Artikel 1
Definitionen
Die in diesen Allgemeinen Beförderungsbedingungen (nachfolgend als „ABB“ bezeichnet) verwendeten Begriffe und Definitionen haben die folgende Bedeutung:
Italia Trasporto Aereo
Italia Trasporto Aereo, oder ITA, oder Unternehmen, oder Fluggesellschaft, bezeichnet Italia Trasporto Aereo S.p.A., mit eingetragenem Firmensitz in Rom, PLZ 00187, Via Venti Settembre, USt-Nr., Steuer-ID und Registernummer beim Registro delle Imprese di Roma 15907661001, Website www.itaspa.com, IATA-Code „AZ“.
Website ITA
Bezeichnet die Website der Fluggesellschaft (https://www.ita-airways.com), auf der diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) und andere relevante Informationen verfügbar sind.
Geltende Bestimmungen
Umfasst die Bestimmungen, die auf die Luftbeförderung anzuwenden sind und deren Text bzw. Zusammenfassung unter dem Abschnitt „Geltende Bestimmungen“ auf der Website von ITA zu finden sind. Diese Regeln sind kein Teil des Beförderungsvertrags und können von Zeit zu Zeit von zuständigen Behörden geändert werden.
Autorisierte Agenten
Die von ITA ausdrücklich autorisierten Unternehmen zum Verkauf von Luftverkehrsdienstleistungen an Passagiere. Dazu gehören beispielsweise allgemeine Verkaufsstellen, Reisebüros, Online-Verkaufsplattformen und so weiter.
Gepäck
Dieser Begriff umfasst Artikel, Gebrauchsgegenstände und andere persönlichen Dinge eines Passagiers, die unerlässlich sind oder getragen bzw. verwendet werden und zum Komfort und der Annehmlichkeit auf seiner Reise beitragen. Die Fluggesellschaft verpflichtet sich, diese Gegenstände zusammen mit dem Passagier im Rahmen des Beförderungsvertrags zu transportieren. Sofern nicht anders angegeben, umfasst die Definition von Gepäck sowohl aufgegebenes Gepäck als auch nicht zugestelltes Gepäck. Mit Passagieren reisende Tiere werden als Gepäck bezeichnet.
Fluggesellschaft
Steht für die rechtliche Einheit, die die Beförderung im Luftverkehr ausführt. Es muss unterschieden werden zwischen der Vertragsfluggesellschaft (Marketing Carrier) und der Ausführenden Fluggesellschaft (Operating Carrier). Die Vertragsfluggesellschaft ist die Fluggesellschaft, die das Ticket als Partei des Beförderungsvertrags (mit einem Passagier oder einer Person, die im Namen des Passagiers auftritt) ausstellt, nach dessen Vorgaben der Transport des Passagiers bzw. seines Gepäcks ausgeführt wird bzw. gemäß dem eine Verpflichtung zum Transport besteht; diese Partei ist für den standardmäßigen oder teilweisen Transport verantwortlich. Die Ausführende Fluggesellschaft kann jede Fluggesellschaft sein, die eine Vereinbarung mit der Vertragsfluggesellschaft getroffen hat bzw. von der Vertragsfluggesellschaft autorisiert wurde und die den Transport vollständig oder teilweise ausführt, wobei es nicht um eine aufeinanderfolgende Beförderung handelt, welche spezifischen Bestimmungen unterliegt
Verbraucher
Dieser Begriff bezieht sich auf einen Passagier, der ein Flugticket für Privatzwecke erworben hat.
EMD, E-Gutscheine, TCV
Diese Begriffe beziehen sich auf elektronische Dokumente, die mithilfe von Belegen in Papierform bestätigt wurden und die Person, die diese Dokumente besitzt, berechtigen, die von Zeit zu Zeit von ITA angebotenen Services zu nutzen.
Tarif
Dies sind die ITA-Tarife, die über die Vertriebskanäle des Unternehmens (Autorisierte Agenten, Contact Center, Ticketbüros) oder auf der ITA-Website veröffentlicht werden können. Dies wird auch in dem entsprechenden Feld auf dem Ticket angezeigt. Die Tarife können spezifische Bedingungen und/oder Einschränkungen – bekannt als Tarifregeln – bezüglich: (i) Gültigkeit und Dauer des Tickets; (ii) Reservierungen und Ausstellung von Tickets; (iii) Nutzungsweisen und Erstattung des Tickets, (iv) Dienstleistungen, die im Tarif enthalten sind und Ergänzungen oder Änderungen der Bestimmungen dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB)umfassen – beinhalten. Die Tarifregeln werden dem Kunden zum Zeitpunkt der mit dem Kauf des Tickets verbundenen Vorgänge gemäß den vorgesehenen Kaufmethoden von den Autorisierten Agenten, dem Contact Center oder dem Ticketbüro oder auf der ITA-Website, im Falle eines Online-Kaufs, mitgeteilt.
Flug oder Reise
Dies bezieht sich auf den Reiseplan der vereinbarten Beförderung, die aus ein oder mehreren Segmenten bestehen kann.
IATA
Dies steht für International Air Transport Association. Dies ist der Dachverband, in dem die meisten kommerziellen Fluggesellschaften der Welt Mitglied sind. Weitere Informationen zur IATA sind auf der Website www.iata.orgThe link will be opened in a new browser tab verfügbar.
ICAO
Steht für die International Civil Aviation Organization, einer Agentur der Vereinten Nationen, die sich mit den Bestimmungen der zivilen Luftfahrt beschäftigt. Weitere Informationen zur ICAO sind auf der Website www.icao.intThe link will be opened in a new browser tab verfügbar.
Passagier
Dieser Begriff steht für eine Einzelperson, die nicht der Cockpitbesatzung oder dem Kabinenpersonal des besagten Flugs angehört und mit der Zustimmung von ITA mit einem Flugzeug transportiert wurde oder wird. Normalerweise trifft diese Bezeichnung für die Person ab Bezahlung des entsprechenden Tarifs zu.
Aufgabegepäck (oder geliefertes Gepäck oder im Frachtraum transportiertes Gepäck)
Diese Bezeichnung bezieht sich auf gemeinsam mit dem Passagier beförderte Gepäckstücke oder Tiere, für die ITA die Verantwortung übernimmt und für die die Fluggesellschaft einen Gepäckbeleg ausgestellt hat.
SZR („Sonderziehungsrecht“)
Dies ist eine vom Internationalen Währungsfonds mit dem Ziel geschaffene Rechnungseinheit, eine einheitliche und homogene Währung für internationale kommerzielle Transaktionen nutzen zu können, deren Wert in den wichtigsten Finanztageszeitungen oder im Internet veröffentlicht wird.
Segment
Steht für alle nationalen, internationalen oder interkontinentalen Flugstreckenabschnitte.
Zwischenstopp
Dies bedeutet eine Unterbrechung der Reise an einem Zwischenziel (d. h. an einem Ort, der nicht Ausgangspunkt und nicht Zielpunkt der Reise ist). Dieses Zwischenziel wird auf den Flugplänen von ITA als geplanter Zwischenstopp für den Reiseplan angegeben oder aus operativen oder Sicherheitsgründen durchgeführt.
Ticket
Dieser Begriff bezeichnet das Dokument, das von ITA oder im Namen von ITA durch einen Autorisierten Agenten ausgestellt wurde. Dies geschieht entweder in Form eines Belegs oder in elektronischer Form. Damit wird der Abschluss eines Beförderungsvertrags bestätigt und die Nutzung des Services legitimiert.
Annahmefrist
Dieser Begriff bezieht sich auf die Frist, in der der Check-in abgeschlossen sein muss.
Nicht aufgegebenes Gepäck (oder nicht zugestelltes Gepäck)
Diese Bezeichnung umfasst alle Gepäckstücke und Tiere, die gemeinsam mit einem Passagier befördert werden und nicht aufgegeben werden. Sie wurden demnach nicht der Fluggesellschaft übergeben und können in der Passagierkabine transportiert werden.