Anerkannte Blindenführ- und Assistenzhunde
Anerkannte Blindenführ- und Assistenzhunde jeglicher Rasse oder Art sind dafür ausgebildet, Menschen mit körperlichen, visuellen, auditiven, intellektuellen, sozialen oder psychiatrischen Behinderungen Unterstützung zu bieten.
Ausgebildete und anerkannte Blindenführ- und Assistenzhunde dürfen auf Flügen von ITA Airways kostenlos in der Kabine mitgeführt werden.
Für Anschlussflüge beachten Sie bitte die Vorschriften der jeweiligen Fluggesellschaft. Wenn Ihre Reiseroute mehrere Fluggesellschaften umfasst, müssen Sie sich von jeder Fluggesellschaft bestätigen lassen, dass der Hund an Bord akzeptiert wird.
Es ist ein Trainingszertifikat vorzulegen, das auf einem offiziellen Briefbogen oder mit einem gut lesbaren Stempel des zuständigen Ausbildungszentrums ausgestellt ist und bestätigt, dass es sich um einen Assistenzhund handelt. Assistenzhunde unterliegen keinen Kontingenten. Dieser Service ist spätestens 48 Stunden vor Abflug zu beantragen und wird erst nach Prüfung aller Unterlagen bestätigt.
Bitte beachten Sie: Hunde zur emotionalen Unterstützung gelten nicht als ausgebildete Assistenzhunde und können daher nicht kostenlos auf unseren Flügen befördert werden. Ihre Beförderung ist gegen eine Gebühr, abhängig vom Gewicht des Hundes, gemäß den Vorschriften für die Mitnahme von Hunden in der Kabine oder im Frachtraum möglich.
Wenn Sie außerhalb Italiens reisen, empfehlen wir Ihnen, sich im Voraus über die regulatorischen und gesundheitlichen Vorschriften Ihres Ziellandes zu informieren.
Gerne steht Ihnen unser Kundenservice-Center für alle weiteren Fragen oder Informationen zur Verfügung.