Zwei Personen gehen mit Blindenführhunden an der Leine durch einen Flughafen.

Anerkannte Blindenführ- und Assistenzhunde

Anerkannte Blindenführ- und Assistenzhunde jeglicher Rasse oder Art sind dafür ausgebildet, Menschen mit körperlichen, visuellen, auditiven, intellektuellen, sozialen oder psychiatrischen Behinderungen Unterstützung zu bieten.

Ausgebildete und anerkannte Blindenführ- und Assistenzhunde dürfen auf Flügen von ITA Airways kostenlos in der Kabine mitgeführt werden.
Für Anschlussflüge beachten Sie bitte die Vorschriften der jeweiligen Fluggesellschaft. Wenn Ihre Reiseroute mehrere Fluggesellschaften umfasst, müssen Sie sich von jeder Fluggesellschaft bestätigen lassen, dass der Hund an Bord akzeptiert wird.

Es ist ein Trainingszertifikat vorzulegen, das auf einem offiziellen Briefbogen oder mit einem gut lesbaren Stempel des zuständigen Ausbildungszentrums ausgestellt ist und bestätigt, dass es sich um einen Assistenzhund handelt. Assistenzhunde unterliegen keinen Kontingenten. Dieser Service ist spätestens 48 Stunden vor Abflug zu beantragen und wird erst nach Prüfung aller Unterlagen bestätigt.

Bitte beachten Sie: Hunde zur emotionalen Unterstützung gelten nicht als ausgebildete Assistenzhunde und können daher nicht kostenlos auf unseren Flügen befördert werden. Ihre Beförderung ist gegen eine Gebühr, abhängig vom Gewicht des Hundes, gemäß den Vorschriften für die Mitnahme von Hunden in der Kabine oder im Frachtraum möglich.

Wenn Sie außerhalb Italiens reisen, empfehlen wir Ihnen, sich im Voraus über die regulatorischen und gesundheitlichen Vorschriften Ihres Ziellandes zu informieren.

Gerne steht Ihnen unser Kundenservice-Center für alle weiteren Fragen oder Informationen zur Verfügung.

Um die Flugsicherheit und den Komfort in der Kabine zu gewährleisten, muss der Hund darauf geschult sein, sich in der Öffentlichkeit gehorsam und angemessen zu verhalten (z. B. nicht zu bellen, zu knurren oder Menschen oder andere Tiere anzugreifen).

Kleine Hunde müssen während des gesamten Flugs nicht in einer Transportbox untergebracht sein. Reisen sie ohne Transportbox, müssen sie an der Leine geführt werden und – falls vom Flugkapitän verlangt – einen Maulkorb tragen.
Der Blindenhund muss vor dem Sitz des Besitzers untergebracht werden und Gurtzeug tragen.

An Bord müssen für den Blindenführer- oder Assistenzhund folgende Regeln befolgt werden:

  • Der Hund muss stets unter der direkten Überwachung des zugehörigen Fluggasts bleiben.
  • Der Hund darf nicht auf Sitzplätzen sitzen oder sich in der Nähe von Notausstiegen aufhalten.

Die Beförderung des Hundes ist kostenlos, auch wenn er im Frachtraum befördert werden muss.
Der Fluggast ist für etwaige Schäden und zusätzliche Kosten verantwortlich, die während der Beförderung des Hundes entstehen.