Eine Frau sitzt auf einer Sitzreihe im Flughafen und hält einen Becher Kaffee in der Hand.

Sondergepäck

Für den Transport von Sportgeräten, Musikinstrumenten, Waffen und Munition, diplomatischem Gepäck oder Bestattungsurnen gelten besondere Regeln und Vorschriften. Bitte lesen Sie die folgenden Informationen.

Erinnerung:

Die Haftung von ITA Airways für Verspätung, Verlust oder Beschädigung von Gepäck, einschließlich Sondergepäck, richtet sich nach dem Montrealer Übereinkommen von 1999 und den Allgemeinen Beförderungsbedingungen von ITA Airways.

Wenn Sie diese Haftungsbeschränkungen erhöhen möchten, können Sie eine Wertdeklaration einreichen oder eine spezielle Versicherung für Ihr Sondergepäck abschließen.

Weitere Informationen

Für Sportausrüstung wird eine zusätzliche Gebühr erhoben, die online beim Check-in oder über den Abschnitt „Ihren Flug verwalten“ zu entrichten ist.

Bitte beachten Sie:

  • Für Gepäckstücke mit einem Gewicht von über 23 kg wird außerdem eine Übergepäckgebühr erhoben.
  • Die Ausrüstung darf in ihren Gesamtabmessungen (Länge + Breite + Höhe) 300 cm nicht überschreiten.
  • Sämtliche Sportgeräte müssen sicher verpackt werden, vorzugsweise in stabilen, formstabilen Verpackungen.

Detaillierte Informationen zu den Gebühren finden Sie unten:

Am Flughafen

Region |
Kleine Sportgeräte

Italien:
75 EUR / 95 USD / 130 CAD

Europa, Algerien, Tunesien:
85 EUR / 110 USD / 145 CAD

Kairo, Tel Aviv, Amman, Beirut, Tripolis:
130 EUR / 165 USD / 225 CAD

Dschidda, Riad, Dakar, Dubai und Accra:
130 EUR / 165 USD / 225 CAD

Miami, Boston, Neu-Delhi, Malé, New York, Washington, Chicago, Toronto:
160 EUR / 200 USD / 275 CAD

Los Angeles, Buenos Aires, Rio de Janeiro, São Paulo, Tokio, Bangkok, San Francisco, Mauritius:
170 EUR / 215 USD / 290 CAD

Region |
Große Sportgeräte

Italien:
95 EUR / 120 USD / 165 CAD

Europa, Algerien, Tunesien:
105 EUR / 135 USD / 180 CAD

Kairo, Tel Aviv, Amman, Beirut, Tripolis:
150 EUR / 190 USD / 225 CAD

Dschidda, Riad, Dakar, Dubai und Accra:
150 EUR / 190 USD / 225 CAD

Miami, Boston, Neu-Delhi, Malé, New York, Washington, Chicago, Toronto:
180 EUR / 225 USD / 310 CAD

Los Angeles, Buenos Aires, Rio de Janeiro, São Paulo, Tokio, Bangkok, San Francisco, Mauritius:
190 EUR / 240 USD / 325 CAD

Andere Vertriebskanäle

Region |
Kleine Sportgeräte

Italien:
65 EUR / 85 USD / 115 CAD

Europa, Algerien, Tunesien:
75 EUR / 95 USD / 130 CAD

Kairo, Tel Aviv, Amman, Beirut, Tripolis:
120 EUR / 150 USD / 205 CAD

Dschidda, Riad, Dakar, Dubai und Accra:
120 EUR / 150 USD / 205 CAD

Miami, Boston, Neu-Delhi, Malé, New York, Washington, Chicago, Toronto:
150 EUR / 190 USD / 255 CAD

Los Angeles, Buenos Aires, Rio de Janeiro, São Paulo, Tokio, Bangkok, San Francisco, Mauritius:
160 EUR / 200 USD / 275 CAD

Region |
Große Sportgeräte

Italien:
85 EUR / 110 USD / 145 CAD

Europa, Algerien, Tunesien:
95 EUR / 120 USD / 165 CAD

Kairo, Tel Aviv, Amman, Beirut, Tripolis:
140 EUR / 175 USD / 240 CAD

Dschidda, Riad, Dakar, Dubai und Accra:
140 EUR / 175 USD / 240 CAD

Miami, Boston, Neu-Delhi, Malé, New York, Washington, Chicago, Toronto:
170 EUR / 215 USD / 290 CAD

Los Angeles, Buenos Aires, Rio de Janeiro, São Paulo, Tokio, Bangkok, San Francisco, Mauritius:
180 EUR / 225 USD / 310 CAD

Kleine Sportgeräte

Folgende Artikel gelten als kleines Sportgerät:

  • Ski- und Schneeausrüstung (Ski, Stöcke, Schuhe, Helm; oder Snowboard mit Bindungen, Schuhen, Helm; oder komplette Snowkite-Ausrüstung)
  • Wasserski (ein Paar oder Slalom-Ski)
  • Golftasche (Schläger, Bälle, Schuhe)
  • Polo-Schläger
  • Tauchausrüstung (Maske, Schnorchel, Flossen, Anzug, Tarierweste, Atemregler, leere Sauerstoffflasche, bei ausgeschaltetem Licht, Batterien entfernt und geschützt; Harpune mit separater Harpune, ungeladen, falls gasbetrieben)
  • Angelzubehör (2 Ruten, Rolle, Kescher, Wathose, Köderdose/Brotbeutel)
  • Fechtausrüstung (Uniform, Brustpanzer, Maske, Klingen)
  • Tennis-/Squash-/Badminton-Tasche (Schläger und Bälle)
  • Bogenschießausrüstung (Bogen, Pfeile, Köcher, Handschuhe, Zubehör)
  • Kitesurf-Set (Segel, Brett)
  • Hockey-/Lacrosse-Ausrüstung (Tasche, Schläger, Stollen, Polster, Helm)
  • TCARE medizinische Ausrüstung


Große Sportgeräte

Folgende Gegenstände gelten als große Sportgeräte:

  • Fahrräder (Einsitzer-Fahrrad in starrer Verpackung, mit seitlich fixiertem Lenker, abmontierten Pedalen und drucklosen Reifen oder ein paralympisches Fahrrad) (ausgenommen Fahrräder mit Motor/E-Bikes)
  • Tandem (in fester Verpackung, mit abgenommenem oder seitlich fixiertem Lenker, abgenommenen Pedalen und drucklosen Reifen (ausgenommen Fahrräder mit Motor/E-Bikes)
  • Surfbrett (ein Kurzbrett)
  • Windsurfing- und Longboards (ein Windsurfbrett, ein Segel, ein Mast, ein Gabelbaum, eine wasserdichte Tasche; ein Longboard-ähnliches Board)
  • Kanu/Kajak (ein Kanu oder Kajak (ohne Motor), zwei Paddel)
  • Hanggleiter-/Paragliding-Ausrüstung

In der Kabine
Ein Musikinstrument kann in der Kabine kostenlos anstelle des Handgepäcks mitgeführt werden, sofern es in einem geeigneten Hartschalenkoffer verpackt ist, maximal 8 kg wiegt und die Abmessungen von 115 cm (55 × 35 × 25 cm) nicht überschreitet.

Für Instrumente zwischen 55 × 35 × 25 cm und 52 × 40 × 135 cm, bis zu 55 kg, muss ein zusätzlicher Sitzplatz gebucht werden. Diese Reservierung muss bei der Buchung oder mindestens 48 Stunden vor Abflug erfolgen, vorbehaltlich Verfügbarkeit. Die Gebühren entsprechen dem Preis eines Erwachsenentickets in der Economy Class. Buchungen können nicht online vorgenommen werden. Bitte kontaktieren Sie das Kundenservicebüro.

Im Frachtraum
Alternativ können Musikinstrumente unter bestimmten Voraussetzungen auch als Aufgabegepäck im Frachtraum befördert werden.

Anfragen müssen mindestens 48 Stunden vor Abflug an das Kundenservicebüro gerichtet werden. Das Gewicht darf 32 kg nicht überschreiten.

Die Instrumente müssen sicher in einem stabilen, starren und nicht verformbaren Koffer mit ausreichend Polstermaterial im Inneren verpackt werden. Wir empfehlen Ihnen dringend, eine spezielle Versicherung für Ihr Instrument abzuschließen. Bitte beachten Sie, dass die Haftung von ITA Airways für Verlust oder Beschädigung gemäß dem Montrealer Übereinkommen (1999) beschränkt ist, es sei denn, vor Reiseantritt wird eine Wertdeklaration ausgefüllt.

Check-in-Bestimmungen
Wenn Sie mit Instrumenten reisen (zusätzlicher Sitzplatz oder Frachtraum), müssen Sie mindestens 60 Minuten vor Schließung des regulären Fluggast-Check-ins einchecken.

Um die Zeitvorgaben einzusehen, ​klicken Sie hier.

*Für den Transport von Musikinstrumenten im Frachtraum fallen die üblichen Gebühren für aufgegebenes Gepäck an.

Der Transport von Schusswaffen in das bzw. aus dem Vereinigten Königreich (sowohl im Frachtraum als auch in der Kabine) ist vorübergehend ausgesetzt, bis die britischen Behörden die Genehmigungserneuerung für ITA Airways abgeschlossen haben.

Schusswaffen und Munition gehören nicht zur Freigepäckmenge und müssen gegen einen Pauschalzuschlag aufgegeben werden, dessen Höhe je nach Reiseziel variiert. Schusswaffen dürfen 23 kg nicht überschreiten, und Munition ist auf ein maximales Gesamtgewicht von 5 kg begrenzt.

Route |
Alle Vertriebskanäle

Italien:
70 EUR / 90 USD / 120 CAD

Europa, Algerien, Tunesien:
80 EUR / 100 USD / 140 CAD

Kairo, Tel Aviv, Amman, Beirut, Tripolis:
110 EUR / 140 USD / 190 CAD

Dschidda, Riad, Dakar, Dubai und Accra:
110 EUR / 140 USD / 190 CAD

Miami, Boston, Neu-Delhi, Malé, New York, Washington, Chicago, Toronto:
140 EUR / 175 USD / 240 CAD

Los Angeles, Buenos Aires, Rio de Janeiro, São Paulo, Tokio, Bangkok, San Francisco, Mauritius:
160 EUR / 200 USD / 275 CAD

Rechtliche Bestimmungen

Der Transport von Waffen und Munition wird durch spezielle Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Gesetz Nr. 694 vom 23. Dezember 1974 geregelt. Gemäß Artikel 30 des „Einheitstextes der Gesetze über die öffentliche Sicherheit“ (Königliches Dekret Nr. 773 vom 18. Juni 1931) werden Waffen als „eigentliche Waffen“ definiert, also als Schusswaffen sowie als alle Gegenstände, deren natürlicher Zweck darin besteht, Personen zu verletzen; dazu zählen auch Stich- und Schneidinstrumente (Dolche, Stiletts und ähnliche).

Transport

Der Transport von Waffen und Munition wird von der Polizei geregelt und muss gemäß den geltenden Vorschriften bei der Buchung gemeldet werden. Waffen und Munition werden nur als aufgegebenes und gekennzeichnetes Gepäck bis zum endgültigen Bestimmungsort akzeptiert, vorausgesetzt dass:

  • die Waffen entladen, zerlegt und in speziellen, separaten, geschlossenen Behältern verpackt sind.
  • Die Munition muss folgende Kriterien erfüllen:
    • Eine maximale Menge von 5 kg pro Fluggast
    • Ordnungsgemäß geschützt gegen Stöße und plötzliche Bewegungen, verpackt in speziellen, separaten Behältern aus Metall, Holz oder Faserwerkstoffen, ausgestattet mit Sicherheitsverriegelungen und stoß- sowie feuerbeständig
    • Nur zu Sportzwecken mitgeführt.

Der Transport von Munition, die Brand- oder Sprenggeschosse enthält, ist strengstens verboten.

Schusswaffen und Munition sind in getrennten Behältern zu befördern; dennoch fällt nur eine einzige Gebühr an.
Aufgrund der Beschaffenheit dieser Gegenstände erhalten Sie ausführliche Informationen zu den polizeilichen Bestimmungen sowie zu gegebenenfalls erforderlichen Zollformalitäten. So können Sie genaue Reisedokumente erstellen und Streitigkeiten mit den Behörden während Ihrer Reise vermeiden.

Transit in Italien

Wenn Ihre Reise einen Anschlussflug nach oder von Italien beinhaltet, werden Waffen unabhängig vom endgültigen Reiseziel am italienischen Flughafen der Ein- oder Ausreise verzollt.

Nach der Ankunft werden die Waffen von ITA Airways oder einem Vertreter zum Polizeipräsidium des Flughafens eskortiert, wo sie von einem Beamten freigegeben werden. Für weitere Einzelheiten wenden Sie sich bitte an die Gepäckhilfe

*Die Mehrwertkosten werden wie folgt dargestellt: EUR (aus Europa, Osteuropa) oder USD (aus den Vereinigten Staaten).

Dieses Gepäck muss versiegelt und beim Check-in von einem diplomatischen Kurier angemeldet werden.

Beim Transport von Bestattungsurnen* in der Kabine sind folgende Schritte zu befolgen:

  • Führen Sie eine Einäscherungsurkunde mit (Reisen innerhalb der EU).
  • Stellen Sie sicher, dass die beigefügten Unterlagen den Anforderungen der Behörden des Ziellandes entsprechen und ob bei Reisen außerhalb der EU eine Einäscherungsbescheinigung vorliegt.
  • Stellen Sie sicher, dass die Urne ordnungsgemäß verpackt ist, um Sicherheit und Vertraulichkeit zu gewährleisten.
  • Stellen Sie sicher, dass die Urne für die Röntgenkontrolle geeignet ist (kein Blei oder Titan).
  • Bei Reisen mit Partnerfluggesellschaften wenden Sie sich bitte direkt an die durchführende Fluggesellschaft.

*Gesetz Nr. 130 vom 30. März 2001, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 91 vom 19. April 2001, Art. 3

Im Rahmen unserer Verpflichtungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) setzt sich ITA Airways für den Schutz der biologischen Vielfalt und die Förderung des Artenschutzes ein. Diese Bemühungen stehen in direktem Einklang mit den Zielen des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES).
Um diese Mission zu unterstützen, hat sich ITA Airways der Kampagne „Humane Society International“ angeschlossen und den Transport aller Jagdtrophäen, einschließlich einzelner Tierteile, verboten. Dieses Verbot gilt für alle Flüge, sowohl im Fracht- als auch im Passagiergepäck.
ITA Airways unterstützt auch die beiden derzeit im italienischen Parlament behandelten Gesetzesentwürfe, die eine Null-Toleranz für die Einfuhr, Ausfuhr und Wiederausfuhr dieser Gegenstände festlegen. Dies entspricht den Vorgaben der Bestimmungen des Europäischen Parlaments.

Gepäckhilfe

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie einen Gegenstand auf Ihre Reise mitnehmen dürfen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen Ihnen gerne weiter.