eine Hotelunterkunft am Flughafen oder einen Transport mit dem Bus zum und vom Flughafen, und Sie sich entscheiden, diese nicht anzunehmen und eigene Vorkehrungen zu treffen, sind wir nicht verpflichtet, Ihnen die Kosten zu erstatten.
Sollte eine Verspätung von mehr als drei Stunden oder eine Annullierung auf unser Verschulden zurückzuführen sein, haben Sie gemäß den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sowie den ergänzenden Urteilen der Europäischen Gerichte Anspruch auf eine Entschädigung.