Zwei Kinder und eine Frau am Flughafen, die Reisedokumente in der Hand halten.

Erforderliche Dokumente für Reisen von Minderjährigen

Genießen Sie eine Reise ohne Stress und bereiten Sie Ihre Reiseutensilien und erforderlichen Dokumente vor Ihrem Flug vor.
Alle Reisenden, auch Minderjährige, müssen über ein eigenes, gültiges Ausweisdokument verfügen.
Bei Inlandsflügen müssen Passagiere unter 13 Jahren von einem Erwachsenen in der gleichen Serviceklasse begleitet werden. Bei internationalen Flügen gilt diese Regel für Passagiere unter 14 Jahren. Ist ein Elternteil ebenfalls minderjährig, ist ein Nachweis der elterlichen Verantwortung erforderlich.
Minderjährige im Alter von 14–17 Jahren auf Inlandsflügen und 15–17 Jahren auf internationalen oder Interkontinentalflügen dürfen unbegleitet reisen.
Bitte beachten Sie: Die für die Reise erforderlichen Dokumente können je nach Reiseziel, Inland oder Ausland, variieren.

  • Für Minderjährige mit italienischem Personalausweis/Reisepass muss eines der in der Präsidialverordnung 445/2000 genannten Dokumente vorgelegt werden.
  • Minderjährige mit Ausweisdokument einer anderen Nationalität müssen die Website der italienischen Botschaft oder des Konsulats überprüfen, um festzustellen, welche Dokumente erforderlich sind.

Für Minderjährige mit italienischem Reisepass ist eines der folgenden Dokumente erforderlich:

  • Personalausweis: Gültig für Reisen innerhalb der Europäischen Union oder in ein Land mit bilateralem Abkommen mit Italien. Wählen Sie Ihr ReisezielThe link will be opened in a new browser tab, um zu überprüfen, ob ein bilaterales Abkommen besteht
  • Individueller Reisepass: für Reiseziele außerhalb der Europäischen Union. Bitte beachten Sie: Minderjährige dürfen nicht mehr mit dem Reisepass ihrer Eltern/Sorgeberechtigten reisen
  • Pass: Gültig nur für bestimmte ReisezieleThe link will be opened in a new browser tab, oder bei Vorlage einer gültigen Geburtsurkunde bzw. eines Auszugs aus dem Geburtsregister mit Foto – zu beantragen am Wohnort und von der zuständigen Polizeibehörde zu stempeln

Wenn der Reisende jünger als 14 Jahre ist, muss er ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Reisedokument) bei sich tragen und von einem Erwachsenen begleitet werden. Je nach Art der Begleitperson des Minderjährigen gelten spezifische rechtliche Anforderungen:

  • Minderjährige, die von einem Elternteil/Vormund begleitet werden: Die Namen der Eltern oder Erziehungsberechtigten, die mit dem Minderjährigen reisen, müssen auf dem vorgelegten Ausweisdokument erscheinen. Andernfalls muss zusätzlich eine Geburtsurkunde oder Familienstands-Bescheinigung vorgelegt werden, welche die Mutterschaft oder Vaterschaft nachweist.
  • Minderjähriger, der von einem Erwachsenen ohne elterliche Verantwortung oder rechtliche Vormundschaft begleitet wird: Für italienische Minderjährige bis 13 Jahre, die außerhalb ihres Wohnorts reisen, ist eine Erklärung zur Begleitperson (ein von der Staatspolizei ausgestelltes Dokument) erforderlich, die von den Eltern oder dem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet ist. Die Erklärung muss vom Polizeipräsidium (oder im Ausland von einem italienischen Konsulat oder einer Botschaft) bestätigt werden.

Dieses Dokument muss den Namen der Person enthalten, die für den Minderjährigen verantwortlich ist, oder, wenn das Kind allein reist, den Namen der Fluggesellschaft, die für seine Betreuung verantwortlich ist. Die Erklärung zur Begleitperson kann als Papierdokument ausgestellt oder direkt im Reisepass des Minderjährigen eingetragen werden. In beiden Fällen muss der Antrag beim Polizeipräsidium gestellt werden, das entweder eine Bescheinigung ausstellt oder die Erklärung in den Reisepass stempelt.

Wenn der Minderjährige Teil einer Schulklasse oder einer Studienreise ist, muss in der Erklärung zur Begleitperson der Name der Person, die die Gruppe begleitet, oder der Name der Einrichtung/Organisation, die die Reise organisiert hat, angegeben werden.

Für Minderjährige mit Dokumenten anderer Nationalitäten (nicht italienischer Staatsangehörigkeit) ist es notwendig, auf der Website der Botschaft oder des Konsulats ihres Ziellandes nachzufragen.