Verbotene und reglementierte Gegenstände
Gefahrgut-Vorschriften für Passagiere und Besatzung.
Gefahrgut-Vorschriften für Passagiere und Besatzung.
Gefahrgut darf nicht von Passagieren oder Besatzung im Handgepäck oder Aufgabegepäck mitgeführt werden, mit Ausnahme der in dieser Tabelle (IATA) angegebenen Gegenstände.
Nur in Originalverpackung, mit einem Alkoholgehalt von 24 % bis maximal 70 %, in Behältern von bis zu 5 l und nicht mehr als 5 l pro Person.
Hinweis: Alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von 24 % oder weniger unterliegen keinen Einschränkungen.
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: NEIN
Zulässig im Aufgabegepäck: ✔
Zulässig im Handgepäck: ✔
Transport von Schusswaffen für Sport- oder Jagdzwecke
Der Transport von Schusswaffen für Sport- oder Jagdzwecke ist nur in Aufgabegepäck zulässig und muss den folgenden Bedingungen entsprechen:
1. Erforderliche Unterlagen
2. Vorabbuchung
3. Bedingungen für Waffen
4. Verpackung und Sicherheit
Transport von Munition
Der Transport von Munition ist unter den folgenden Bedingungen zulässig:
1. Mengengrenzen
2. Zulässige Arten
3. Verpackung von Munition
Spielzeugwaffen, Repliken und Imitationen von Feuerwaffen
Spielzeugwaffen, Repliken oder Imitationen von Feuerwaffen, die echten Waffen ähneln, sind nur in Aufgabegepäck zulässig und erfordern eine vorherige Anmeldung und Genehmigung seitens der Fluggesellschaft.
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: JA
Zulässig im Aufgabegepäck: ✔
Zulässig im Handgepäck: X
Eine Vorrichtung pro Person ist zulässig, mit einer Druckgaspatrone (Klasse 2.2). Die Vorrichtung kann auch einen pyrotechnischen Auslöser mit nicht mehr als 200 mg Netto an Material der Klasse 1.4S enthalten.
Der Rucksack muss gesichert sein, um eine versehentliche Aktivierung zu verhindern, und die internen Airbags müssen Überdruckventile enthalten.
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: JA
Zulässig im Aufgabegepäck: ✔
Zulässig im Handgepäck: ✔
Diese Art von Gepäck ist an Bord zulässig, solange die Größen- und Gewichtsgrenzen für Handgepäck eingehalten werden. Wenn Sie das Gepäck aufgeben möchten, muss die Batterie entfernt und in der Kabine mitgeführt werden. Wenn die Batterie nicht entfernbar ist, darf der Lithium-Metallgehalt nicht mehr als 0,3 g oder 2,7 Wh betragen.
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: NEIN
Zulässig im Aufgabegepäck: ✔
Zulässig im Handgepäck: ✔
Ersatzbatterien für elektronische Geräte oder medizintechnische Geräte dürfen nur in der Kabine mitgeführt werden. Jede lose Batterie, einschließlich Powerbanks, muss in ihrer Originalverpackung oder in einem Plastikbeutel transportiert werden, wobei die Kontaktpunkte mit Klebeband abgedeckt sein müssen. Die Obergrenze beträgt 20 Batterien pro Passagier, und sie dürfen nicht größer sein als:
Hinweis: Sind die Wattstunden nicht auf der Batterie nicht angegeben, können sie berechnet werden, indem die Spannung (V) mit den Amperestunden (Ah) multipliziert wird, z. B. 14 V x 7 Ah = 98 Wh
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: NEIN
Zulässig im Aufgabegepäck: X
Zulässig im Handgepäck: ✔
Ersatzbatterien mit einer Leistung von mehr als 100 Wh, jedoch nicht mehr als 160 Wh für tragbare elektronische Geräte oder tragbare medizinische Geräte (PMEDs) oder mit einem Lithium-Metallgehalt von mehr als 2 g, jedoch nicht mehr als 8 g (nur für PMEDs), sind nur im Handgepäck zulässig.
Es sind maximal zwei Batterien pro Person zulässig, und jede Batterie muss einzeln geschützt sein, um Kurzschlüsse zu verhindern.
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: JA
Zulässig im Aufgabegepäck: X
Zulässig im Handgepäck: ✔
Passagiere dürfen maximal zwei Ersatzbatterien mitnehmen. Jede Batterie darf eine Nennspannung von 12 V oder eine Kapazität von 100 Wh nicht überschreiten.
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: NEIN
Zulässig im Aufgabegepäck: X
Zulässig im Handgepäck: ✔
Diese Batterien müssen in Ihrem Handgepäck verpackt werden. Um Kurzschlüsse zu vermeiden, müssen sie in ihrer Originalverpackung oder in einem versiegelten Plastikbeutel mit geschützten Anschlüssen transportiert werden.
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: NEIN
Zulässig im Aufgabegepäck: X
Zulässig im Handgepäck: ✔
Gegenstände, die brennbare Flüssigkeiten mit leeren Tanks und/oder Behältern enthalten haben, dürfen nur im Aufgabegepäck transportiert werden und auch nur, wenn sie vollständig entleert oder alle notwendigen Maßnahmen ergriffen wurden, um Feuer zu vermeiden (der Kocher/Tank muss entleert werden, indem der Inhalt mindestens eine Stunde lang heraustropft, und der Tankdeckel muss mindestens 6 Stunden lang offen bleiben, damit der Brennstoff verdunsten kann).
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: JA
Zulässig im Aufgabegepäck: ✔
Zulässig im Handgepäck: X
Oder andere Geräte, einschließlich solcher, die mit Lithiumbatterien betrieben werden und in der Person implantiert oder extern angebracht sind, sowie Radiopharmazeutika, die sich aufgrund einer medizinischen Behandlung im Körper einer Person befinden.
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: NEIN
Zulässig im Aufgabegepäck: am Körper
Zulässig im Handgepäck: am Körper
Geräte zur Überwachung von chemischen Kampfstoffen (CAM), die von Vertretern der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) verwendet werden, können sehr geringe Mengen an Radioaktivität enthalten und sind für offizielle Reisen zugelassen. Lithiumbatterien sind jedoch nicht zugelassen.
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: JA
Zulässig im Aufgabegepäck: ✔
Zulässig im Handgepäck: ✔
Schlagstöcke, Reizstoffsprays (z. B. Pfefferspray) usw. sind verboten.
VERBOTEN
Drohnen gelten als elektronische Geräte (PED) und sind sowohl im Handgepäck als auch im Aufgabegepäck erlaubt, sofern sie während des gesamten Fluges ausgeschaltet und sicher verstaut bleiben. Wenn sie im Aufgabegepäck akzeptiert werden, müssen sie angemessen verpackt sein, und die Batterien müssen aus der Drohne entfernt und im Handgepäck mit an Bord genommen werden. (Entfernte Batterien gelten als Ersatzbatterien; siehe entsprechende Vorschriften.)
In Mengen von nicht mehr als 2,5 kg pro Person unterliegt es, wenn es zur Kühlung von verderblichen und nicht gefährlichen Gegenständen verwendet wird, nicht den Vorschriften, weder im Handgepäck noch im Aufgabegepäck. Es ist im Aufgabegepäck erlaubt, sofern die Verpackung Kohlendioxid freisetzen kann. Aufgabegepäck muss außerdem mit dem Hinweis „Trockeneis“ oder „festes Kohlendioxid“ und dem Nettogewicht des Trockeneises gekennzeichnet sein.
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: JA
Zulässig im Aufgabegepäck: ✔
Zulässig im Handgepäck: ✔
Einschließlich E-Zigarren, E-Pfeifen und anderer persönlicher Verdampfer, wobei Batterien einzeln geschützt sein müssen, um ein versehentliches Aktivieren zu verhindern.
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: NEIN
Zulässig im Aufgabegepäck: X
Zulässig im Handgepäck: ✔
Für den persönlichen Schutz sind elektrische Entladungsgeräte (z. B. Taser), die gefährliche Produkte wie Sprengstoffe, komprimierte Gase und Lithiumbatterien enthalten, verboten.
Zur Aufladung tragbarer elektronischer Geräte (z. B. Kameras, Mobiltelefone, Laptops und Camcorder).
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: NEIN
Zulässig im Aufgabegepäck: X
Zulässig im Handgepäck: ✔
Tragbare elektronische Geräte sind bis zu maximal 2 pro Person erlaubt.
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: NEIN
Zulässig im Aufgabegepäck: ✔
Zulässig im Handgepäck: ✔
Jeder Passagier darf maximal 2 tragbare elektronische Geräte mitführen.
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: NEIN
Zulässig im Aufgabegepäck: ✔
Zulässig im Handgepäck: ✔
Zylinder, die Kohlendioxid oder andere Gase der Klasse 2.2 enthalten, sind nur wie folgt zulässig:
Für selbstaufblasende Sicherheitsvorrichtungen (wie Rettungswesten) darf jeder Passagier eine Vorrichtung mit bis zu zwei installierten Patronen sowie maximal zwei Ersatzpatronen mitführen. Für alle anderen zugelassenen Vorrichtungen sind maximal vier Patronen zulässig, wobei die Wasserkapazität jeder Patrone 50 ml nicht überschreiten darf.
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: JA
Zulässig im Aufgabegepäck: ✔
Zulässig im Handgepäck: ✔
Nicht entflammbar, ungiftig, getragen für den Betrieb mechanischer Gliedmaßen. Auch Ersatzflaschen von ähnlicher Größe, falls erforderlich, um eine ausreichende Versorgung für die Dauer der Reise zu gewährleisten.
Die Genehmigung des Betreibers ist erforderlich: NEIN
Zulässig im oder als Aufgabegepäck: ✔
Zulässig im oder als Handgepäck: ✔
Mit Kohlenwasserstoffgas gefüllt, maximal eine pro Person, sofern die Sicherheitsabdeckung fest am Heizelement befestigt ist. Diese Ausrüstung darf niemals an Bord eines Flugzeugs verwendet werden. Gas-Nachfüllungen für Lockenstäbe sind weder im Handgepäck noch im Aufgabegepäck erlaubt.
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: NEIN
Zulässig im Aufgabegepäck: ✔
Zulässig im Handgepäck: ✔
(Trockentransportbehälter), in einer Verpackung und vollständig in einem porösen Material absorbiert, sind nur dann zulässig, wenn sie keine gefährlichen Güter enthalten.
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: NEIN
Zulässig im Aufgabegepäck: ✔
Zulässig im Handgepäck: ✔
Sie dürfen nur im Aufgabegepäck transportiert werden.
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: NEIN
Zulässig im Aufgabegepäck: ✔
Zulässig im Handgepäck: X
Beispiele: Tauch-/Unterwasserlampen und Schweißausrüstung.
Um Brände zu verhindern, müssen Batterie und wärmeerzeugendes Element getrennt werden.
Die entnommene Batterie muss gegen Kurzschlüsse geschützt und in ihrer Originalverpackung, einem Plastikbeutel oder einer individuellen Schutzhülle transportiert werden.
Es gelten alle anderen Einschränkungen für den Transport von Batterien.
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: JA
Zulässig im Aufgabegepäck: ✔
Zulässig im Handgepäck: ✔
Lithiumbatterien und elektronische Geräte, die beschädigt, defekt oder von einem Rückruf betroffen sind, dürfen weder im Handgepäck noch im Aufgabegepäck transportiert werden.
Enthält Lithiumbatterien (siehe 2.3.2.6 für Details).
Die Genehmigung des Betreibers ist erforderlich: JA
Zulässig im oder als Aufgabegepäck: ✔
Zulässig im oder als Handgepäck: X
das keine nicht absorbierte flüssige Brennstoffe enthält, mit Ausnahme von verflüssigtem Gas, und das für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist und am Körper getragen wird. Feuerzeugbenzin und Feuerzeugnachfüllungen sind weder am Körper noch im Aufgabegepäck oder Handgepäck erlaubt.
Hinweis: „Strike-anywhere“-Streichhölzer sowie Feuerzeuge mit blauer Flamme oder Zigarrenfeuerzeuge sind verboten.
Die Genehmigung des Betreibers ist erforderlich: NEIN
Zulässig im oder als Aufgabegepäck: AM KÖRPER
Zulässig im oder als Handgepäck: AM KÖRPER
„Nicht auslaufende Nassbatterien“ oder Batterien gemäß den Sonderbestimmungen A123 oder A199, die zum Betrieb von Rollstühlen oder ähnlichen Mobilitätsgeräten (z. B. Rollern) verwendet werden.
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: JA
Zulässig im Aufgabegepäck: ✔
Zulässig im Handgepäck: X
Auslaufende Batterien, die Rollstühle oder andere ähnliche Geräte betreiben.
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: JA
Zulässig im Aufgabegepäck: ✔
Zulässig im Handgepäck: X
„Lithium-Ionen“-Batterien, die Rollstühle oder andere ähnliche Geräte betreiben, dürfen am Rollstuhl verbleiben, wenn sie sicher am Hilfsmittel befestigt sind. Andernfalls müssen sie entfernt und in einem geeigneten Behälter im Handgepäck mitgeführt werden.
Die entfernte Batterie darf 300 Wh nicht überschreiten. Bei Rollstühlen mit 2 Batterien, die für die Mobilität erforderlich sind, darf jede Batterie 160 Wh nicht überschreiten.
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: JA
Zulässig im Aufgabegepäck: X
Zulässig im Handgepäck: ✔
Hinweis: Es gibt keine Wattstunden-Begrenzung für Batterien, die sicher am Rollstuhl befestigt und angemessen geschützt sind.
Zulässige Sport-/Haushaltsartikel:
Sie dürfen ungiftige Sport- oder Haushaltsprodukte mit einer Gesamtmenge von bis zu 2 kg oder 2 l mitnehmen.
Die maximale Größe für einen einzelnen Artikel beträgt 0,5 kg oder 0,5 l.
Aerosol-Nachfüllungen müssen mit einem Deckel oder einer sicheren Abdeckung versehen sein, um ein versehentliches Austreten zu verhindern.
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: NEIN
Zulässig im Aufgabegepäck: ✔
Zulässig im Handgepäck: X
(Einschließlich Aerosole) wie Haarsprays, Parfüms, alkoholhaltige Medikamente, Rasiercreme usw. sind in einer Gesamtmenge von nicht mehr als 2 kg oder 2 Litern und mit einer Nettomenge pro Einzelprodukt von nicht mehr als 0,5 kg oder 0,5 Litern zulässig. Aerosole müssen einen Deckel oder eine sichere Abdeckung haben, um ein versehentliches Austreten zu verhindern. Hinweis: Flüssigkeiten, Gele und Aerosole im Handgepäck sind an den Sicherheitskontrollen auf 100-ml-Behälter beschränkt.
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: NEIN
Zulässig im Aufgabegepäck: ✔
Zulässig im Handgepäck: ✔
Sie dürfen ein Bruttogewicht von 5 kg nicht überschreiten.
Hinweis: Der Transport von Flüssigsauerstoffflaschen ist verboten.
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: JA
Zulässig im Aufgabegepäck: ✔
Zulässig im Handgepäck: ✔
Für die Kalibrierung von Luftqualitätsüberwachungseinrichtungen müssen sie die Vorschrift A41 erfüllen. Die Gesamtmenge an „gefährlichem“ Material im Inneren des Geräts ist auf 2 ml begrenzt.
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: NEIN
Zulässig im Aufgabegepäck: ✔
Zulässig im Handgepäck: X
Bis zu einer maximalen Spannung von 12 V und einer maximalen Leistung von 100 Wh. Pro Passagier sind 2 Stück erlaubt.
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: NEIN
Zulässig im Aufgabegepäck: X
Zulässig im Handgepäck: ✔
Geräte, die mit Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Zellen betrieben werden – einschließlich medizinischer Geräte (wie POCs) und kommerzieller Elektronik (wie Laptops und Telefone) – sind für den persönlichen Gebrauch erlaubt.
Lithium-Metall-Batterien: Höchstens 2 g Lithium-Gehalt.
Lithium-Ionen-Batterien: Nennleistung von maximal 100 Wh.
Wenn sie im Aufgabegepäck verstaut werden, müssen alle Geräte vollständig ausgeschaltet und vor Beschädigung geschützt sein.
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: NEIN
Zulässig im Aufgabegepäck: ✔
Zulässig im Handgepäck: ✔
Persönliche elektronische Geräte, einschließlich medizinischer Geräte wie automatisierte externe Defibrillatoren (AEDs), Vernebler und Geräte zur kontinuierlichen positiven Atemwegsdrucktherapie (CPAP), die mit Lithium- oder Lithium-Metall-Batterien mit einer Kapazität von mehr als 100 Wh, aber nicht mehr als 160 Wh betrieben werden, oder die nicht mehr als 8 g Lithium enthalten (nur medizinische Geräte), sind zugelassen.
Beim Mitführen im Aufgabegepäck gelten folgende Regeln:
Ausnahmen für Geräte, die nur kleine Batterien enthalten:
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: JA
Zulässig im Aufgabegepäck: ✔
Zulässig im Handgepäck: ✔
Eine Powerbank ist ein tragbares, wiederaufladbares Gerät, das dazu dient, andere elektronische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops und Kameras mit Strom zu versorgen.
Zulässige Mengen und Kapazitäten
Transportmethoden
Aus Sicherheitsgründen müssen Powerbanks, die im Handgepäck mitgeführt werden, folgende Bedingungen erfüllen:
Verwendung an Bord
Ausnahme
Wertbehälter sowie vergleichbare Gegenstände, die gefährliche Güter wie Lithiumbatterien und/oder pyrotechnische Materialien enthalten, sind ausnahmslos verboten.
VERBOTEN
Selbstbalancierende Geräte oder persönliche Mobilitätsgeräte, die mit Lithium-Batterien betrieben werden, sind nicht zum Transport zugelassen, auch wenn die Batterie getrennt oder entfernt ist. Dazu gehören z. B. Airwheel, Solowheel usw.
Ausgenommen sind Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität, die aus medizinischen Gründen selbstbalancierende Geräte verwenden: In diesen Fällen muss mindestens 48 Stunden vor dem Abflug eine Genehmigung vom Support-Team angefordert werden.
Proben können in kleinen Mengen brennbarer Flüssigkeiten transportiert werden. Nicht mehr als 30 ml flüssige Lösung in einem einzelnen Behälter und nicht mehr als 1 Liter für den gesamten Behälter.
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: NEIN
Zulässig im Aufgabegepäck: ✔
Zulässig im Handgepäck: ✔
Quecksilberhaltige Gegenstände dürfen in einem Schutzbehälter in einer Menge von nicht mehr als einem Gegenstand pro Passagier und nur für den persönlichen Gebrauch mitgeführt werden.
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: NEIN
Zulässig im Aufgabegepäck: ✔
Zulässig im Handgepäck: X
Diese dürfen von einem Vertreter einer Regierungsbehörde, wie einer meteorologischen Behörde oder einer ähnlichen Behörde, mitgeführt werden, wenn sie in einem harten, wasserdichten Behälter verpackt sind, der das Entweichen von Quecksilber im Falle einer Beschädigung des Geräts verhindern kann.
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: JA
Zulässig im Aufgabegepäck: X
Zulässig im Handgepäck: ✔