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Einschränkungen der mobilität

 

EINSCHRÄNKUNGEN DER MOBILITÄT

 

Aufgrund der Entwicklung des Pandemieszenarios kann die nationale und internationale Mobilität Einschränkungen durch die lokalen Regierungen unterliegen. Es ist daher ratsam, sich vor der Planung einer Reise über die neuesten Bestimmungen zu informieren. Ein Verstoß gegen die Covid-19-Bestimmungen kann dazu führen, dass Sie Ihren Flug nicht antreten dürfen oder dass Ihnen die Einreise in Ihr Zielland von den örtlichen Behörden verweigert wird.

 

GRÜNE PASS-VERPFLICHTUNG

Wie im Gesetzesdekret  111 vom 6. August 2021 vorgesehen ist, ab dem 1. September 2021 ist die Vorlage des Green Pass (Covid-19 Green Certification) beim Boarding Ihres Fluges sowohl für nationale als auch für internationale Ziele obligatorisch. Gemäß den nachfolgenden Bestimmungen der ENAC ist es auch erforderlich, im Besitz dieser Dokumentation zu sein, um die sensiblen Bereiche (nach den Sicherheitsschleusen) aller italienischen Flughäfen zu betreten.

Der Green Pass wird sowohl in digitaler als auch in Papierform in Italienisch, Englisch, Französisch und Spanisch akzeptiert. 

Bei internationalen Flügen ist die Fluggesellschaft verpflichtet, das Datum der Verabreichung des Impfstoffs zu überprüfen, ein Detail, das nicht aus dem QR-Code, sondern aus dem Zertifikat ersichtlich ist.  Wir empfehlen daher, es auszudrucken, wenn keine Internetverbindung besteht.

INLANDSFLÜGE

Beim Einsteigen müssen Sie einen der folgenden Green Passes vorzeigen:

  • Die Impfung erfolgte mindestens mit der ersten Dosis mit einem von der EMA validierten Impfstoff
  • geheilt von Covid-19 in einem Zeitraum von nicht mehr als 180 Tagen vor der Einreise nach Italien;
  • ein negatives Ergebnis eines molekularen oder antigenen Tupferabstrichs, der innerhalb von 48 Stunden vor dem Antritt des Fluges durchgeführt wurde.

Die Bestimmungen über die nationale Mobilität Italiens werden zusammen mit allen anderen Bestimmungen über die während der Pandemie geöffneten und genehmigten Aktivitäten auf der Website der italienischen Regierung veröffentlicht. Es kann lokale Vorschriften geben, die die nationalen ergänzen; Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, auch die Seite der Zielregion zu überprüfen.


INTERNATIONALE FLÜGE

Die Referenzseite für diejenigen, die beabsichtigen, von Italien in andere Länder zu fliegen, ist IATA - International Travel Document News (iatatravelcentre.com), auf der die von den einzelnen Staaten vorgesehenen Bestimmungen zur Eindämmung von Covid-19 veröffentlicht werden.

Jedes ausländische Land muss spezifische Dokumente vorlegen (Green Pass, Zusammenstellung des dPLF usw.): Bitte konsultieren Sie die Website IATA - International Travel Document News (iatatravelcentre.com), da bei fehlenden oder unvollständigen Dokumenten die Einschiffung verweigert wird.

 

FÜR ALLE, DIE VON ITALIEN IN ANDERE LÄNDER FLIEGEN

Die Referenzseite für diejenigen, die beabsichtigen, von Italien in andere Länder zu fliegen, ist IATA - International Travel Document News (iatatravelcentre.com), auf der die von den einzelnen Staaten vorgesehenen Bestimmungen zur Eindämmung von Covid-19 veröffentlicht werden.

Jedes Ausland hat spezifische Unterlagen vorzulegen (Green Pass, Zusammenstellung des dPLF etc.), bei unvollständigen oder fehlenden Unterlagen wird das Boarding verweigert.

IN DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH FLIEGEN

Gemäß den neuesten Bestimmungen der britischen Behörden müssen alle Passagiere über 11 Jahre unabhängig davon, ob sie den Impfzyklusvollendet haben, einschließlich der Staatsbürger und Einwohner des Landes, alle folgenden Formalitäten erfüllen, um die Einreiseberechtigung in das Vereinigte Königreich zu erhalten:

1.      Vorlage eines negativen Tests, der zwei Tage vor Ankunft im Land durchgeführt wurde; eine Liste der zugelassenen Tests finden Sie hier;

2.      Sichinnerhalb des zweiten Tages nach dem Ankunftstag einem Molekulartest (vom Typ PCR, der vor der Abreise zu reservieren ist) zu unterziehen und das Abwarten des Ergebnisses in vorbeugender Isolation;

3.      Ausfüllen, des PLF, mindestens 48 Stunden vor der Einreise in das Land.

Passagiere, die aus einem Land der red list kommen, dürfen in das Vereinigte Königreich ausschließlichdann einreisen, wenn sie Staatsbürger oder Einwohner des Landes sind, unbeschadet der Verpflichtung zur Einhaltung der oben genannten Formalitäten.

 

FÜR ALLE, DIE AUS ANDEREN LÄNDERN NACH ITALIEN KOMMEN

Wenn Sie aus anderen Ländern nach Italien fliegen, empfehlen wir Ihnen, die Website von IATA - Personalised Passport, Visa & Health travel documentation advice (iatatravelcentre.com) zu besuchen, auf der alle Bestimmungen zur Eindämmung von Covid-19 für Reisende aus dem Ausland nach Italien aufgeführt sind.

Personen, die aus Albanien und dem Vereinigten Königreich nach Italien einreisen, müssen der Fluggesellschaft (oder demjenigen, der für die Kontrolle verantwortlich ist) zum Zeitpunkt der Einschiffung zusätzlich zum dPLF die folgenden Bescheinigungen vorlegen:

  • Impfung mit einem von der EMA validierten Impfstoff mit einem mindestens 14-tägigen Zyklus;
  • negativer Bericht nach einem molekularen oder antigenen Abstrich, der innerhalb von 72 Stunden (48 Stunden, wenn sie aus dem Vereinigten Königreich stammen) vor der Einreise in das Staatsgebiet durchgeführt wurde.

Im Falle des Besitzes beider Bescheinigungen ist bei der Ankunft in Italien keine treuhänderische Isolierung erforderlich; andernfalls ist das Einsteigen erlaubt, aber es ist obligatorisch, sich 5 Tage lang einer treuhänderischen Isolierung an der im Passenger Locator Form angegebenen Adresse zu unterziehen, gefolgt von einem molekularen oder antigenen Test, der mit einem Tupfer durchgeführt wird, am Ende dieses Zeitraums.

In der Verordnung des Gesundheitsministeriums vom 28. August heißt es außerdem, dass jeder, der aus den Vereinigten Staaten und Japan nach Italien einreist, beim Boarding neben dem dPLF, auch die folgenden Bescheinigungen vorlegen muss:

  • Impfung mit einem von der EMA validierten Impfstoff mit einem mindestens 14-tägigen Zyklus;
  • negativer Bericht nach einem molekularen oder antigenen Abstrich, der innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise in das Staatsgebiet durchgeführt wurde.

Die bloße Dokumentation der Impfung reicht nicht aus, um reisen zu können: In Ermangelung eines negativen molekularen oder antigenen Abstrichs ist die Einschiffung sogar nicht gestattet.

Auf der anderen Seite ist bei Fehlen des Impfpasses, aber mit dem negativen Abstrich das Einsteigen erlaubt, aber es ist obligatorisch, sich 5 Tage lang an der im Passagiersuchformular angegebenen Adresse einer treuhänderischen Isolierung zu unterziehen, gefolgt von einem molekularen oder antigenen Test, durchgeführt für Tupfer, am Ende des genannten Zeitraums. 

Zertifizierungen werden sowohl in digitaler als auch in Papierform in Italienisch, Englisch, Französisch und Spanisch akzeptiert. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, das Datum der Verabreichung des Impfstoffs zu überprüfen, ein Detail, das nicht durch den QR-Code, sondern durch das Zertifikat überprüft werden kann.  Wir empfehlen daher, es auszudrucken, wenn keine Internetverbindung besteht.

Für weitere Details klicken Sie hier.

Wir erinnern Sie daran, dass gemäß der Verordnung des Gesundheitsministeriums vom 14. Mai 2021 ab dem 24. Mai alle Passagiere, die aus dem Ausland in Italien ankommen, vor dem Boarding das dPLF ( Digital Passenger Locator Form) ausfüllen müssen Flug auf dem Staatsgebiet.

Um das Passagier-Locator-Formular in digitaler Form auszufüllen, gehen Sie wie folgt vor:

1. Verbinden Sie sich mit der Website https://app.euplf.eu/#/

2. Folgen Sie dem Assistenten für den Zugang zum dPLF 3. Wählen Sie „Italien“ als Zielland 

4. Registrieren Sie sich auf der Website, indem Sie ein persönliches Konto mit Benutzer und Passwort erstellen

5. Füllen Sie das dPLF aus und senden Sie es gemäß der Anleitung

 

Nach dem Absenden des Formulars erhalten Sie an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse das dPLF im pdf-Format und den QR-Code, den Sie beim Einsteigen und / oder einer mit der Durchführung der Kontrollen beauftragten Person vorlegen müssen. Alternativ können Sie ein Exemplar des dPLF zum Vorweisen drucken.

Das dPLF muss zwingend vor dem Boarding ausgefüllt und versandt werden. Indessen ist das Feld mit dem zugewiesenen Platz noch immer veränderlich. 

Da es sich um eine gesetzliche Verpflichtung handelt, wird das Boarding in den Flug nicht gestattet, wenn der dPLF nicht ausgefüllt wird.

In Ausnahmefällen oder ausschließlich bei technologischen Hindernissen kann anstelle des dPLF  das Papierformular ausgefüllt und eingereicht werden

 

 

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