Sehr geehrte Passagiere,
wir engagieren uns dafür, stets pünktliche und zuverlässige Flüge anzubieten. Trotz unserer ständigen Bemühungen, maximal effizient zu arbeiten, können gewisse Störungen auftreten.
Wenn Ihr Flug annulliert oder erheblich verzögert wurde oder Ihnen trotz bestätigter Reservierung der Zugang zu einem Flug verweigert wurde, haben Sie Anspruch auf die Ausübung Ihrer Rechte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, die am 17. Februar 2005 in Kraft getreten ist.
Im Falle einer kombinierten Flug- und Bahnreise gilt die Verordnung ausschließlich für den Flugabschnitt der Reise.
Die für die Störung verantwortliche ausführende Fluggesellschaft muss Ihre Rechte wahren.
Wenn die ausführende Fluggesellschaft Unterstützung leistet – wie z. B. Unterbringung in einem Hotel in der Nähe des Flughafens oder Bustransfers zum und vom Flughafen – Sie sich aber entscheiden, das Angebot abzulehnen und Ihre eigenen Vorkehrungen zu treffen, ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet, die Ihnen entstandenen Kosten zu erstatten.
Gültigkeit
Die oben genannte Verordnung gilt
- für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem EU-Mitgliedstaat abfliegen, und für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittland zu einem Flughafen in einem EU-Mitgliedstaat abfliegen, sofern der Flug von einem EU-Luftfahrtunternehmen durchgeführt wird und diese Fluggäste in diesem Drittland keine Entschädigung oder finanziellen Ausgleich erhalten haben.
- Dies gilt nur, wenn Sie eine bestätigte Reservierung für den betreffenden Flug haben,
- und nur, wenn Sie zu einem öffentlich verfügbaren Tarif reisen.
Für Flüge in die und aus den USA gelten gegebenenfalls auch die Erstattungsvorschriften des US-Verkehrsministeriums.
Wenn eine Verspätung von mehr als drei Stunden oder eine Annullierung in unserer Verantwortlichkeit liegt, haben Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 in der weiteren Auslegung durch die Entscheidungen der Gerichte der Europäischen Union.
Wenn die Verspätung oder Annullierung jedoch durch „außergewöhnliche Umstände“ verursacht wird, die außerhalb unserer Kontrolle liegen – wie z. B. ungünstige Wetterbedingungen, Streiks der Flugverkehrskontrolle, Flughafenschließungen, Verkehrsbeschränkungen oder von den zuständigen Behörden angeordnete Flugverbote oder andere Ursachen, die nicht auf Italia Trasporto Aereo zurückzuführen sind – haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung.
Verspätung
Im Falle einer Verspätung werden wir alles tun, damit Ihr Abflug so schnell wie möglich stattfindet.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gilt eine Verspätung als eingetreten, wenn die geplante Abflugzeit für Flüge über 3.500 km um mindestens vier Stunden, für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km und für Flüge über 1.500 km innerhalb der EU um mindestens drei Stunden sowie für Flüge bis zu 1.500 km um zwei Stunden verzögert wird. Wenn Ihr Flug voraussichtlich erheblich verzögert wird, haben Sie das Recht auf Unterstützung durch die ausführende Fluggesellschaft.
Dazu gehören: Mahlzeiten und Getränke (in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit und ohne alkoholische Getränke), Hotelunterkunft, sofern erforderlich – einschließlich Transportkosten – und die Möglichkeit, zwei kurze Telefonate zu tätigen oder zwei Nachrichten per Fax oder E-Mail zu senden. Die ausführende Fluggesellschaft ist nicht verpflichtet, eine solche Unterstützung zu leisten, wenn Sie für eine zusätzliche Verspätung des Abflugs verantwortlich sind. Im Falle von Verspätungen von mehr als fünf Stunden haben Sie innerhalb von sieben Tagen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises für den ungenutzten Teil der Reise oder für den bereits abgeschlossenen Teil, wenn die Verspätung Sie daran hindert, Ihr endgültiges Reiseziel zu erreichen, und gegebenenfalls auf einen Rückflug zu Ihrem ursprünglichen Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
Vorbehaltlich der Berechtigung kann eine Entschädigung geltend gemacht werden, wenn sich die Ankunft am Zielort um mehr als drei Stunden verzögert, sofern die Verzögerung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die trotz aller angemessenen Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können. Zu solchen Umständen zählen widrige Wetterbedingungen, politische Instabilität, Streiks, Sicherheitsrisiken und unvorhergesehene Mängel bei der Flugsicherheit.
Überbuchung
Wenn Ihnen aufgrund einer Überbuchung die Beförderung auf einem Flug verweigert wird, für den Sie eine Reservierung hatten, haben Sie Anspruch auf Unterstützung durch die ausführende Fluggesellschaft, wie oben im Abschnitt „Verspätung“ beschrieben. Darüber hinaus wird Ihnen die Beförderung auf einem Alternativflug an Ihr endgültiges Reiseziel angeboten. Eine solche Umbuchung muss zu frühestmöglicher Gelegenheit und unter vergleichbaren Bedingungen erfolgen.
Abhängig von der Sitzplatzverfügbarkeit können Sie sich auch dafür entscheiden, zu einem späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl zu Ihrem endgültigen Ziel zu reisen. In diesem Fall tragen Sie die Kosten für Mahlzeiten und Getränke, Hotelunterkunft und den Transport zwischen dem Hotel und dem Flughafen.
Wenn Ihnen die Beförderung gegen Ihren Willen verweigert wird, haben Sie Anspruch auf einen Alternativflug oder eine Erstattung sowie auf eine finanzielle Entschädigung, die per Scheck oder Banküberweisung oder – wenn Sie damit einverstanden sind – in Form eines Reisegutscheins gewährt werden kann. Die Höhe einer solchen Entschädigung hängt von der Entfernung der geplanten Reise und der alternativen Streckenführung ab, die Ihnen angeboten wird: Im Falle von Flügen mit einer Entfernung
- von bis zu 1.500 km beträgt die Entschädigung 250,00 €;
- von 1.500 bis 3.500 km und für Flüge innerhalb der EU über 1.500 km
- beträgt die Entschädigung 400,00 € und für Flüge über 3.500 km beträgt die Entschädigung 600,00 €.
Bei Bestimmung der Entfernung basiert die Berechnung auf dem endgültigen Reiseziel, bei dem der Fluggast aufgrund einer Nichtbeförderung oder Annullierung des Flugs im Vergleich zur geplanten Zeit verzögert ankommt.
Wenn Ihnen ein Alternativflug angeboten wird und die Ankunftszeit davon für Flüge bis zu 1.500 km nicht um mehr als zwei Stunden, für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km nicht um mehr als drei Stunden oder für Flüge über 3.500 km nicht um mehr als vier Stunden nach der Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges erfolgt, wird die finanzielle Entschädigung um 50 % der oben angegebenen Beträge reduziert, nämlich 125,00 €, 200,00 € oder 300,00 €.
Sie haben keinen Anspruch auf die oben genannte Entschädigung, wenn Ihnen die Beförderung aus triftigen Gründen verweigert wird, die in Ihrer Verantwortung liegen, wie z. B. wegen Gesundheits- oder Sicherheitsbedenken oder aufgrund fehlender oder unzureichender Reisedokumente.
Für Flüge aus den USA gilt die Überbuchungsvorschrift des US-Verkehrsministeriums.
Annullierung
Wenn ein Flug, für den Sie eine bestätigte Reservierung haben, annulliert wird, haben Sie Anspruch auf dieselben Umbuchungsrechte, Unterstützung, Erstattung und finanzielle Entschädigung wie oben beschrieben. Wenn möglich, werden Ihnen eine Umbuchung auf einen anderen, von der Fluggesellschaft durchgeführten Flug oder alternative vergleichbare Reiselösungen angeboten, die es Ihnen ermöglichen, Ihr endgültiges Reiseziel so schnell wie möglich zu erreichen, oder, vorbehaltlich Ihrer Zustimmung, eine vollständige Erstattung des Ticketpreises.
Ein Anspruch auf finanzielle Entschädigung laut EU-Verordnung besteht jedoch nicht, wenn das Ereignis auf außergewöhnliche Umstände zurückgeführt werden kann, die auch durch Anwendung aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten verhindert werden können. Zu solchen Umständen zählen beispielsweise widrige Wetterbedingungen, politische Instabilität, Streiks Dritter, Sicherheitsrisiken sowie unvorhergesehene Mängel bei der Flugsicherheit.
Es besteht kein Anspruch auf finanzielle Entschädigung, wenn
- Sie über die Annullierung mindestens 14 Tage vor Abflug informiert wurden;
- Sie über die Annullierung zwischen 14 und 7 Tagen vor Abflug informiert wurden und der betreffende Flug nicht mehr als zwei Stunden vor der ursprünglich geplanten Abflugzeit startet und/oder nicht mehr als vier Stunden nach der geplanten Ankunftszeit ankommt;
- Sie weniger als sieben Tage vor dem Abflug über die Annullierung informiert wurden und der Flug nicht mehr als eine Stunde vor der ursprünglich geplanten Abflugzeit abfliegt und/oder nicht mehr als zwei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit ankommt.
Herabstufung
Wenn eine ausführende Fluggesellschaft einen Fluggast in einer niedrigeren Klasse als der des gekauften Tickets befördert, hat der Fluggast innerhalb von sieben Tagen Anspruch auf Erstattung. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Entfernung des geplanten Flugabschnitts und dem für jeden Abschnitt bezahlten Ticketpreis ab. Für Flüge:
- von bis zu 1.500 km beträgt die Entschädigung 30 % des pro Abschnitt gezahlten Ticketpreises;
- zwischen 1.500 und 3.500 km und für Flüge von über 1.500 km innerhalb Europas beträgt die Entschädigung 50 % des pro Abschnitt gezahlten Ticketpreises;
- von über 3.500 km beträgt die Entschädigung 75 % des pro Abschnitt gezahlten Ticketpreises.
Wenn Sie glauben, dass Sie einen gültigen Anspruch gegen Italia Trasporto Aereo S.p.A. auf Grundlage der oben beschriebenen Bedingungen haben, kontaktieren Sie uns bitte über
Änderung des Reiseziels
Wenn Ihr Flug zu einem anderen als dem ursprünglich geplanten Reiseziel umgeleitet wurde und die ausführende Fluggesellschaft Sie nicht zu Ihrem ursprünglichen Reiseziel befördern kann, wird die Fluggesellschaft einen alternativen Transfer zu Ihrem endgültigen Zielflughafen organisieren und gegebenenfalls Unterstützung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 leisten. Wenn ein solcher Transfer vereinbart wird und Sie sich für eine andere Lösung entscheiden, ist die ausführende Fluggesellschaft nicht verpflichtet, die damit verbundenen Kosten zu übernehmen.
Wie Sie eine Entschädigung beantragen können
Wenn Ihr Flug mehr als drei Stunden nach der geplanten Landezeit ankommt oder innerhalb von 14 Tagen vor dem Abflugdatum annulliert wird, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sowie den ergänzenden Urteilen der Europäischen Gerichte, sofern die Verspätung oder Annullierung in unserer Verantwortlichkeit liegt. Wenn die Verspätung oder Annullierung jedoch durch „außergewöhnliche Umstände“ verursacht wird, die außerhalb unserer Kontrolle liegen (wie z. B. Streiks der Flugverkehrskontrolle, ungünstige Wetterbedingungen, Flughafenschließungen, Verkehrsbeschränkungen oder von den zuständigen Behörden angeordnete Flugverbote oder andere Ursachen, die nicht auf Italia Trasporto Aereo zurückzuführen sind), haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung gemäß EU-Verordnungen. (EG) Nr. 261/04.
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004 können Sie eine Entschädigung oder eine Erstattung der entstandenen Kosten über unser KontaktformularThe link will be opened in a new browser tab beantragen. Unser Team wird Sie kontaktieren, um Ihnen mitzuteilen, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung oder Erstattung haben.
Wenden Sie sich direkt an uns, um eine Entschädigung bzw. Erstattungen der Ausgaben, auf die Sie Anspruch haben, zu erhalten. Unternehmen, die Entschädigungsansprüche für Sie geltend machen, berechnen Gebühren für ihre Dienstleistungen; für diese Kosten wird keine Erstattung gewährt.
Unser Service wird von speziell geschultem Personal erbracht und ist für Sie vollständig kostenfrei.
Gepäckhilfe
Im Falle von Verspätung, Manipulation oder Verlust von Gepäck finden Sie alle notwendigen Informationen und Kontaktdaten, um unsere Unterstützung anzufordern, unter dem folgenden Link:
Haftung der Fluggesellschaft
NACHFOLGEND FINDEN SIE DIE WICHTIGSTEN VORSCHRIFTEN ZUR HAFTUNG UND DEREN BESCHRÄNKUNGEN SOWIE ZU DEN PASSAGIERRECHTEN IM FALL VON MIT PROBLEMEN BEZÜGLICH DER PERSONEN- UND GEPÄCKBEFÖRDERUNG IM LUFTVERKEHR.
- Montrealer Übereinkommen:The link will be opened in a new browser tab
- Verordnung (EG) Nr. 2027/97, in der jeweils gültigen Fassung und ergänzt durch die Verordnung (EG) Nr. 889/2002The link will be opened in a new browser tab
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004The link will be opened in a new browser tab zur Entschädigung und Betreuung von Fluggästen im Falle von Nichtbeförderung oder der Annullierung oder Verspätung von Flügen
- ENAC ist die in Italien für die Durchsetzung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und der Verordnung Nr. 1107/2006 verantwortliche Behörde.
- The link will be opened in a new browser tabKlicken Sie hierThe link will be opened in a new browser tab für eine Liste der Kontakte nationaler Vollzugsbehörden (NEB), die für die Anwendung der Verordnung 261/2004 in anderen Mitgliedstaaten verantwortlich sind.
Weitere Informationen finden Sie unter:
- ENAC-Website: https://www.enac.gov.it/passeggeriThe link will be opened in a new browser tab
- Abschnitt „Informationen zu Passagierrechten in der EU“:
- https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/air/index_it.htmThe link will be opened in a new browser tab
Rechte der Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität
Für Informationen zu den von Italia Trasporto Aereo S.p.A. angebotenen Dienstleistungen für Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität besuchen Sie bitte den Abschnitt „Besondere Assistenzdienste".
Für Informationen zu den Rechten von Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität konsultieren Sie bitte VERORDNUNG (EG) 1107/2006The link will be opened in a new browser tab oder die entsprechenden Abschnitte auf der Website der Europäischen Union: https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/transport-disability/reduced-mobility/index_it.htmThe link will be opened in a new browser tab
Für Flüge in die und aus den USA gelten auch die Vorschriften des US-Verkehrsministeriums.
Haftungsbeschränkung
Gemäß der für Fluggesellschaften der EU geltenden Verordnung in Übereinstimmung mit dem Recht der Europäischen Union, dem Montrealer Übereinkommen und der Verordnung (EG) Nr. 889/2002. Siehe Art. XIII der allgemeinen Beförderungsbedingungen.
Alternative Streitbeilegung
Plattform für die Online-Streitbeilegung
Wenn Sie als Kunde Tickets oder Serviceleistungen von Italia Trasporto Aereo online erworben haben, können Sie auf Wunsch die Plattform für Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission nutzen, die über folgenden Link zugänglich ist: https://consumer-redress.ec.europa.euThe link will be opened in a new browser tab
Für Kunden mit Wohnsitz in Frankreich gelten zudem folgende Bestimmungen:
Sollten Sie nach Einreichung einer Beschwerde mit der Antwort unseres Kundenservice nicht zufrieden sein, können Sie sich kostenlos an die Médiation du Tourisme et du Voyage (MTV) unter folgender Adresse wenden: MTV – Médiation Tourisme Voyage CS 30959 75383 PARIS CEDEX 08.
Alle Informationen, wie Sie die MTV kontaktieren können, finden Sie auf der Website https://www.mtv.travel/saisir-le-mediateur/The link will be opened in a new browser tab. Anfragen können auch online gestellt werden.