Gefährliche Güter sind Gegenstände oder Substanzen, die ein Risiko für Gesundheit, Sicherheit, Sachwerte oder Umwelt darstellen können.
Zusätzlich zu den unten aufgeführten gefährlichen Gütern sind auch einige andere gefährliche Güter aus Sicherheitsgründen für den Transport verboten.
Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich vor Ihrem Abflug umfassend informieren und Ihr Gepäck richtig packen. Die Symbole geben an, ob und unter welchen Bedingungen der Transport für den persönlichen Gebrauch gestattet ist:
Die Liste der gefährlichen Güter und verbotenen Gegenstände ist nicht vollständig und kann jederzeit erweitert werden. Die folgende Liste enthält auch Gegenstände, die nicht als gefährliche Güter gelten, aber dennoch bestimmten Einschränkungen unterliegen (z. B. Waffen).
Bitte lesen Sie diese Informationen sorgfältig durch.
Detaillierte Informationen zum Transport von elektronischen Geräten und Batterien/Akkus finden Sie unter folgendem Link:
Mengenbeschränkung:
- max. 2 kg/2 l (Gesamtnettomenge aller Artikel) pro Fluggast
- max. 0,5 kg/0,5 l (Nettomenge) pro Artikel
Toilettenartikel sind medizinische, kosmetische oder nicht-radioaktive Artikel, wie z. B.:
- Haarspray
- Parfüm und Eau de Cologne
- medizinische Produkte, die Alkohol enthalten, wie alkoholhaltige Nasensprays
- alkoholhaltige Handdesinfektionsmittel
Sprühdosen/Aerosole für Sport und den persönlichen Gebrauch im Haushalt:
- Nur ungiftige und nicht entflammbare Sprühdosen/Aerosole für Sport oder den persönlichen Gebrauch im Haushalt der Gefahrklasse 2.2 ohne Nebenrisiko sind zulässig.
Transportbestimmungen für Sprühdosen/Aerosole:
- Auslassventile an Sprühdosen müssen durch eine Kappe oder andere geeignete Mittel geschützt werden, um ein versehentliches Austreten des Inhalts zu verhindern.
Hinweis:
- Bitte beachten Sie zudem die allgemeinen Sicherheitsbestimmungen für Flüssigkeiten, Gele oder Sprays im Handgepäck.
Artikel zur Selbstverteidigung sind im Handgepäck und im Aufgabegepäck verboten.
Beispiele für Artikel zur Selbstverteidigung:
- Betäubungsgeräte und -vorrichtungen, wie z. B. Elektroschocker, Taser und Schlagstöcke, oder Ausrüstung zum Betäuben und Töten von Nutztieren
- Chemische Stoffe oder Substanzen zur Ausschaltung oder Herbeiführung der Handlungsunfähigkeit, wie zum Beispiel „K.-o.-Tropfen“, Reizgas, Pfeffersprays, Capsaicinsprays, Tränengas, Säuresprays und Tierabwehrsprays
Munitionsmengenbeschränkung: max. 5 kg Bruttogewicht pro Gepäckstück und Fluggast
Transportbestimmungen für Munition:
- Nur Munition in der Gefahrklasse 1.4S mit UN0012 oder UN0014 ist gestattet.
- Spreng- oder Brandgeschosse und Schwarzpulver sind für den Transport verboten.
- Die Munition muss in einem stabilen Behälter aus Holz, Metall oder Karton sicher vor Bewegung und Stößen (ohne Leerraum) geschützt werden.
- Nur Munition für den persönlichen Gebrauch darf transportiert werden.
- Für mehrere Personen erlaubte Mengen dürfen nicht zusammen in einem oder mehreren Gepäckstücken verpackt werden.
Transportbestimmungen für Schusswaffen:
- Für den Transport sind nur Sport-, Jagd- und Dienstwaffen erlaubt.
- Kriegswaffen sind für den Transport verboten.
- Jede Waffe (Pistole, Revolver, Gewehr, Schrotflinte) muss gesichert und entladen sowie ordnungsgemäß in einem gekennzeichneten, verschlossenen, stabilen, sicheren Transportbehälter, z. B. aus Holz, Metall, Hartschalenmaterial oder Styropor, verpackt sein. Der Fluggast ist selbst für die Bereitstellung dieses Behälters verantwortlich.
- Pro Transportbehälter sind mehrere Waffen erlaubt.
- Je nach örtlichen Sicherheitsmaßnahmen können zusätzliche Flughafensteuern anfallen.
- Wenn die Schusswaffe eine Lithiumbatterie enthält, gelten die Vorschriften für den Transport von losen Batterien oder tragbaren elektronischen Geräten mit installierten Batterien/Akkus. Informationen dazu finden Sie in den Abschnitten „Powerbanks, Ersatzbatterien und lose Batterien“ und „Tragbare elektronische Geräte für den persönlichen Gebrauch mit Lithiumbatterien“.
Elektrogeräte und Batterien/Akkus | ITA Airways
Weitere Bedingungen:
- Jeder Gegenstand in Form einer Waffe, wie Spielzeug oder „Replik-/Scheinwaffen“, sowie andere Waffen wie Bögen, Pfeilgewehre, Startpistolen, Soft-Air-Waffen, Schusswaffenkomponenten (ausgenommen Zielfernrohre), Druckluft- und Kohlendioxidwaffen (Pistolen, Luftgewehre, Gewehre und Luftdruckpistolen), Signalpistolen, Harpunen und Speerwaffen, Schleudern und Katapulte sowie andere kleine Verteidigungswaffen wie Messer, Dolche, Stiletts oder Schwerter dürfen nur im Aufgabegepäck befördert werden.
- Feuerzeuge in Form einer Waffe sowie Elektroimpulswaffen (z. B. Betäubungswaffen oder Taser) und Waffen mit explosiven oder entzündlichen Geschossen sind gänzlich verboten.
Hinweis:
- Schusswaffen und Munition müssen in separaten Gepäckstücken verpackt werden.
- Wir empfehlen Ihnen, alle Gepäckstücke oder Transportbehälter, die Schusswaffen oder Munition enthalten, mit einem integrierten oder separaten Schloss abzusichern.
- Das Gepäckstück bzw. der Transportbehälter müssen auf Flügen nach/von Italien mit einem integrierten oder separaten Schloss abgesichert werden.
- Aufgrund strenger Sicherheitsvorschriften ist es nicht möglich, Waffen zu/von bestimmten Reisezielen mitzunehmen. Das Kundenzentrum stellt Ihnen gerne weitere Informationen zur Verfügung.
- Informationen zu den Gebühren für den Transport von Schusswaffen finden Sie unter: Informationen zu Gebühren für Schusswaffen.
- Für Schusswaffen und Munition ist eine Transportgenehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
- Bitte melden Sie Ihre Schusswaffen und Munition bereits bei Buchung Ihres Flugs bei specialassistance@ita-airways.comThe link will be opened in a new browser tab an.
Beschränkung der Einheiten: max. 5 l Gesamtnettomenge pro Fluggast*
Mengenbeschränkung: max. 5 l pro Behälter*
* Gilt nur für alkoholische Getränke mit mehr als 24 Vol.-% Alkohol bis maximal 70 Vol.-% Alkohol.
Transportbestimmungen:
- Die alkoholischen Getränke müssen sich in ihrer originalen, zum Verkauf bestimmten Verpackung befinden.
- Alkoholische Getränke mit mehr als 70 Vol.-% Alkohol sind für den Transport verboten.
Hinweis:
- Alkoholische Getränke mit weniger als 24 Vol.-% Alkohol werden nicht als gefährliches Gut eingestuft.
- Der Konsum an Bord von selbst mitgebrachten alkoholischen Getränken ist verboten.
Feuerwerkskörper, Leuchtsignale und Sprengstoffe sind für den Transport verboten.
Dazu gehören unter anderem die folgenden Gegenstände:
- Wunderkerzen
- Rauchkanister und Rauchpatronen
- Sprengstoffe und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze, Feuerwerkskörper, Notsignale, Partyknaller und andere pyrotechnische Artikel
- Zünder und Sicherungen
- Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoff
- Minen, Granaten oder andere explosive militärische Artikel
- Breachpens/Thermolanze/Magnesium-Schneidwerkzeug: Magnesium-Schneidwerkzeug, das mit einem Streichholz oder Feuerzeug gezündet wird, um verschiedene Metalle mit einer Hochtemperaturflamme zu schmelzen.
- Sprengkapseln
- Nachbildungen oder Imitationen von Sprengkörpern
Beschränkung der Einheiten: 1 kleine Packung Sicherheitsstreichhölzer oder 1 kleines Feuerzeug*
* Nur für den persönlichen Gebrauch und mit Flüssiggas gefüllt. Darf keinen anderen nicht absorbierten flüssigen Brennstoff enthalten.
Folgende Artikel sind verboten:
- Feuerzeuggas oder Feuerzeugbenzin
- Nachfüllpackungen für Feuerzeuge
- Überallzündhölzer
- Feuerzeuge mit blauer Flamme oder Zigarrenfeuerzeuge
- Zippo-Feuerzeuge
- Feuerzeuge in Form einer Waffe
- Feuerzeuge mit Lithiumbatterie ohne Schutzkappe oder andere Sicherheitsmechanismen gegen unbeabsichtigte Aktivierung
Hinweis:
- In vielen Ländern ist der Transport von Streichhölzern oder Feuerzeugen verboten.
Campingkocher sind für den Transport verboten.
Ersatzkartuschen für Campingkocher sind ebenfalls für den Transport verboten.
Nur ungiftiges und nicht entflammbares Gas in der Gefahrklasse 2.2 ohne Nebenrisiko ist zulässig.
Mengenbeschränkung: max. 4 Gaskartuschen pro Fluggast
Kapazitätsbeschränkung: max. 50 ml Wasserkapazität pro Gaskartusche (im Falle von Kohlendioxid entspricht diese Größe einer 28-g-Gaskartusche).
Transportbestimmungen:
- Die Gaskartuschen oder -zylinder müssen so verpackt sein, dass sie nicht unabsichtlich aktiviert werden können.
Hinweis:
- Lachgas (N20) ist aufgrund des Nebenrisikos der Klasse 5.1 vom Transport ausgeschlossen.
- Detaillierte Informationen zum Transport von Druckluftflaschen und leeren Sauerstoffflaschen finden Sie im Abschnitt „Tauchausrüstung“ unter Sport- und Sondergepäck | ITA Airways
- Für Gaskartuschen oder -zylinder ist eine Transportgenehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
- Bitte melden Sie Ihre Gaskartuschen oder -zylinder bereits bei Buchung Ihres Flugs beim Kundenzentrum von ITA Airways an.
Gewichtsbeschränkung: max. 5 kg Bruttogewicht pro Zylinder
Transportbestimmungen:
- Zylinderventile und Regler müssen, sofern vorhanden, vor Beschädigungen geschützt werden, die zur unbeabsichtigten Freisetzung ihres Inhalts führen können.
- Sauerstoffgasflaschen oder Luftzylinder müssen in einer vom Hersteller zugelassenen Außenverpackung transportiert werden, die das Auslassventil schützt.
Folgende Artikel sind verboten:
- Chemische Sauerstoffgeneratoren
- Ausrüstung oder Behälter mit Flüssiggas
- Persönliche Sauerstoffbehälter („Sauerstoffdosen“)
Hinweis:
- Flüge in die/aus den bzw. innerhalb der USA: Sauerstoffzylinder sind auf diesen Flügen verboten.
- Für Sauerstoffflaschen oder Luftzylinder, die für medizinische Zwecke verwendet werden, ist eine Transportgenehmigung erforderlich.
- Für eine Verwendung an Bord des Flugzeugs ist eine ärztliche Genehmigung erforderlich.
- Bitte senden Sie uns spätestens bis 48 Stunden vor Abflug die Daten Ihres Geräts (technisches Datenblatt oder Handbuch des Herstellers) zur Vorregistrierung und medizinischen Überprüfung an das Medical Operation Center unter specialassistance@ita-airways.comThe link will be opened in a new browser tab.
Artikelbeschränkung: max. 1 Lawinenrucksack pro Fluggast
Hinweis:
- Für Lawinenrucksäcke ist eine Transportgenehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
- Bitte melden Sie Lawinenrucksäcke bei Buchung der Flüge über das Kundenzentrum von ITA Airways an.
Die Technik des Auslösemechanismus von Lawinenrucksäcken kann gefährliche Güter enthalten, die offiziellen Transportbeschränkungen unterliegen.
Beschränkungen für gefährliche Güter im Auslösemechanismus:
- Pyrotechnischer Auslösemechanismus: max. 200 mg Nettoexplosivmasse der Gefahrklasse 1.4S.
- Mit Lithiumbatterien betriebener Auslöser: max. 100 Wh oder 2 g LC.
- Auslöser mit Kondensator: Kondensatoren müssen entladen, gegen Kurzschluss gesichert und in einer robusten Außenverpackung verpackt sein, um eine unbeabsichtigte Aktivierung zu verhindern.
- Auslöser mit integrierter Gaskartusche: Das Gas muss der Gefahrklasse 2.2 entsprechen.
Weitere Transportanforderungen:
- Der Rucksack muss so verpackt sein, dass er nicht unabsichtlich aktiviert werden kann.
- Das Luftkissen im Rucksack muss mit Druckentlastungsventilen ausgestattet sein.
- Gaskartuschen der Gefahrklasse 2.2 werden nur akzeptiert, wenn sie zusammen mit dem Lawinenrucksack, wie vom Hersteller vorgeschrieben, als Einheit transportiert werden.
- Zusätzliche Auslösegriffe und Ersatzgaskartuschen sind nicht zulässig.
- Flüge aus den/in die bzw. innerhalb der USA: Lawinenrucksäcke mit pyrotechnischem Auslösemechanismus sind für den Transport verboten. Nur Lawinenrucksäcke mit maximal 2 integrierten Gaskartuschen sind erlaubt.
Beschränkung der Einheiten: 2 Einheiten pro Fluggast
Rettungswesten und sonstige selbstaufblasende Sicherheitsausrüstung sind mit einem Auslösemechanismus ausgestattet, der Gas verwendet, das als gefährliches Gut besonderen Transportvorschriften unterliegt.
Definition von „selbstaufblasende Sicherheitsausrüstung“: selbstaufblasende, persönliche Sicherheitsausrüstung, die dafür vorgesehen ist, von einer Person getragen zu werden.
Mengenbeschränkung für Gaskartuschen:
- Max. 2 kleine integrierte Gaskartuschen mit ungiftigem und nicht entflammbarem Gas in der Gefahrklasse 2.2. ohne Nebenrisiko (z. B. Kohlendioxid).
- Darüber hinaus dürfen maximal 2 kleine Ersatzgaskartuschen (z. B. Kohlendioxid) pro Ausrüstung transportiert werden.
Transportbestimmungen:
- Die integrierte(n) Gaskartusche(n) darf/dürfen nur zum Selbstaufblasen verwendet werden.
- Die Ausrüstung muss so verpackt sein, dass sie nicht unabsichtlich aktiviert werden kann.
- Selbstaufblasende Sicherheitsausrüstung mit pyrotechnischen Auslösemechanismen in der Gefahrklasse 1 ist für den Transport verboten.
Hinweis:
- Rettungswesten oder andere selbstaufblasende Sicherheitsausrüstung erfordern eine Transportgenehmigung der Fluggesellschaft.
- Bitte melden Sie Ihre Rettungsweste oder sonstige selbstaufblasende Sicherheitsausrüstung bereits bei der Buchung Ihres Fluges beim Kundenzentrum von ITA Airways an.
Diese Regelung gilt nur für Flüge in die/aus den bzw. innerhalb der USA und für Flüge nach/von/innerhalb Togo(s).
Wir empfehlen grundsätzlich, Pulver oder pulverartige Substanzen nicht zu transportieren.
* Mengenbeschränkung: max. 350 ml Gesamtvolumen
Folgende Substanzen sind von dieser Regelung ausgenommen:
- Medikamente, Babynahrung und sterbliche Überreste in Form von Asche.
- Pulverartige Substanzen, die in Geschäften im Sicherheitsbereich des Flughafens gekauft wurden, sofern sie in einem versiegelten, transparenten Behälter verpackt sind.
Hinweis:
- Sollte es Zweifel an der Echtheit des Materials geben, können gegebenenfalls Pulver oder ähnliche Substanzen mit einem Gesamtvolumen von weniger als 350 ml von der Beförderung im Handgepäck ausgeschlossen sein.
Artikelbeschränkung: 1 pro Fluggast
Transportbestimmungen für medizinische oder klinische Thermometer:
- Kleine medizinische oder klinische Thermometer, die Quecksilber enthalten und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, müssen in einer Schutzhülle verpackt sein.
Meteorologische Thermometer und Barometer mit Quecksilber sind für den Transport verboten.
Schrittmacher oder andere medizinische Geräte, die Radioisotope enthalten, einschließlich solcher, die mit Lithiumbatterien betrieben werden, und die implantiert oder äußerlich am Körper angebracht sind, dürfen mitgenommen werden.
Aus Sicherheitsgründen sind folgende Gegenstände im Handgepäck nicht erlaubt:
- Brechstangen, Bohrmaschinen und Bohrspitzen (einschließlich kabelloser, tragbarer Akku-Bohrmaschinen)
- Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft, die länger als 6 cm sind und als Waffe verwendet werden können, wie zum Beispiel Schraubendreher und Meißel
- Sägen, einschließlich tragbarer, akkubetriebener Sägen, Lötbrenner, Nagelpistolen und Drucklufttacker
- Spitze oder scharfe Gegenstände, wie z. B. Schneidwerkzeuge (Äxte, Beile und Hackmesser), Eispickel, Rasierklingen, Teppichmesser, Messer oder Scheren mit einer Klingenlänge von mehr als 6 cm (gemessen vom Scharnier aus)
- Kampfsportausrüstung mit scharfer Spitze oder scharfer Kante, wie Schwerter und Säbel
- Stumpfe Gegenstände wie Baseball- und Softballschläger, Knüppel, Schlagstöcke, Gummiknüppel, Kampfsportausrüstung und Streitkolben
Hinweis:
- Verbrennungsmotoren und benzinbetriebene Geräte und Werkzeuge (z. B. Kettensägen, Notstromgeneratoren) sind für den Transport gänzlich verboten.
- Weitere Informationen und Transportvorschriften zum Transport elektronischer Werkzeuge und Batterien/Akkus finden Sie unter „Elektronische Geräte und Batterien/Akkus“.
Mengenbeschränkung: max. 1 l entzündliche Flüssigkeit pro Außenverpackung
Zulässige nicht infektiöse Proben und Exemplare:
- sind beispielsweise Säugetiere, Vögel, Amphibien, Reptilien, Fische, Insekten und andere wirbellose Tiere,
- enthalten kleine Mengen an entzündlichen Flüssigkeiten UN 1170, UN 1198, UN 1987 oder UN 1219 und
- müssen die folgenden Transportbestimmungen befolgen.
Transportbestimmungen für Innenverpackungen:
- Variante 1: Die Proben oder Exemplare sind in ein mit Alkohol oder einer alkoholischen Lösung befeuchtetes Papiertuch bzw. Mull gewickelt und ebenso in einen versiegelten Plastikbeutel verpackt.
- Variante 2: Die Proben und Exemplare sind in einem Fläschchen oder einem sicheren Behälter verpackt, der Alkohol oder eine alkoholische Lösung enthält.
- Jegliche freie Flüssigkeit im Behälter darf 30 ml nicht überschreiten.
- Die verpackten Proben und Exemplare sind dann in einem weiteren versiegelten Plastikbeutel mit saugfähigem Material verpackt.
Transportbestimmungen für Außenverpackungen:
- Dieser Kunststoffbeutel muss anschließend in eine stabile Außenverpackung mit geeignetem Polstermaterial verpackt werden.
- Die Gesamtmenge an entzündlicher Flüssigkeit pro Außenverpackung darf 1 l nicht überschreiten.
- Sobald die Außenverpackung verschlossen ist, muss sie wie folgt gekennzeichnet werden: „Wissenschaftliche Forschungsproben, nicht eingeschränkt. Sondervorschrift A180 findet Anwendung.“
Hinweis:
- Infektiöse Proben und Exemplare, wie z. B. Blutproben, Gewebe, Pilze oder Bakterien- und Viruskulturen, die Menschen oder Tiere infizieren können, sowie als UN3373 gekennzeichnete Stoffe, sind vom Transport ausgeschlossen.
Mengenbeschränkung: max. 2,5 kg Trockeneis (festes Kohlendioxid) Nettogewicht pro Fluggast
Transportbestimmungen:
- Jedes aufgegebene Gepäckstück, das Trockeneis enthält, muss mit dem zusätzlichen Etikett „Trockeneis“ oder „Kohlendioxid, fest“ gekennzeichnet sein. Darüber hinaus ist eine Angabe des Nettogewichts des enthaltenen Trockeneises oder eine Angabe, dass das Nettogewicht 2,5 kg oder weniger beträgt, erforderlich.
- Die Verpackung muss das Entweichen von Gas ermöglichen.
- Trockeneis in fester Form (Kohlendioxid) ist nur als Kühlmittel für verderbliche Güter erlaubt, die selbst keine gefährlichen Güter darstellen.
Hinweis:
- Für Trockeneis (Kohlendioxid, fest) ist eine Transportgenehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
- Bitte informieren Sie das Kundenzentrum von ITA Airways bereits bei der Flugbuchung über den Transport von Trockeneis (festes Kohlendioxid).
Als UN2807 klassifizierte magnetisierte Materialien gelten als gefährliche Güter und sind für den Transport verboten.
Beispiele für als UN2807 klassifizierte magnetisierte Materialien sind:
- ferromagnetische Metalle und Abschirmmaterialien mit relativ hoher Magnetfeldstärke, wie Magnetrone,
- ungeschirmte Permanentmagnete ohne installierte Haltestäbe,
- magnetisierte Gegenstände mit einer Magnetfeldstärke, die eine Kompassauslenkung von 2 Grad in einer Entfernung von 2,1 m erzeugt, d. h. min. 0,418 A/m oder 0,000525 Gauß.
* Aufgrund ihrer geringen Magnetfeldstärke können folgende Gegenstände in Mengen für den persönlichen Gebrauch transportiert werden:
- Konsumgüter, die Magnete enthalten, wie gängige Kühlschrankmagnete, magnetische Küchenmesserhalter, Handy- oder Kreditkartenhüllen oder Steckvorrichtungen mit magnetischem Anschluss.
- Armbänder zur Abwehr von Haien mit einem Magnetfeld (z. B. Sharkbanz): Diese Armbänder müssen im Transportgehäuse des Herstellers transportiert werden.
- Elektromagnete, wie sie in verschiedenen Geräten wie Detektoren zu finden sind, sind zulässig, wenn sie vollständig ausgeschaltet, vor unabsichtlicher Aktivierung geschützt bzw. von ihrer Stromquelle getrennt sind.
Oxidierende Substanzen und organische Peroxide sind für den Transport verboten.
Dazu gehören unter anderem die folgenden Gegenstände:
- Bleichmittel oder Bleichpulver
- Chemikalien für Schwimmbecken
- Färbemittel
* Im Aufgabegepäck sind nur Ersatz-Brennstoffpatronen erlaubt.
Brennstoffzellsysteme und Ersatzbrennstoffpatronen zur Stromversorgung tragbarer elektronischer Geräte wie Kameras, Mobiltelefone, Laptops und Camcorder müssen sicher verpackt sein, um eine Beschädigung zu vermeiden.
Mengenbeschränkung für Ersatzpatronen: max. 2 Stück pro Fluggast
Volumenbeschränkungen für Brennstoffzellen oder Brennstoffzellpatronen:
- Flüssigkeiten: max. 200 ml
- Feststoffe: max. 200 g
- Flüssiggase: max. 120 ml für nichtmetallische Brennstoffzellen oder Brennstoffzellpatronen oder max. 200 ml für metallische Brennstoffzellen oder Brennstoffzellpatronen
- Wasserstoff in Metallhydrid: max. 120 ml Wasserkapazität
Transportbestimmungen für Brennstoffzellenpatronen:
- Jede Brennstoffzellpatrone muss ein Etikett mit sich führen, aus dem hervorgeht, dass sie den Spezifikationen der IEC PAS 62282-6-100 Version 1 einschließlich Änderung 1 entspricht, sowie eine Angabe der maximalen Menge und Art des Brennstoffs.
Transportbestimmungen für Brennstoffzellsysteme:
- Brennstoffzellsysteme müssen vom Hersteller als „Nur zur Beförderung in der Flugzeugkabine zugelassen“ gekennzeichnet werden.
- Die Brennstoffzellsysteme dürfen das elektronische Gerät nicht aufladen, wenn das Gerät nicht in Gebrauch ist.
- Brennstoffzellsysteme dürfen nur entzündliche Flüssigkeiten, korrosive Substanzen, Flüssiggase, wasserreaktive Substanzen oder Wasserstoff im Metallhydrid enthalten. Brennstoffzellsysteme, deren einzige Funktion es ist, eine Batterie in einem Gerät aufzuladen, sind verboten.
- Das Aufladen/Auffüllen von Brennstoffzellen an Bord ist verboten. Es dürfen nur Ersatzpatronen an Bord installiert werden.
Isolierverpackung mit tiefgekühltem, flüssigem Stickstoff („Dry Shipper“, Trockenversandbehälter), der vollständig in porösem Material absorbiert ist:
- darf nur für Produkte verwendet werden, die selbst nicht als gefährliche Güter eingestuft werden,
- darf keine Entstehung von Druck im Behälter zulassen,
- darf tiefgekühlten Flüssigstickstoff nicht entweichen lassen, unabhängig von der Position der Isolierverpackung („Dry Shipper“).
Hinweis:
- Weitere Informationen zum Transport von „Proben oder Exemplaren“ finden Sie im Abschnitt „Nicht infektiöse Proben und Exemplare mit kleinen Mengen an entzündlichen Flüssigkeiten“.
- Für Isolierverpackungen („Dry Shipper“) ist eine Transportgenehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
- Bitte melden Sie bereits bei Buchung Ihres Fluges Ihre Isolierverpackung („Dry Shipper“) beim Kundenzentrum von ITA Airways an und informieren Sie uns über die erforderlichen Transportanforderungen (z. B. in aufrechter Position).
Die nachstehenden Transportbestimmungen beziehen sich auf Fallschirme mit pyrotechnischem automatischem Öffnungsgerät (AAD), wie z. B. dem Cypres AAD.
Transportbestimmungen:
- Sie müssen eine schriftliche Bestätigung einer zuständigen nationalen Behörde mitführen, die Einzelheiten zum automatischen Öffnungsgerät (AAD) enthält und bestätigt, dass das Gerät nicht als Gefahrgut eingestuft ist.
* Hinweis: Wenn die Transportbestimmungen nicht erfüllt werden, ist der Transport verboten.
Mengenbeschränkung: 1 Gerät pro Fluggast
Transportbestimmungen:
- Die Verwendung von Hairstyling-Geräten, die mit Kohlenwasserstoffgas betrieben werden, ist an Bord verboten.
- Die Schutzkappe muss fest über dem Heizelement angebracht sein.
Hinweis:
- Gas-Nachfüllpackungen für Hairstyling-Geräte, die Kohlenwasserstoffgaspatronen verwenden, sind für den Transport verboten.
- Weitere Informationen zum Transport von Hairstyling-Geräten mit Lithiumbatterien finden Sie im Abschnitt „Tauchlampen, Lötkolben und andere wärmeerzeugende Gegenstände mit eingebauten Batterien/Akkus“.
Sicherheitskoffer und Geldkassetten/-taschen sind für den Transport verboten.
Permeationsgeräte, die zur Kalibrierung von Luftqualitätsüberwachungssystemen verwendet werden, dürfen nur im Aufgabegepäck transportiert werden.
Die folgenden zusätzlichen Gegenstände sind sowohl im Aufgabegepäck als auch im Handgepäck verboten:
- Behälter mit entflammbaren Flüssigkeiten wie Farben, Lacken, Verdünnern, Reinigungsmitteln, Lösungsmitteln oder Benzin
- Behälter mit nicht entflammbaren Farben
- Leicht entflammbare Materialien und Artikel, wie Grillfeuerzeuge, Brennstoffpaste, Butan- oder Propangasflaschen, Trockenspiritus, Brennstoff oder Holzkohle
- Giftige, toxische oder infektiöse Materialien und Stoffe, wie Quecksilber, Rattengift, Insektizide, Arsen, Zyanid oder Bakterien- und Viruskulturen oder infektiöse Laborproben
- Ätzende und korrosive Stoffe, wie Säuren, Laugen, Basen oder Nassbatterien, Rostschutz- oder Rostentfernungsstoffe, Schwefeldioxidlösungen oder chemische Sets
- Radioaktive Materialien und Gegenstände
- Stoffe, die bei Kontakt mit Wasser entflammbare Gase ausstoßen, wie z. B. Karbid
- Kohlensäurepatronen (CO2) zur Mineralwasserbehandlung über 50 ml
- Verbrennungsmotoren und benzinbetriebene Geräte und Werkzeuge (z. B. Rasenmäher, Kettensägen, Notstromgeneratoren); dies gilt unabhängig davon, ob die Ausrüstung oder Werkzeuge neu (in der Originalverpackung) oder gebraucht sind.
- Entflammbare, nicht entflammbare, gekühlte und giftige Treibmittel
- Breachpens/Thermolanze/Magnesium-Schneidwerkzeug: Magnesium-Schneidwerkzeug, das mit einem Streichholz oder Feuerzeug gezündet wird, um verschiedene Metalle mit einer Hochtemperaturflamme zu schmelzen.
- Signalhörner
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie einen bestimmten Gegenstand auf Ihrer Reise mitnehmen dürfen, wenden Sie sich bitte an unser Kundenzentrum.
Weitere Transportinformationen:
- Sollten Sie dennoch Gefahrgüter transportieren, die nicht für den Transport zugelassen sind, können diese Gegenstände beschlagnahmt werden und Sie haften dafür.
- Diese Transportrichtlinien entsprechen den nationalen Vorschriften sowie den aktuellen IATA-Gefahrgutvorschriften für den sicheren Transport gefährlicher Gegenstände. ITA Airways behält sich das Recht vor, diese Beschränkungen aus Sicherheitsgründen weiter zu verschärfen oder zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.
- Diese Transportvorschriften können auf Flügen mit Codeshare-Partnern abweichen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen direkt an die jeweilige Fluggesellschaft.
- Gegebenenfalls können nationale Vorschriften gelten, die zu weitergehenden Einschränkungen führen.