ZUSATZGEPÄCK
Sie können mit der Kreditkarte online ein Extra-Gepäckstück beim Online-Check-in
Sie können ein Extra-Gepäckstück nur für Flüge von ITA SpA
INFORMATIONEN ZUM LIGHT-TARIF
Für Handgepäck, das die erlaubten Maße/Gewicht überschreitet oder für Gepäck, das aufgegeben werden muss, fällt eine Zusatzgebühr pro Strecke für das erste Gepäckstück an:
- Inlandsflüge Flüge: 50 € wenn das Zusatzgepäck unter „Meine Flüge“, beim Online-Check-in, über das Kundencenter oder über bestimmte Reisebüros gebucht wurde; 65 € wenn es am Ticketschalter oder am Check-in-Schalter im Flughafen gebucht wird Für zusätzliches Gepäck, das im Frachtraum untergebracht werden soll, gilt das Standard-Freigepäck.
- Internationale Flüge (nach/von Europa, Nordafrika, Naher Osten): 55€ beim Kauf auf der Webseite von ITA Airways im Abschnitt Meine Flüge, im Online-Check-in, über das Customer Center und in autorisierten Reisebüros; 65€ beim Kauf am Ticket-Schalter oder an den Check-in-Schaltern des Flughafens. Für zusätzliches Gepäck, das im Frachtraum untergebracht werden soll, gelten die Standard-Bestimmungen für Gepäck
- interkontinentale Flüge:
- von Europa nach Brasilien, Argentinien und Japan 65 € beim Kauf über die Website oder 75 € beim Kauf am Flughafen;
- 65 € auf Flügen von Europa in die Vereinigten Staaten und 70 US$ beim Kauf sowohl über die Website; 75 €/80 USD bei Kauf an Ticketschaltern oder Check-in-Schaltern am Flughafen;
- von Brasilien, Argentinien und Japan nach Europa 65 US$ beim Kauf über die Website oder 70 US$ beim Kauf am Flughafen;
- Bei Weiterreise mit Codeshare-Flügen der Partner Air France, KLM und Delta ist der Gepäckkauf nur am Flughafen (Ticketschalter und Flughafen-Check-in) möglich, an dem die Reise beginnt. Für zusätzliches Gepäck, das im Frachtraum untergebracht werden soll, gilt das Standard-Freigepäck;
- Der Erwerb von Zusatzgepäck ist online oder über das Contact Center nicht zum reduzierten Preis von 50 € möglich, wenn die Flüge von anderen Fluggesellschaften durchgeführt werden oder von den folgenden Flughäfen abfliegen: Amsterdam, Genf, Tirana, Zürich.
- Im Fall des Erwerbs von Gepäckdienstleistungen am Flughafen kann die Zahlung eines bestimmten Aufpreises vom Flughafenbetreiber verlangt werden, der je nach Startflughafen variiert.
- Die oben genannten Preise können sich ändern, je nachdem, wann der Gepäckservice erworben wird.
- Dieser Tarif gilt sowohl für Hin- und Rückflüge als auch für One-Way-Flüge.
ERSTATTUNG
In den folgenden Fällen haben Sie Anspruch auf die Erstattung der Kosten für Zusatzgepäck:
- der Flug nicht von ITA SpA durchgeführt wurde
- Der ursprüngliche Flug storniert wurde und Sie den von ITA SpA vorgeschlagenen neuen Flug abgelehnt haben
- das Gepäck, das Sie im Voraus kostenpflichtig als Zusatzgepäck angemeldet hatten, verloren gegangen ist und innerhalb von 45 Tagen nicht wieder aufgefunden wurde.
- im Krankheits-/Todesfall (in beiden Fällen muss mit einer gültigen Bescheinigung eines Krankenhauses oder einer Todesbescheinigung nachgewiesen werden, dass der Flug nicht angetreten werden konnte):
- enger Verwandter: Ehepartner, Kinder, einschließlich Adoptivkinder), Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder, Nichten und Neffen, Schwiegereltern, Schwägerin und Schwager, Schwiegertochter und Schwiegersohn; in diesem Fall muss der Verwandtschaftsgrad mithilfe einer entsprechenden Bescheinigung (Familienstandsbescheinigung oder eine ähnliche Bescheinigung zuständiger Kreis- oder Meldebehörden) nachgewiesen werden
- von Passagieren, Verwandten oder Freunden mit derselben Buchungsnummer (PNR)
Sie haben keinen Anspruch auf Erstattung, wenn:
- Sie sich entschließen, mit weniger Gepäck zu reisen, als Sie gekauft haben.
ONLINE-ERWERB NICHT ERLAUBT FÜR FOLGENDE LÄNDER UND FLUGHÄFEN
Wenn Sie von einem der folgenden Flughäfen abreisen, können Sie online kein Zusatzgepäck kaufen:
- Amsterdam
- Genf
- Heraklion
- Ibiza
- Kefalonia
- Korfu
- Luxemburg
- Menorca
- Palma de Mallorca
- Rhodos
- Thessaloniki
- Tirana
- Zürich