EES: das neue Einreise-/Ausreisesystem der Europäischen Union
Digital, modern, effektiv
Mit dem Smart Borders Programm der Europäischen Union werden die Grenzkontrollverfahren in Zukunft automatisiert.
Mit dem Smart Borders Programm der Europäischen Union werden die Grenzkontrollverfahren in Zukunft automatisiert.
Das sogenannte Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist ein automatisiertes IT-System, das die Ein- und Ausreisen von Personen aus Nicht-Schengen-Ländern an den Außengrenzen des Schengenraums erfasst. Die Nutzung des vollautomatischen Einreise-/Ausreisesystems spart Zeit bei der manuellen Passstempelung und vereinfacht das Grenzkontrollverfahren.
Ein weiterer Vorteil: Reisende können die verbleibende Zeit ihres genehmigten Aufenthalts online abfragen.
Weitere Informationen über das Einreise-/Ausreisesystem (EES) sind auch auf der Website der Europäischen Union abrufbar.
Das sogenannte Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist ein automatisiertes IT-System, das die Ein- und Ausreisen von Personen aus Nicht-Schengen-Ländern an den Außengrenzen des Schengenraums erfasst. Mit dem vollautomatischen Einreise-/Ausreisesystem wird Zeit für manuelle Passstempelung gespart und das Grenzkontrollverfahren vereinfacht.
Ein weiterer Vorteil: Reisende können die verbleibende Zeit ihres genehmigten Aufenthalts online abfragen.
Weitere Informationen über das Einreise-/Ausreisesystem (EES) sind auch auf der Website der Europäischen Union abrufbar.
Das Einreise-/Ausreisesystem (EES) betrifft im Wesentlichen alle Drittstaatsangehörigen*, die entweder von einer Visumpflicht befreit sind oder ein Visum benötigen und sich im Schengenraum für eine kurze Dauer von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen aufhalten. Zypern und Irland sind nicht Teil des EES. Das Schengener Abkommen regelt das Reisen von Personen innerhalb des Schengenraums ohne Grenzkontrollen.
* Drittstaatsangehörige: Reisende, die weder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates noch die von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen.
Reisende mit einem biometrischen Pass scannen ihre Daten selbst an einem Selbstbedienungssystem. Dafür ist ein maschinenlesbares biometrisches Ausweisdokument eine Voraussetzung.
Diese Selbstbedienungssysteme erfassen biometrische Daten (Gesichtsbilder und Fingerabdrücke) zusammen mit dem Namen des Reisenden, den Passdaten sowie dem Ort der Ein- und Ausreise in bzw. aus dem Schengen-Raum.
Der Weg zur eigentlichen Grenzkontrolle ist ausgeschildert. Die erfassten Daten werden dort überprüft. Wenn es keine Gründe für eine Verweigerung gibt, gestattet die Grenzkontrolle den Reisenden die Ein- oder Ausreise. Das wird wiederum im EES gespeichert.
Wichtig: Die Einreise erfolgt immer am ersten Flughafen im Schengenraum, auch wenn die Reiseroute einen weiteren anschließenden Flug innerhalb Europas umfasst. Die Ausreise erfolgt immer am letzten Flughafen im Schengenraum.
Die folgenden europäischen Länder setzen bereits das EES ein:
Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und die Schweiz.
Wichtig: Derzeit gibt es in Zypern und Irland noch kein EES. Die Pässe der Reisenden werden weiterhin manuell abgestempelt.
Neben dem Einreise-/Ausreisesystem (EES) wird auch das ETIAS demnächst eingeführt. ETIAS steht für das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem. Ab Ende 2026 müssen von der Visumpflicht befreite Staatsangehörige von Drittstaaten (z. B. aus den USA, Kanada, Australien, Japan) vor der Einreise in den Europäischen Schengenraum einen ETIAS-Antrag stellen – eine neue elektronische Reisegenehmigung. Im Moment müssen Reisende noch keine Schritte ergreifen. Einzelheiten werden kurz vor dem Startdatum veröffentlicht.
Weitere Informationen finden Sie bereits auf der Website der Europäischen Union.
Staatsbürger der EU, der Schweiz oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und deren Familienmitglieder sowie Drittstaatsangehörige, die über eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder eine gültige Aufenthaltskarte verfügen.
Die folgenden Daten werden in einer EES-Personenakte erfasst:
Nein. ETIAS ist dem US-ESTA ähnlich. Damit soll eine effizientere Kontrolle der Personen ermöglicht werden, die in die EU einreisen bzw. einen Einreiseantrag stellen. Es handelt sich um ein visumfreies System für Europa, das berechtigten Personen ermöglicht, die erforderliche Reisegenehmigung für Europa über ein einfaches Online-Formular zu erhalten. ETIAS wird im letzten Quartal 2026 in Betrieb genommen.
Passagiere sollten darauf achten, alle erforderlichen Reisedokumente, einschließlich eines gültigen biometrischen Reisepasses, mitzuführen und sich vorab über die aktuellen Einreisebestimmungen informieren.
* Drittstaatsangehörige: Reisende, die weder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates noch die von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen.