SONDERGEPÄCK
ALLE REGELN FÜR DIE MITFÜHRUNG VON SPORTAUSRÜSTUNG, MUSIKINSTRUMENTEN, WAFFEN UND MUNITION, DIPLOMATISCHEM GEPÄCK UND CINERARISCHE URNEN.
WENN SIE WEITERE INFORMATIONEN BENÖTIGEN, WENDEN SIE SICH BITTE AN KUNDENZENTRUM
Wir erinnern Sie daran, dass die Grenzen der Haftung von ITA Airways für verspätetes, verlorenes oder beschädigtes Gepäck, einschließlich Sondergepäck, durch das Übereinkommen von Montreal 1999 und die Allgemeinen Beförderungsbedingungen von ITA SpA geregelt werden.
Wenn Sie diese Grenzen erweitern möchten, informieren Sie sich über die Erstellung der WERTERKLÄRUNG, ansonsten empfehlen wir Ihnen, für Ihr Sondergepäck eine spezielle Versicherung abzuschließen.
SPORTAUSRÜSTUNG
Ihre Sportausrüstung ist auf unseren Flügen willkommen, aber es gibt Regeln, die Sie kennen müssen.
Für jede Art von Sportgerät, das Sie auf unseren Flügen an Bord nehmen, ist eine zusätzliche Gebühr zu entrichten.
Für Gepäckstücke über 23 kg Gewicht und 300 cm Größe (Länge + Breite + Höhe) wird eine Gebühr für Übergepäck erhoben.
Achten Sie immer darauf, dass Ihr Sportgerät richtig und sicher verpackt ist: in einer starren, nicht verformbaren Verpackung.
Hier finden Sie Informationen über die Kosten für die Mitnahme Ihrer Sportausrüstung an Bord:
KLEINE SPORTGERÄTE
Folgende Gegenstände gelten als kleine Sportausrüstungen:
- Ski- und Schneeausrüstung
ein Paar Ski mit Bindung, Stöcke, Schneeschuhe und Helm oder ein Snowboard, Bindungen und Schuhe und Helm oder komplette Snowkite-Ausrüstung.
- Wasserski-Ausrüstung
ein Paar Wasserski oder ein Slalom-Wasserski.
- Golfausrüstung
eine Golftasche mit Schlägern, Bällen und einem Paar Golfschuhen.
- Polo-Ausrüstung
eine Reihe von Poloschlägern.
- Drucklufttauchausrüstung
Maske, Schnorchel, Flossen, Neoprenanzug, Tarierweste, Atemregler, eine leere Sauerstoffflasche, eine Lampe (ausgeschaltet, mit separat verpacktem Netzteil, Batterien vom Gerät getrennt und vor Kurzschlüssen geschützt). Bei einer Harpune muss die Spitze von der Harpune getrennt aufbewahrt werden und gasbetriebene Geräte müssen leer sein.
- Fischereiausrüstung
2 Angelruten, eine Rolle, ein Netz, ein Paar Stiefel, eine Köderbox oder ein Haversack.
- Fechtausrüstung
eine Tasche mit einer Uniform, einem Kürass, einer Maske, Klingen.
- Tennis-/Squash-/Badminton-Ausrüstung
eine Tasche, die nur einen Satz Schläger und Bälle enthält.
- Bogenschießen
eine Tasche mit Bogen, Pfeilen, Köcher, Handschuhen und Tuningzubehör.
- Kitesurfen
ein Segel, ein Surfbrett.
- Hockeyausrüstung
- TCARE medizinische Geräte
- Drachen- und Gleitschirmfliegen
GROSSE SPORTGERÄTE
Die folgenden Gegenstände gelten als Sportausrüstungen:
- Fahrräder
- ein normales Fahrrad (ohne Motor, kein E-Bike), Einsitzer, geeignet verpackt mit starrer Verpackung, mit seitlich befestigtem Lenker, entfernten Pedalen und drucklosen Reifen.
- Paralympisches Fahrrad.
- Tandem
ohne Motor (kein E-Bike), passend verpackt mit starrer Verpackung, mit abgenommenem oder seitlich befestigtem Lenker, abgenommenen Pedalen und drucklosen Reifen.
- Surf
ein Surfbrett vom Typ Shortboard.
- Windsurfen und Longboard-Boards
ein Windsurfbrett, ein Segel, ein Mast, ein Baum, eine wasserdichte Tasche; ein Longboard-Deck.
- Kanufahren/Kajakfahren
ein Kanu oder Kajak (ohne Motor), zwei Paddel.
- Stabhochsprung/Speerwurf
MUSIKINSTRUMENTE
In der Kabine können Sie im speziellen Hartschalenkoffer anstelle des Handgepäcks kostenlos alle Musikinstrumente transportieren, deren Summe der Abmessungen (55 cm Höhe, 35 cm Breite, 25 cm Dicke) 115 cm nicht überschreitet mit einem maximalen Gewicht von 8 kg.
Wenn Ihr Instrument Abmessungen zwischen mindestens 55x35x25 und maximal 52x40x135 (einschließlich Fuß, falls nicht abnehmbar) und ein Gewicht von bis zu 55 kg hat, können Sie es nur bei gleichzeitiger Buchung eines zusätzlichen Sitzplatzes mit in die Kabine nehmen Ihrer Buchung oder mindestens 48 Stunden vor Abflug,je nach Verfügbarkeit. Die Buchung kann nicht online durchgeführt werden.
Alternativ dazu und unter Beachtung bestimmter Bedingungen können Sie Ihr Musikinstrument auch im Frachtraum befördern.
Wenn Sie mit einem Musikinstrument reisen (auf einem Zusatzsitz oder im Frachtraum) müssen Sie mindestens 60 Minuten vor der für die anderen Passagiere vorgesehenen Check-in-Zeit am Check-in-Schalter sein.
Um die Fahrpläne zu erfahren , klicken Sie hier.
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MUSIKINSTRUMENTE IN DER KABINE
Der Preis für den Zusatzsitz, auf dem das Musikinstrument transportiert wird, entspricht dem Preis eines Tickets für einen Erwachsenen in der Economy Class. Für Reservierung und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Kundenzentrum.
MUSIKINSTRUMENTE IM FRACHTRAUM
Wenn Sie sich für den Transport im Frachtraum entscheiden, wenden Sie sich mindestens 48 Stunden vor dem Abflug an das Kundenzentrum. Das Gewicht darf 32 kg nicht überschreiten.*
Stellen Sie immer sicher, dass das Gerät ordnungsgemäß und sicher verpackt ist:
- Die Verpackung sollte stabil, fest und nicht verformbar sein und zwischen Tasche und Instrument sollten stoßdämpfende Füllmaterialien eingebracht werden.
Wir empfehlen, vor der Abreise eine spezielle Versicherung für Ihr Musikinstrument abzuschließen.
Die von ITA Airways festgelegten Haftungsgrenzen für den Verlust oder die Beschädigung von Reisegepäck basieren auf dem Montrealer Übereinkommen von 1999, es sei denn, vor der Reise wird eine Bescheinigung mit der Wertangabe unterzeichnet.
* Für die Beförderung von Musikinstrumenten im Frachtraum gelten die normalen Gepäckgebühren Aufzugebendes Gepäck.
WAFFEN UND MUNITION
Der Transport von Waffen nach / aus dem Vereinigten Königreich (sowohl im Laderaum als auch in der Kabine) wird bis zum Abschluss des Verfahrens zur Erneuerung der Genehmigung zugunsten von ITA Airways durch die britische Behörde vorübergehend ausgesetzt.
Waffen und Munition werden nicht als Teil des Freigepäcks befördert. Diese müssen daher gegen Zahlung eines pauschalen Aufpreises, der vom Reiseziel abhängt, beim Check-in aufgegeben werden und dürfen in keinem Fall die Gewichtsgrenze von 23 kg für Waffen, davon maximal 5 kg brutto für Munition, überschreiten.
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Waffen und Munition werden nicht als Teil des Freigepäcks befördert. Diese müssen daher gegen Zahlung eines pauschalen Aufpreises, der vom Reiseziel abhängt, beim Check-in aufgegeben werden und dürfen in keinem Fall die Gewichtsgrenze von 23 kg für Waffen, davon maximal 5 kg brutto für Munition, überschreiten.
GESETZLICHE VORSCHRIFTEN
Die Beförderung von Waffen und Munition unterliegt besonderen Vorschriften, die sich auf das Gesetz Nr. 694 vom 23. Dezember 1974. Gemäß Artikel 30 des konsolidierten Gesetzes der Gesetze zur öffentlichen Sicherheit K.D. vom 18. Juni 1931 genannt sind; 773, unter Waffen verstehen wir die eigenen Waffen, also solche zum Schießen und alle, deren natürliche Bestimmung die Beleidigung der Person ist, einschließlich spitzer und schneidender Werkzeuge (Dolche, Stilettos und dergleichen).
BEFÖRDERUNG
Die Beförderung von Waffen und Munition wird von den Strafverfolgungsbehörden kontrolliert, unterliegt den einschlägigen Rechtsbestimmungen und muss bei der Flugbuchung angemeldet werden. Waffen und Munition können nur als aufgegebenes Gepäck zur gewünschten Destination befördert werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- die Schusswaffen müssen entladen, zerlegt und in separaten geschlossenen Behältern verpackt werden.
- die Munition so aussieht:
- bis zu 5 kg (11 lb) pro Passagier
- entsprechend geschützt gegen Stöße und plötzliche Bewegungen
- verpackt in speziellen und separaten Metall-, Holz- oder Faserbehältern, ausgestattet mit Sicherheitsschlössern und stoß- und feuerfest
- darf nur zum Zwecke des Einsatzes mit Sportwaffen mitgeführt werden.
Der Transport von Munition mit Brand- oder Explosivgeschossen ist strengstens untersagt.
Wenn Sie sowohl Schusswaffen als auch Munition versenden, müssen es zwei getrennte Behältnisse sein, aber es wird nur eine Gebühr fällig.
Unter Berücksichtigung der Besonderheiten dieses Gepäcks erhalten Sie genaue Informationen zu den polizeilichen Vorschriften und zu eventuellen Zollformalitäten. Dadurch haben Sie Gelegenheit, dafür zu sorgen, dass Sie alle erforderlichen Dokumente parat haben und Probleme mit den Behörden vermeiden.
TRANSIT DURCH ITALIEN
Besteht auf Ihrer Reise eine Verbindung von oder nach Italien, erfolgt die Zollabfertigung von Waffen am italienischen Ein- oder Ausreiseflughafen, auch wenn sie an einen anderen Bestimmungsort innerhalb des Landes gerichtet oder für einen ausländischen Bestimmungsort gekennzeichnet sind.
Bei der Ankunft werden die Waffen von ITA Airways oder ihrem Vertreter zum Flughafenpolizeiamt begleitet, wo sie von einem Beamten zurückgegeben werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Gepäckhilfe.
*Der Wert der gemeldeten Selbstbeteiligung ist zu verstehen in: EUR (aus Europa, Osteuropa) oder USD (aus den USA).
DIPLOMATENGEPÄCK
Als Diplomatengepäck wird ein versiegelbares Gepäckstück bezeichnet, das von einem diplomatischen Kurier begleitet und beim Check-in deklariert wird.
URNEN
Alle Informationen zum Mitführen von Aschenurnen in der Kabine auf unseren Flügen.
ERFAHREN SIE MEHR
Um Urnen* in der Kabine zu transportieren, müssen Sie:
- Eine Einäscherungsurkunde vorweisen (für Reisen innerhalb der EU)
- Sicherstellen, dass die Begleitpapiere die Anforderungen der Behörden des Ziellandes erfüllen; außerdem müssen Sie eine Einäscherungsurkunde vorweisen (Reisen außerhalb der EU)
- Stellen Sie sicher, dass die Urne ordnungsgemäß verpackt ist, um die Sicherheit zu gewährleisten und die Vertraulichkeit zu schützen
- Stellen Sie sicher, dass die Urne durch Röntgenstrahlen inspiziert werden kann (kein Blei - Titan)
- Das relevante Unternehmen für die benötigten Informationen direkt kontaktieren (Anschlussflüge mit anderen Fluglinien)
* Gesetz Nr. 130 vom 30. März 2001, veröffentlicht im Amtsblatt 91 vom 19. April 2001 Art.3