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Elektronische Geräte und Batterien/Akkus

Persönliche elektronische Geräte und Batterien/Akkus werden als gefährliche Gegenstände eingestuft und können ein Sicherheitsrisiko darstellen. Bei einer Beschädigung können sie überhitzen, einen Kurzschluss verursachen und in Brand geraten.

Hier finden Sie alle nützlichen Informationen zu persönlichen elektronischen Geräten und Batterien/Akkus. Die Symbole zeigen an, ob sie an Bord mitgeführt werden dürfen und unter welchen Bedingungen.

Die Mitnahme persönlicher elektronischer Geräte oder Batterien/Akkus, die defekt oder beschädigt sind oder vom Hersteller aus Sicherheitsgründen zurückgerufen wurden, ist nicht gestattet.

Die Liste der elektronischen Geräte und Batterien/Akkus ist nicht vollständig und wird fortlaufend aktualisiert.

Die Leistung von Lithium-Ionen-Batterien/Akkus ist in Wattstunden (Wh) angegeben. Für Lithium-Metall-Batterien/Akkus ist der Lithiumgehalt (LC) angegeben.

Leitfaden zur Berechnung der Batterieleistung

Die Batterieleistung in Wattstunden (Wh) wird mit einer der folgenden Formeln ermittelt:

  • Wh = Ah × V
  • Wh = mAh × V ÷ 1.000

Legende:

  • Wh = Wattstunde
  • Ah = Amperestunde
  • mAh = Milliamperestunde
  • V = Volt (Batteriespannung)

Leistungsbeschränkung: max. 100 Wh oder 2 g LC pro Gerät

Mengenbeschränkung: max. 15 Geräte mit dazugehörigen Batterien/Akkus je Fluggast

Zu elektronischen Geräten für den persönlichen Gebrauch zählen:

  • Laptops, Mobiltelefone, Tablets,
  • elektrische Körperpflegeartikel (Zahnbürsten, Rasierer usw.),
  • elektrische Spielzeuge,
  • Drohnen, Uhren, Taschenrechner oder
  • andere elektronische Unterhaltungs- oder Telekommunikationssysteme.

Sofern möglich müssen diese im Handgepäck mitgeführt werden.

Allgemeine Beförderungsregeln

  • Schützen Sie das Gerät vor Beschädigung.
  • Unterbinden Sie eine unbeabsichtigte Aktivierung des Geräts oder entnehmen Sie die Batterie und isolieren Sie die Kontakte, um Kurzschlüsse zu vermeiden.
  • Wenn Sie mehrere Geräte mitnehmen, packen Sie diese separat ein, z. B. in Kleidungsstücken oder in der Originalverpackung.

Zusätzliche Regeln für den Transport im Aufgabegepäck

  • Max. drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind.
  • Bringen Sie das Gerät nicht zusammen mit leicht entflammbaren Materialien (z. B. Düfte, Sprays usw.) unter.
  • Schalten Sie das Gerät vollständig aus und schützen Sie es vor einer unbeabsichtigten Aktivierung.
  • Stellen Sie sicher, dass voreingestellte Funktionen, Alarme oder Konfigurationen deaktiviert sind.
  • Schützen Sie das Gerät mit einer geeigneten Verpackung oder einem stabilen, ausreichend gepolsterten Behälter.

Powerbanks gelten nicht als tragbare elektronische Geräte. Informationen zum Transport von Powerbanks finden Sie im Abschnitt „Powerbank“.

Bitte beachten Sie:

  • Aus Sicherheitsgründen müssen tragbare elektronische Geräte beim Anschluss an das Stromversorgungssystem des Flugzeugs immer sichtbar und zugänglich sein.
  • Für Geräte mit Batterien/Akkus über 100 Wh und bis zu max. 160 Wh ist eine von der Fluggesellschaft ausgestellte Transportgenehmigung erforderlich.
  • Teilen Sie uns bereits bei der Buchung über die dafür vorgesehene E-Mail-Adresse mit, wenn Sie Geräte und Batterien/Akkus mitnehmen, die eine Genehmigung erfordern.

Das sind tragbare elektronische Geräte für den persönlichen Gebrauch mit Batterien/Akkus, die KEIN LITHIUM ENTHALTEN (z. B. Manganalkali, Kohle-Zink, Nickel-Cadmium oder Nickel-Metallhydrid):

  • elektrische Körperpflegeartikel (Zahnbürsten, Rasierer usw.),
  • elektrische Spielzeuge,
  • Drohnen, Uhren, Taschenrechner oder
  • andere elektronische Unterhaltungs- oder Telekommunikationsgeräte.

Sofern möglich müssen diese im Handgepäck mitgeführt werden.

Regeln für den Transport im Aufgabegepäck

  • Schalten Sie die Geräte vollständig aus und schützen Sie sie vor einer unbeabsichtigten Aktivierung.
  • Stellen Sie sicher, dass Apps, Alarme oder voreingestellte Konfigurationen deaktiviert sind.
  • Schützen Sie Ihr Gerät mit einer geeigneten Verpackung oder einem stabilen, ausreichend gepolsterten Behälter.
  • Wenn Sie mehrere Geräte mitnehmen, packen Sie diese separat ein, z. B. in Kleidungsstücken oder in der Originalverpackung.

Zusätzliche Anforderungen für den Transport versiegelter Bleibatterien

  • Max. Leistungsbeschränkung 12 V/100 Wh pro Batterie.
  • Versiegelte Bleibatterien (z. B. Gel-Batterien) dürfen keine freie oder nicht absorbierte Flüssigkeit enthalten.

Powerbanks gelten nicht als tragbare elektronische Geräte. Informationen zum Transport von Powerbanks finden Sie im Abschnitt „Powerbank“.

Max. Leistungsbeschränkung: 100 Wh oder 2 g LC pro Gerät

Mengenbeschränkung: max. zwei Powerbanks pro Person

Beförderungsregeln:

  • Das Laden und die Verwendung von Powerbanks sind verboten. Ausgenommen davon sind Powerbanks, die für zugelassene medizinische Geräte verwendet werden.

  • Powerbanks dürfen nicht in den Fächern über den Sitzen verstaut werden. Bitte verstauen Sie Ihre Powerbanks aus Sicherheitsgründen unter dem Sitz vor Ihnen oder in der Sitztasche, am Körper oder in Ihrem Handgepäck.

  • Powerbanks müssen vor Beschädigung geschützt werden.
  • Unterbinden Sie Kurzschlüsse, wenn Geräte nicht verwendet werden, z. B. indem Sie sie in ihrer Originalverpackung aufbewahren, freiliegende Anschlüsse mit Klebeband isolieren oder jede Powerbank in einem separaten Plastikbeutel oder einer Schutzhülle verstauen.

Bitte beachten Sie:

  • Für Powerbanks über 100 Wh und bis zu einem Maximum von 160 Wh ist eine von der Fluggesellschaft ausgestellte Transportgenehmigung erforderlich;

  • informieren Sie zum Zeitpunkt der Buchung das Kundenservicebüro von ITA Airways über genehmigungspflichtige Powerbanks.

Leistungs- und Mengenbeschränkungen für Lithiumbatterien

Leistungsbeschränkung Mengenbeschränkung Im Handgepäck Im Aufgabegepäck Antrag auf Beförderungsgenehmigung Max. 100 Wh
Max. 2 g LC
20* Ja Nein Nein
> mehr als 100 Wh bis maximal 160 Wh 2 Ja Nein Ja > mehr als 2 g LC bis maximal 8 g LC 2** Ja Nein Ja

* Die Mengenbeschränkung beinhaltet alle Arten von Batterien, wie versiegelte Bleibatterien, Trockenbatterien, Gel-Batterien, Lithiumbatterien und Powerbanks.

** Nur für medizinische Geräte.

Beförderungsbedingungen

Alle Batterien/Akkus müssen einzeln isolierte Anschlüsse aufweisen, um Kurzschlüsse zu vermeiden.

Dies kann beispielsweise folgendermaßen durchgeführt werden:

  • indem Sie den Gegenstand in seiner Originalverpackung transportieren;
  • indem Sie freiliegende Anschlüsse mit Klebeband abdecken;
  • indem Sie jede Batterie in eine Schutzhülle oder einen separaten Plastikbeutel legen.

Leistungs- und Mengenbeschränkung für versiegelte Bleibatterien

  • Max. 12 V/100 Wh pro Batterie
  • Max. zwei Ersatzbatterien

Bitte beachten Sie:

  • Das Aufladen von Batterien/Akkus an Bord ist nicht gestattet.
  • Für Lithiumbatterien über 100 Wh und bis zu einem Maximum von 160 Wh sowie mit einem Lithiumgehalt über 2 g und bis zu einem Maximum von 8 g LC ist eine von der Fluggesellschaft ausgestellte Transportgenehmigung erforderlich.
  • Informieren Sie zum Zeitpunkt der Buchung das Kundenservicebüro von ITA Airways über genehmigungspflichtige Batterien/Akkus.

Als batteriebetriebene persönliche Transportgeräte gelten alle kleinen Elektrofahrzeuge, die für den Transport einer oder mehrerer Personen ausgelegt sind.

Diese Kategorie umfasst unter anderem:

  • Hoverboards
  • Elektrofahrräder
  • Fahrräder mit Tretunterstützung
  • Elektroroller
  • Elektrische Einräder
  • Unterwasserroller
  • Segways
  • Elektrische Skier und elektrische Snowboards


Dieses Verbot gilt unabhängig von der Batteriekapazität und unabhängig davon, ob die Batterien/Akkus fest eingebaut oder herausnehmbar sind. Es gilt auch für batteriebetriebene persönliche Transportgeräte ohne integrierte Batterie.

Die Liste der Geräte dient nur zur Veranschaulichung.

Diese Gegenstände dürfen gemäß den Gefahrgutrichtlinien von IATA nur als Fracht transportiert werden.

Aus Sicherheitsgründen und aufgrund von Anforderungen an die Flugzeugbeladung bestehen Einschränkungen hinsichtlich:

  • Batterieleistung,
  • Gesamtgewicht und
  • Abmessungen des Rollstuhls oder der Mobilitätshilfe.

Bitte beachten Sie:

  • Für Rollstühle und Mobilitätshilfen ist eine von der Fluggesellschaft ausgestellte Transportgenehmigung erforderlich.
  • Spätestens 48 Stunden vor Abflug kontaktieren Sie bitte das ​ITA Airways Support-Team oder senden Sie eine E-Mail an die dafür vorgesehene E-Mail-Adresse prenotazione.assistenza@ita-airways.com mit den Details Ihres Geräts (Datenblatt oder Handbuch des Herstellers) zur Vorabregistrierung und medizinischen Überprüfung. Wenn Sie aus dem Ausland anrufen, sehen Sie bitte die dafür vorgesehene Telefonnummer für Ihr Land nach.

Laden Sie das Formular Batteriebetriebene MobilitätshilfenThe link will be opened in a new browser tab herunter, füllen Sie es aus und befestigen Sie es an Ihrem Gerät.

Leistungsbeschränkung für Lithiumbatterien: max. 160 Wh oder 8 g LC pro Gerät

Leistungsbeschränkung für versiegelte Bleibatterien: max. 100 Wh und 12 V pro Gerät

Bitte beachten Sie:

  • Für tragbare batteriebetriebene medizinische Geräte sind eine von der Fluggesellschaft ausgestellte Transportgenehmigung und eine medizinische Genehmigung zur Verwendung an Bord erforderlich.
  • Spätestens 48 Stunden vor Abflug kontaktieren Sie bitte das ​ITA Airways Support-Team oder senden Sie eine E-Mail an die dafür vorgesehene E-Mail-Adresse prenotazione.assistenza@ita-airways.com mit den Details Ihres Geräts (Datenblatt oder Handbuch des Herstellers) zur Vorabregistrierung und medizinischen Überprüfung. Wenn Sie aus dem Ausland anrufen, sehen Sie bitte die dafür vorgesehene Telefonnummer für Ihr Land nach.

Weitere Informationen zu POCs finden Sie unter Sauerstofftherapiegerät.

Mengenbeschränkung: nur für den persönlichen Gebrauch*

Leistungsbeschränkung für Lithiumbatterien: max. 100 Wh oder 2 g LC pro Gerät

Beschränkungen beim Transport im Handgepäck

  • Die Verwendung und das Aufladen an Bord sind verboten.
  • Geräte dürfen nicht in den Fächern über den Sitzen verstaut werden. Bitte verstauen Sie Ihre Geräte aus Sicherheitsgründen in Ihrem Handgepäck unter dem Sitz vor Ihnen, in der Sitztasche oder am Körper.
  • Es darf keine unbeabsichtigte Aktivierung möglich sein.

Hinweis: In einigen Ländern ist der Transport von E-Zigaretten oder anderen Inhalatoren nicht gestattet.

* Es gilt eine Beschränkung von maximal 15 tragbaren elektronischen Geräten pro Person.

Mengenbeschränkung: 15 Geräte (einschließlich aller elektronischen Geräte) mit Lithiumbatterien pro Person

Leistungsbeschränkung Im Handgepäck Im Aufgabegepäck Antrag auf Beförderungsgenehmigung Max. 100 Wh
Max. 2 g LC
Ja Ja, jedoch wird die Beförderung im Handgepäck empfohlen. Nein
> mehr als 100 Wh bis maximal 160 Wh Ja Nein Ja

Sofern möglich müssen diese im Handgepäck mitgeführt werden.

Regeln für den Transport im Aufgabegepäck

  • Max. drei Geräte, die größer als ein Smartphone sind.
  • Bringen Sie Ihr Gerät nicht zusammen mit leicht entflammbaren Materialien (z. B. Düften, Sprays usw.) unter.
  • Schalten Sie die Geräte vollständig aus und schützen Sie sie vor einer unbeabsichtigten Aktivierung.
  • Stellen Sie sicher, dass voreingestellte Funktionen, Alarme oder Konfigurationen deaktiviert sind.
  • Schützen Sie Ihr Gerät mit einer geeigneten Verpackung oder einem stabilen, ausreichend gepolsterten Behälter.
  • Wenn Sie mehrere Geräte mitnehmen, packen Sie diese separat ein, z. B. in Kleidungsstücken oder in der Originalverpackung.

Powerbanks gelten nicht als tragbare elektronische Geräte. Informationen zum Transport von Powerbanks können im Abschnitt „Powerbank“ nachgelesen werden.

Bitte beachten Sie:

  • Für Foto- und Videoausrüstung mit Batterien/Akkus von über 100 Wh und bis zu max. 160 Wh ist eine von der Fluggesellschaft ausgestellte Transportgenehmigung erforderlich.
  • Teilen Sie uns bereits bei der Buchung über die dafür vorgesehene E-Mail-Adresse mit, wenn Sie Geräte und Batterien/Akkus mitnehmen, die eine Genehmigung erfordern.

Detaillierte Informationen zum Transport von Lawinenrucksäcken finden Sie unter folgendem Link:

Mengenbeschränkung: nur für den persönlichen Gebrauch*

* Es gilt eine Beschränkung von bis zu 15 tragbaren elektronischen Geräten pro Person.

Bitte beachten Sie:

  • Für Tauchlampen, Schweißgeräte oder andere wärmeerzeugende Geräte ist eine von der Fluggesellschaft ausgestellte Transportgenehmigung erforderlich;
  • setzen Sie das Kundenservicebüro von ITA Airways zum Zeitpunkt der Buchung über die Mitnahme von Tauchlampen, Schweißgeräten oder anderen wärmeerzeugenden Gegenständen in Kenntnis.

Beschränkungen beim Transport im Handgepäck

  • Das Gerät muss ausgeschaltet sein.
  • Die Batterien/Akkus und Heizkomponenten tragbarer elektronischer Geräte, die extreme Hitze erzeugen können, müssen isoliert werden. Dazu müssen die Heizkomponente, die Batterie bzw. andere Komponenten entfernt werden.
  • Es gelten die Vorschriften für den Transport von losen Batterien oder tragbaren elektronischen Geräten, die Batterien verwenden. Informationen zu diesem Thema finden Sie in den Abschnitten „Powerbanks, Ersatzbatterien und lose Batterien“ und „Tragbare elektronische Geräte für den persönlichen Gebrauch mit Lithiumbatterien“.

Mengenbeschränkung (einschließlich Lithiumbatterien*): 20 Artikel pro Person

* Die Mengenbeschränkung beinhaltet alle Arten von Batterien, wie versiegelte Bleibatterien, Trockenbatterien, Gel-Batterien und Lithiumbatterien.

Beispiele für versiegelte Batterien: Gel-Batterien und AGM-Batterien

Beispiele für Trockenbatterien: Nickel-Metallhydrid-Batterien, Nickel-Cadmium-Batterien, Manganalkali-Batterien oder Kohle-Zink-Batterien

Bedingungen für den Transport versiegelter Bleibatterien und Trockenbatterien

  • Versiegelte Bleibatterien (z. B. Gel-Batterien) dürfen keine freie oder nicht absorbierte Flüssigkeit enthalten.
  • Es muss sichergestellt werden, dass die Batterien/Akkus vor Hitze geschützt sind und keine Wärme erzeugen.
  • Bei allen Batterien/Akkus müssen die Kontakte einzeln isoliert werden, um Kurzschlüsse zu verhindern. Dies ist möglich, wenn sich der transportierte Gegenstand in der Originalverpackung befindet, die freiliegenden Anschlüsse mit Klebeband isoliert sind oder wenn jede Batterie in einem separaten Plastikbeutel oder einer Schutzhülle aufbewahrt wird.

Leistungs- und Mengenbeschränkung für versiegelte Bleibatterien

  • Max. 12 V/100 Wh pro Batterie
  • Max. zwei Ersatzbatterien

Leistungsbeschränkung: max. 100 Wh/2 g LC

„Smart Baggage“ bezeichnet eine Reisetasche mit integrierten technologischen Funktionen wie elektronischen Schlössern, Waagen oder GPS-Tracking-Systemen. Elektrische Geräte zum Transport persönlicher Gegenstände, wie elektrische Golfwagen, fallen ebenfalls in diese Kategorie.

Beförderungsregeln:

  • Die Batterie muss aus dem Gepäckstück herausgenommen werden.
  • Die herausgenommene Batterie muss in der Kabine transportiert werden. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Powerbanks, Ersatzbatterien und lose Batterien“.
  • Ohne Batterien/Akkus kann der Koffer als Aufgabegepäck befördert werden.

Bitte beachten Sie:

  • Der Transport von Gepäck mit einem integrierten Elektroroller (z. B. Modobags oder Airwheel) ist verboten. Siehe Kapitel „Batteriebetriebene persönliche Transportgeräte, z. B. Elektrofahrräder, Elektroroller, Unterwasserroller, Elektrowagen und Ähnliche“.
  • Für fest angebrachte Smart-Baggage-Bestandteile mit integrierten Lithiumbatterien, wie z. B. elektronische Schlösser oder elektronische Waagen, lesen Sie die Leistungsbeschränkungen im Abschnitt „Smart Baggage: fest eingebaute Lithiumbatterien“ nach.
  • Informationen zu Gepäckortungsgeräten oder elektronischen Gepäckanhängern (Electronic Baggage Tags, EBTs) finden Sie in den Abschnitten „Gepäckortungsgeräte“ und „Elektronische Gepäckanhänger (EBTs)“.
  • Für Batterien/Akkus über 100 Wh und bis zu max. 160 Wh ist eine von der Fluggesellschaft ausgestellte Transportgenehmigung erforderlich.
  • informieren Sie zum Zeitpunkt der Buchung das Kundenservicebüro von ITA Airways über genehmigungspflichtige Powerbanks.

Leistungsbeschränkung: max. 2,7 Wh/0,3 g LC

Smart Baggage zeichnet sich durch technische Merkmale wie ein integriertes Schließsystem, eine Waage oder GPS-Tracking aus. Elektrische Geräte zum Transport persönlicher Gegenstände, wie z. B. elektrische Golfwagen, gelten ebenfalls als Smart Baggage.

Bitte beachten Sie:

  • Smart Baggage mit fest eingebauten Lithiumbatterien mit einer Leistung über 2,7 Wh oder 0,3 g LC ist nicht erlaubt.

Leistungsbeschränkung pro Gerät:

Leistungsbeschränkung (pro Gerät)

Im Handgepäck

Im aufgegebenen Aufgabegepäck oder in der Transportbox

max. 2,7 Wh

max. 0,3 g LC

Ja

Ja

> 2,7 Wh/0,3 g LC bis maximal 100 Wh/2 g LC

Ja

Nein

Transportbeschränkung bis maximal 2,7 Wh/0,3 g LC

  • Zugelassene Übertragungsfunktionen: energiesparende Technologien wie WLAN, UWB, Bluetooth oder RFID.

  • Das Ortungsgerät kann während der Reise aktiviert werden, muss aber in Ihrem Gepäck verstaut werden, um Schäden zu vermeiden.

Transportbeschränkung > 2,7 Wh/0,3 g LC bis maximal 100 Wh/2 g LC:

  • Während des Transports muss das GPS-Ortungsgerät ausgeschaltet und verpackt werden, um Schäden oder eine unbeabsichtigte Aktivierung zu verhindern.

Bitte beachten Sie:

  • Bei Verwendung in Transportboxen muss das Ortungsgerät so gesichert werden, dass es vor Schäden geschützt ist und das Wohlbefinden des Tieres nicht beeinträchtigt.

Gepäckstücke mit elektronischen Gepäckanhängern (Electronic baggage tags, EBTS) mit Anzeige der Reiseroute, wie z. B. Smart Bags von BAGTAG oder Rimowa und Ähnliche, – die anstelle eines gedruckten Gepäckanhängers verwendet werden –, sind im Aufgabegepäck und Handgepäck erlaubt.

Reisen Sie sicher mit Lithiumbatterien

In diesem Video erklärt die International Air Transport Association (IATA), die für die Sicherheit des internationalen Luftverkehrs zuständige Organisation, welche Risiken mit Lithiumbatterien verbunden sind und wie diese sicher und korrekt transportiert werden können.

Wenn Sie ein elektronisches Gerät oder eine Batterie mitbringen möchten, die hier nicht aufgeführt sind, wenden Sie sich bitte an unser Kundenservicebüro.

Weitere Transportinformationen

  • Alle Lithiumbatterien müssen den Anforderungen des Handbuchs der Tests und Kriterien der Vereinten Nationen (United Nations Manual of Tests and Criteria), Teil III, Kapitel 38.3 entsprechen.
  • Wenn Sie dennoch elektronische Geräte oder Batterien/Akkus mit sich führen, deren Transport nicht gestattet ist, riskieren Sie, dass diese Gegenstände am Flughafen beschlagnahmt werden. Wir übernehmen keine Verantwortung für beschlagnahmte Gegenstände.
  • Diese Transportvorgaben basieren auf nationalen Vorschriften sowie den aktuell gültigen Gefahrgutbestimmungen der IATA, um den sicheren Transport elektronischer Geräte und Batterien/Akkus zu gewährleisten. ITA Airways behält sich das Recht vor, aus Sicherheitsgründen restriktivere Maßnahmen zu ergreifen.
  • Einige Länder haben möglicherweise restriktivere Regeln.