Italia Trasporto Aereo S.p.A., („ITA Airways") hat ITABUS S.p.A. („Busunternehmen“) mit dem Straßentransportdienst im Namen desselben beauftragt, der ausschließlich Passagieren von ITA Airways („Passagiere") vorbehalten ist und mit Großen Tourismus Bussen durchgeführt wird, um den Transport von den Bahnhöfen Pescara und Perugia zum Flughafen Fiumicino und umgekehrt zu ermöglichen (im Folgenden die „Dienstleistungen“).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Beziehungen zwischen ITA Airways und den Passagieren in Bezug auf die Erbringung der von ITA Airways selbst vermarkteten Dienstleistungen.
Diese Bedingungen regeln die Beförderung mit dem Bus und ergänzen die Allgemeinen Beförderungsbedingungen von ITA Airways, die den Lufttransport regeln.
Sie gelten als bekannt und von den Passagieren akzeptiert, wenn beim Kauf des Flugtickets das entsprechende Feld angekreuzt wird.
Art. 1. Anspruch auf Beförderung
Die Beförderung im Bus ist nur Passagieren mit einer ITA Airways-Bordkarte erlaubt (die vor dem Abflug nur per Web-Check-in oder Mobile-Check-in erstellt werden kann). In keinem Fall ist es möglich, nur die Beförderung im Bus zu erwerben.Es ist nicht möglich, an einem durch Personal besetzten Schalter für Fahrten von Perugia und Pescara einzuchecken.
Die Bordkarte ist von den Passagieren während der gesamten Fahrt aufzubewahren und dem Buspersonal bei Aufforderung vorzuzeigen.
Die Passagiere sind verpflichtet, sämtliche Dokumente mitzuführen, die für ihre internationale Reise und Einreise erforderlich sind, sowie die für ihre Reise erforderlichen Visa, die im Zielland erforderlichen Gesundheits- und Impfzertifikate und darüber hinaus sämtliche Dokumente, die belegen, dass die Passagiere die Anforderungen für alle reservierten bzw. besonderen Tarife, die sie erworben haben, erfüllen.
Diese Dokumente müssen zum Zeitpunkt des Fluges/der Flüge und während der gesamten Dauer des Fluges/der Flüge gültig sein. ITA Airways haftet nicht im Falle einer Nichtbeförderung des Gepäcks bei Nichteinhaltung der Anforderungen und ist nicht verpflichtet, das Ticket zu erstatten, es sei denn, dies ist in den geltenden Tarifbestimmungen und den Beförderungsbedingungen von ITA Airways vorgesehen.
ITA Airways haftet nicht im Falle einer Nichtbeförderung, wenn der Passagier bei der Ankunft am Flughafen bei der Kontrolle nicht im Besitz der erforderlichen Reisedokumente ist und ist nicht verpflichtet, das Ticket zu erstatten, es sei denn, dies ist in den für ihn geltenden Tarifbestimmungen und den Beförderungsbedingungen von ITA Airways vorgesehen.
Art. 2. Gepäckbeförderung.
Der Passagier ist verpflichtet, sein(e) Gepäckstück(e) innerhalb der von ITA Airways in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen und in den Tarifbestimmungen, die auf der Website https://www.ita-airways.com abrufbar sind, vorgesehenen Grenzen, Bedingungen und Freimengen zu befördern.
Das Gepäck im Straßenverkehr wird unterschieden in:
Handgepäck: ist Gepäck von geringer Größe und/oder geringem Wert, z. B. Handys, Computer, PDA usw.
Aufgegebenes Gepäck: ist das Gepäck, das dem Busbegleiter zur Aufbewahrung im Gepäckraum übergeben wird.
Aufgegebenes Gepäck ist deutlich und gut lesbar mit den Namen der Passagiere zu kennzeichnen.
Die Passagiere sind für das im Bus mitgeführte Handgepäck verantwortlich, es sei denn, die Beschädigung oder der Verlust des Gepäcks ist auf Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen, was nicht auf ihr Verschulden zurückzuführen ist; es liegt auch in der Verantwortung der Passagiere, ihr Handgepäck beim Aussteigen aus dem Bus mitzunehmen, wofür sie allein verantwortlich gemacht werden.
Abgesehen von Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sind ITA Airways und das Busunternehmen in folgenden Fällen von jeglicher Haftung befreit: (i) Austausch oder Diebstahl des Gepäcks; (ii) Beschädigung oder Erweiterung des Schadens infolge unzureichender Verpackung des Gepäcks durch den Passagier; und (iii) Schaden am Gepäck oder Passagier infolge dessen Fahrlässigkeit.
Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (Art. 2. 22/08/85 Nr. 450) ist bei der Beförderung auf der Straße die Haftung für aufgegebenes Gepäck auf einen Höchstbetrag von 6,20 € pro Kilogramm begrenzt.
Wird aufgegebenes Gepäck ohne Beanstandung entgegengenommen, ist davon auszugehen, dass es in gutem Zustand übergeben worden ist, es sei denn, ein gegenteiliger Nachweis wird erbracht.
Jeder Verlust oder jede Beschädigung muss unter Androhung des Verfalls bei der Ausgabe im Falle eines offensichtlichen Schadens oder innerhalb von drei Tagen im Falle eines nicht offensichtlichen Schadens (Art. 1697 des italienischen Zivilgesetzbuches) gemeldet werden, indem der ITA Airways Contact Center kontaktiert wird.
Bei Nichteinhaltung der Grenzwerte und Freimengen für die Beförderung von Gepäck, die auf https://www.ita-airways.com eingesehen werden können, kann ITA Airways die Zahlung von Übergepäckgebühr verlangen und/oder das Gepäck nicht befördern.
ITA Airways haftet nicht im Falle einer Nichtbeförderung des Gepäcks bei Nichteinhaltung der Anforderungen und ist nicht verpflichtet, das Ticket zu erstatten, es sei denn, dies ist in den geltenden Tarifbestimmungen und den Beförderungsbedingungen von ITA Airways vorgesehen.
Wenn die Passagiere am Flughafen eintreffen, haben sie vor dem Boarding die in den Lufttransportbestimmungen sowie den Beförderungsbedingungen von ITA Airways beschriebenen Kontrollen zu durchlaufen und das im Frachtraum zu befördernde Gepäck aufzugeben.
Art. 3. Uhrzeiten
Die Abfahrts- und Ankunftszeiten jedes Busses richten sich nach den abfliegenden und ankommenden Flügen von ITA Airways. Daher verpflichtet sich der Passagier, mindestens 30 Minuten vor der Abfahrtszeit des Busses am Einstiegspunkt zu sein. Wenn sich Passagiere bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingefunden haben, kann ihnen die Beförderung nicht garantiert werden.
Art. 4. Unterstützung, Verzögerungen und Ausfälle
Bei Verspätungen, Annullierungen und Ausfällen werden den Passagieren gemäß der
Verordnung (EU) Nr. 181/2011 (für den Busverkehr) und der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (für den Luftverkehr) angemessene Unterstützungsleistungen gewährt.
Art. 5. Beförderung von Tieren
Der Passagier kann nach vorheriger Reservierung Tiere mit eigenem Transportmittel (kleine Hunde, Katzen) mitführen, mit Ausnahme von Blindenhunden, die blinde Passagiere begleiten, für welche durch Gesetz 14.02.74, Nr. 37 festlegt ist, dass blinde Personen das Recht haben, von ihrem eigenen Blindenhund ohne zusätzliche Kosten begleitet zu werden.
Art. 6. Beförderungseinschränkungen
Die Beförderung ist nicht zulässig für:
• Alleinreisende Minderjährige.
Art. 7. Bedingungen für die Unterstützung von Passagieren mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität
Die Beförderung von Passagieren mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität wird gemäß der Verordnung (EU) Nr.181/2011 (Artikel 9 ff.) Gebührenfrei garantiert, sofern:
1. die Anforderung auf Hilfe der Person mindestens 48 Stunden im Voraus bei ITA Airways gemeldet wird;
2. sich die betreffende Person mindestens 30 Minuten vor der angegebenen Abflugzeit am vereinbarten Treffpunkt eingefunden
Die Beförderung von Passagieren mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität kann in den folgenden Fällen nicht garantiert werden:
1. Wenn die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen des internationalen, nationalen und EU-Rechts oder der von den zuständigen Behörden auferlegten Verpflichtungen hinsichtlich des Schutzes von Sicherheit und Gesundheit dadurch gefährdet würde.
2. Wenn die Beschaffenheit des Fahrzeugs oder der Infrastruktur es Passagieren mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität physisch unmöglich macht, in den Bus ein- oder auszusteigen oder sicher und angemessen befördert zu werden.
Werden derartige Einschränkungen für die Beförderung festgestellt, benachrichtigt ITA Airways die Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität unverzüglich und auf Wunsch innerhalb von fünf Arbeitstagen nach der Anfrage schriftlich.
Der Passagier wird über alle zulässigen alternativen Flugdienste von ITA Airways informiert.
Art. 8. Regeln für das Verhalten in den Bussen
1.
Die Passagiere sind verpflichtet, sich korrekt zu verhalten, die Gesetze, die gewöhnlichen Regeln der Vorsicht und Sorgfalt zu beachten und die Anweisungen des Personals am Standort oder in den Bussen zu beachten.
Dem Passagier im Bus ist unter anderem nicht erlaubt:
a) zu rauchen.
b) in einem offensichtlichen Zustand mentaler oder physischer Beeinträchtigung und/oder unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen zu erscheinen;
c) Gepäck im Gang des Busses zu platzieren;
d) während der Fahrt zu stehen;
Die Passagiere haften für Sach- und/oder Personenschäden, die durch fahrlässiges Verhalten und Nichteinhaltung der vorgenannten Vorschriften verursacht werden
Es ist den Passagieren gestattet, Mobiltelefone und/oder andere elektronische Geräte zu nutzen, sofern andere Passagiere dadurch nicht beeinträchtigt werden.
Verstößt der Passagier gegen die ihm durch diese Allgemeinen Bedingungen auferlegten Pflichten und Verbote, kann die Erbringung der Dienstleistungen verweigert oder ausgesetzt werden, erforderlichenfalls auch durch Einschaltung der Polizei, ohne dass der Passagier Anspruch auf Erstattung des für die gesamte Reise gezahlten Gesamtbetrags hat, es sei denn, in den Bedingungen des erworbenen Tarifs ist etwas anderes vorgesehen. Der Passagier haftet für alle Schäden, die ITA Airways, dem Busunternehmen und/oder Dritten durch die vorgenannten Verstöße entstehen.
Art. 9. Haftung für Schäden durch Unfälle, Versicherung
Alle für die Erbringung der Dienstleistungen verwendeten Fahrzeuge sind nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen haftpflichtversichert.
Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung umfasst insbesondere eine zivilrechtliche Haftpflicht gegenüber Dritten, einschließlich der beförderten Personen und Gegenstände, wobei die individuelle Gesamt-Obergrenze mindestens dem gesetzlich vorgeschriebenen Minimum entspricht.
Bei Unfällen mit Schäden an Personen und Gepäck gelten die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr.181/2011.
Art. 10. Beschädigung des Busses während der Fahrt
Sollte ein Bus während der Fahrt ausfallen, wird die Fortsetzung des Dienstes durch ein anderes Fahrzeug am selben Standort garantiert, um den Passagieren die Weiterreise zu ermöglichen.
Art. 11. Datenschutz
Das Busunternehmen verwendet in seiner Eigenschaft als externer Datenverarbeiter der personenbezogenen Daten der Kunden von ITA Airways die personenbezogenen Daten der Passagiere für die Durchführung der Beförderung auf der Straße und etwaiger Nebenleistungen.
Das Busunternehmen verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie der Gesetzesverordnung vom 30. Juni 2003 Nr. 196, in ihrer geänderten und ergänzten Fassung.
ITA Airways garantiert, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Berücksichtigung der grundlegenden Rechte und Freiheiten sowie der Würde des Betroffenen mit besonderem Bezug auf die Geheimhaltung, die persönliche Identität und das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten erfolgt.
Diese Daten werden ausschließlich zu den oben genannten Zwecken erhoben, verarbeitet und genutzt, hauptsächlich durch automatisierte Systeme, gemäß Art. 6.1 Buchstabe B) der Verordnung, soweit die Verarbeitung für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder für die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist, die auf Antrag der betroffenen Person erfolgen;
Zum Zwecke der Erbringung der Luftverkehrsdienstleistung und etwaiger Nebendienstleistungen können auch „sensible Daten" im Sinne des vorgenannten Datenschutzkodex verarbeitet werden.
Der Inhaber der Datenverarbeitung ist Italia Trasporto Aereo S.p.A., in der Person des gesetzlichen Vertreters, mit Sitz in Via XX Settembre, Nr. 97, in Rom (RM), 00187, Steuernr. und Ust.-IdNr. 15907661001 (im Folgenden auch „Verantwortlicher für die Verarbeitung"). Die Kunden von ITA Airways können sich an den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen wenden, um ihre Rechte gemäß den Bestimmungen von Art. 15-22 der oben genannten Verordnung geltend zu machen über die folgende Adresse dpo@ita-airways.com oder an die Adresse des Datenverantwortlichen an seinem Sitz in Via XX Settembre, Nr. 97, in Rom (RM), 00187.