PERSONALAUSWEIS
Dank der Schengener Abkommen werden an den Binnengrenzen fast aller Länder der Europäischen Union keine systematischen Personenkontrollen mehr durchgeführt, und die EU-Bürger können einfach mit ihrem für Reisen ins Ausland gültigen Personalausweis oder einem anderen vom Zielland anerkannten Dokument reisen.
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REISEPASS
In EU-Ländern, die die Abkommen nicht unterzeichnet haben, sowie in Ländern, die nicht Teil der EU sind, ist ein Reisepass erforderlich, sofern keine bilateralen Abkommen bestehen.
VISUM
Es liegt in der Verantwortung des Fluggastes, sich bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziel- oder Transitlandes zu erkundigen, ob ein Einreisevisum erforderlich ist.
ITALIEN
Neben dem Personalausweis, dem Reisepass und dem Führerschein (Papier oder Plastik) sind die im Präsidialerlass 445/2000 aufgeführten Dokumente für Reisen innerhalb Italiens gültig.
Prüfen Sie dies auf der Website der ital. POLIZEI