TIERE
SIE MÖCHTEN AUCH IN DEN FERIEN NICHT VON IHREM HUND, IHRER KATZE, IHREM FRETTCHEN ODER IHREM KANARIENVOGEL GETRENNT SEIN? ERFAHREN SIE ALLES, WAS SIE FÜR EINEN ERFOLGREICHEN FLUG WISSEN MÜSSEN.
Der Tiertransport-Service ist nicht in allen Flugzeugen verfügbar, und die maximale Größe, die an Bord genommen werden kann, variiert je nach Flugzeug, daher ist es wichtig, sich im Voraus bei der Abteilung für spezielle Dienste zu informieren.
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Ein paar Tipps zur Vorbereitung Ihrer Reise
• Gewöhnen Sie Ihr Haustier mindestens 5 Tage vor der Reise an das Transportmittel oder den Käfig, wenn es im Frachtraum reist.
• Geben Sie ihm vor der Abreise regelmäßig eine kleine Menge zu trinken.
• Füttern Sie es bis zu 4 Stunden vor der Abreise und stellen Sie sicher, dass es ausreichend Nahrung für die Reise hat.
• Konsultieren Sie Ihren Tierarzt, um zu entscheiden, ob Beruhigungsmittel verabreicht werden sollen oder nicht.
Andere Kriterien für den Komfort und die Sicherheit des Tieres:
• Der Boden der Transportbox kann mit einer Decke, Zeitungspapier oder einem anderen saugfähigen Material bedeckt werden. Stroh ist verboten.
• Das Tier darf nicht angeleint oder mit einem Maulkorb versehen sein. Dieses Zubehör darf nicht in der Transportbox belassen werden.
• Das Tier darf keine Anzeichen von körperlicher Ermüdung zeigen und darf nicht verletzt sein. Wenden Sie sich an Ihren Tierarzt, um sich zu vergewissern, dass das Tier in der Lage ist, die Reise anzutreten, und denken Sie daran, mindestens einen Napf in den Transportkorb zu stellen, damit es Ihrem Haustier während der Reise nicht an Komfort fehlt. Die Schale muss leer, gesichert und ohne Öffnen der Transportbox zugänglich sein.
Sind diese Bedingungen nicht erfüllt oder stellt Ihr Haustier eine Belästigung für die Passagiere dar, kann der Flugkapitän Ihr Haustier in den Frachtraum verlegen.
Wenn Sie Ratschläge und Tipps für die optimale Planung Ihrer Reise mit Ihrem Haustier wünschen, besuchen Sie die Website des Gesundheitsministeriums.
Der Tiertransport-Service ist nicht in allen Flugzeugen verfügbar, und die maximale Größe, die an Bord genommen werden kann, variiert je nach Flugzeug, daher ist es wichtig, sich im Voraus bei der Abteilung für spezielle Dienste zu informieren.
HUNDE, KATZEN UND FRETTCHEN
Um in die EU einreisen zu können, müssen Hunde, Katzen und Frettchen über entsprechendes verfügen:
- ein von einem Tierarzt ausgestellter Pass, in dem die Impfungen des Tieres (aktuelle und gültige Tollwutimpfung erforderlich) und sein Gesundheitszustand angegeben sind
- lesbare Tätowierung oder elektronisches Identifikationssystem (Transponder)
Um im nationalen Hoheitsgebiet reisen zu können, müssen Hunde und Katzen über einen entsprechenden Nachweis verfügen:
- Gesundheitsbuch oder Tierpass
Für die Einreise in die Vereinigten Staaten müssen Hunde mindestens eines der folgenden Dokumente oder Bescheinigungen mit sich führen:
1. Bescheinigung über die Tollwutimpfung
ODER
2. Eine von den Centers for Disease Controls and Prevention (CDC) online ausgestellte Genehmigung, die die Einfuhr von noch nicht gegen Tollwut geimpften Hunden erlaubt. Für weitere Informationen und zur Beantragung einer Genehmigung besuchen Sie bitte https://www.cdc.gov/importation/bringing-an-animal-into-the-united-states/dogs.html
ODER
3. Schriftlicher (oder mündlicher) Nachweis, dass der Hund in den letzten sechs Monaten oder seit seiner Geburt in einem tollwutfreien Land gelebt hat. Um die Liste der Länder zu sehen, klicken Sie hier
Denken Sie daran:
- dass Tiere unter 3 Monaten nicht reisen dürfen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der italienischen Regierung http://www.salute.gov.it/portale/temi/p2_5.jsp?lingua=italiano&area=cani&menu=viaggiare.
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Botschaft, Ihrem Konsulat oder im IATA-Reiseinformationshandbuch nach etwaigen Vorschriften oder Einschränkungen in dem Land, in das Sie reisen.
- dass die Beförderung von Tieren im Vereinigten Königreich und in Irland nicht zulässig ist
- dass der Transport von Hunden und Katzen in Israel durch besondere Rechtsvorschriften geregelt ist. Bitte konsultieren Sie den folgenden Link, bevor Sie reisen: http://www.moag.gov.il/en/Ministrys%20Units/Veterinary_Services/Import%20-%20Export/Pages/default.aspx
- für den Transport von Hunden oder Katzen in Brasilien ist eine internationale Tiergesundheitsbescheinigung (CZI) erforderlich
- dass die Beförderung von anerkannten Blinden- oder Assistenzhunden für behinderte Fahrgäste kostenlos ist (anerkannte Assistenzhunde dürfen im Vereinigten Königreich reisen)
Weitere Beschränkungen für die Einfuhr bestimmter Tierarten sind je nach Bestimmungsland möglich.
BEDINGUNGEN FÜR DIE BEFÖRDERUNG IN DER KABINE UND IM LADERAUM
Die Beförderung in der Kabine unterliegt besonderen Bedingungen:
- das Tier darf nur in einer weichen nicht komplett starren oder starren Transportbox transportiert werden;
- Bei der Beförderung von Tieren in der Kabine wird die Verwendung einer weichen Transporttasche empfohlen, da diese eine bessere Position vor dem Sitz gewährleistet;
- Aus Sicherheitsgründen muss das Tier während des Einsteigens, des Aussteigens und während der gesamten Flugdauer in seinem Transportbehälter verschlossen bleiben;
- Während der gesamten Reise muss das maximal 8 kg schwere Haustier in einem Behälter bleiben, der nicht größer ist als:
- 24 cm hoch
- 40 cm lang
- 20 cm breit
- Wird ein weicher oder nicht komplett starre Transportbox verwendet, kann diese oben etwas höher sein (+2-4 cm) als oben angegeben. Ein starrer Tiertransporter hingegen muss die angegebenen Höchstmaße einhalten, da sonst die Unterbringung des Tieres nicht gewährleistet werden kann;
- Die Transportbox muss dem Tier ermöglichen, eine bequeme Position einzunehmen, sich umzudrehen und sich hinzulegen; sie muss gut belüftet, wasserdicht, widerstandsfähig und vorzugsweise nicht komplett starr oder weich sein, sofern sie die oben genannten Bedingungen erfüllt;
- die Transportbox kann bis zu 5 Tiere derselben Tierart befördern, sofern das Gesamtgewicht der Tiere 8 kg, bzw. 10 kg einschließlich Futter und dem Behälter selbst nicht überschreitet.
Die Beförderung im Frachtraum unterliegt besonderen Bedingungen:
- Das Tier muss in einer starren Transportbox reisen.
- Die Transportbox darf nur aus Glasfaser oder hartem Kunststoff bestehen.
- Wenn die Transportbox Räder hat, müssen diese entfernt werden. Wenn sie einziehbar sind, müssen sie mit Klebeband gesichert werden.
- TRANSPORTBOXEN für HUNDE müssen:
- mit einer Metalltür, die mit einem Verriegelungssystem ausgestattet ist, das die Verriegelungspunkte in der Mitte, oben und unten an der Tür verriegelt, besitzen
- die seitlichen Lufteinlässe der TRANSPORTBOXEN für HUNDEN dürfen nicht aus Kunststoff, sondern müssen aus Metall gefertigt sein
- Die Abmessungen der TRANSPORTBOX können je nach Flugzeugtyp variieren.
NEU
Warnhinweise für den Transport von Haustieren im Frachtraum mit Brachycephalie.
Haustiere mit Brachycephalie oder Kurzköpfigkeit reagieren besonders empfindlich auf Stress und Temperatur. Um das Wohlbefinden und die Sicherheit Ihres Haustieres zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, seinen allgemeinen Gesundheitszustand sorgfältig zu beurteilen und die mit dieser Art des Transports verbundenen Risiken abzuschätzen.
Auf der Grundlage der IATA-Vorschriften werden die folgenden Rassen aufgeführt:
HUNDE
- Affenpinscher
- American Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Bichon Frise
- Boston Terrier
- Boxer
- Griffon Bruxellois
- Bulldogge
- Bullmastiff
- Cane Corso Italiano
- Cavalier King Charles Spaniel
- Chihuahua (apple-headed)
- Chow-chow
- Dogo Argentino
- Bordeauxdogge
- English Mastiff
- Französische Bulldogge
- Japanese Chin
- King Charles Spaniel
- Lhasa Apso
- Malteser
- Mastino Napoletano
- Neufundländer
- Pekinese
- Dogo Canario
- Mops
- Shar-Pei
- Shih Tzu
- Seidenterrier
- Tibet-Spaniel
- Valley Bulldog
- Yorkshire Terrier
KATZEN
- Birma-Katze
- Exotische Kurzhaarkatze
- Perserkatze
- Himalayan
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Call Center.
ANERKANNTE BLINDEN- UND ASSISTENZHUNDE
Auf ITA Airways-Flügen können ausgebildete und anerkannte Assistenz- und Blindenhunde kostenlos in der Kabine transportiert werden. Für Anschlussflüge sind die Bestimmungen der Fluggesellschaft zu prüfen, welche die einzelnen Flüge durchführt. Wenn Sie mit mehreren Fluggesellschaften reisen, empfehlen wir Ihnen daher, sich von jeder Gesellschaft bestätigen zu lassen, dass der Hund an Bord akzeptiert wird.
Allgemeine Definition der Serviceleistung
Anerkannte Blinden- und Assistenzhunde, unabhängig von Rasse oder Typ, wurden ausgebildet, um Menschen mit motorischen Behinderungen, Seh- und Hörbehinderungen, geistigen Behinderungen/verhaltensbedingten Beeinträchtigungen oder anderen psychiatrischen Behinderungen zu helfen.
Für den Hund ist eine Ausbildungsbescheinigung vorzulegen, in der das Hundezentrum/die Referenzinstitution auf dem eigenen Unternehmenspapier (oder mit lesbarem Stempel) bescheinigt, dass es sich um einen Diensthund handelt. Der Hund muss sein Hundegeschirr tragen. Assistenzhunde unterliegen keinen Kontingenten. Die Serviceleistung muss mindestens 48 Stunden vor Abflug bei unserem spezialisierten Team angefordert werden und wird am Ende der Überprüfung aller vorgelegten Unterlagen bestätigt.
Hinweis: Hunde zur emotionalen Unterstützung gelten nicht als ausgebildete Assistenzhunde, daher ist für sie in unseren Flugzeugen keine kostenlose Beförderung vorgesehen. Ihre Beförderung ist gegen eine Gebühr möglich, die von der Unterbringung des Hundes in der Kabine oder im Frachtraum und von seinem Körpergewicht abhängt.
Angesichts der besonderen Bestimmungen für die Einreise von Tieren in einigen Ländern empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig über die gesetzlichen und gesundheitlichen Vorgaben des Ziellandes zu informieren
Allgemeine Beförderungsbedingungen:
Um die Flugsicherheit und das Wohlbefinden in der Kabine zu gewährleisten, muss der Hund an Gehorsam und angemessenes Verhalten in der Öffentlichkeit gewohnt sein (z. B. darf er nicht bellen, knurren oder Menschen oder andere Tiere angreifen).
Für kleine Hunde ist es nicht zwingend erforderlich, dass sie während des gesamten Fluges in einer entsprechenden Transportbox reisen. Wenn sie ohne Transportboxen reisen, müssen sie angeleint sein und einen Maulkorb tragen (letzteres nur nach Aufforderung durch den Flugkapitän).
Der Blindenhund muss vor dem Sitz seiner Besitzerin/seines Besitzers bleiben.
An Bord:
- muss der Hund zu jeder Zeit unter der direkten Kontrolle des Fluggastes stehen.
- darf der Hund nicht auf dem Sitz eines Fluggastes sitzen und darf sich nicht an einem Notausgang aufhalten.
Darüber hinaus müssen die folgenden Bestimmungen eingehalten werden, während sich das Tier an Bord befindet.
- ein Maulkorb muss mit an Bord gebracht werden:
Der Fluggast muss einen Maulkorb bereithalten, der dem Tier nur auf Verlangen des Flugkapitäns angelegt werden muss (falls sich der Hund während des Fluges aggressiv verhält). Die Beförderung des Hundes ist kostenlos, auch wenn er im Frachtraum befördert werden muss. Für Schäden und Mehrkosten, die durch die Beförderung des Hundes entstehen, haftet der Fahrgast.
KANINCHEN UND HAMSTER
Für die Einreise in die EU müssen Kaninchen und Hamster folgende Voraussetzungen erfüllen:
- gültige tierärztliche Gesundheitsbescheinigung
- Behälter/Käfig, der für den Transport dieser Art von Tieren geeignet ist.
Für Reisen außerhalb der EU wenden Sie sich bitte an das ITA Spa Callcenter.
VÖGEL
Um die Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern, haben die EU und das Gesundheitsministerium ein totales Einfuhrverbot für Vögel aus den asiatischen Ländern, der Türkei, Russland, Südafrika, Rumänien und allen Staaten der Balkanhalbinsel verhängt.
ZUSCHLÄGE
Wenn Sie Ihr Haustier mitnehmen möchten, müssen Sie einen Zuschlag zu Ihrem Flugticket erwerben, der je nach Gewicht des Tieres, je nachdem, ob es in der Kabine oder im Frachtraum transportiert wird, und je nach Abflug- und Zielflughafen variiert.
Siehe die Tabelle mit allen Informationen dazu.
ERSTATTUNGEN
Sie haben Anspruch auf Erstattung im Falle von Krankheit/Tod:
- von nahen Verwandten: Ehepartner, Kinder (einschließlich Adoptivkinder), Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder, Schwiegereltern, Schwager, Schwiegersohn und Schwiegertochter; in diesem Fall ist der Verwandtschaftsgrad durch eine entsprechende Bescheinigung nachzuweisen (Familienstandsbescheinigung oder eine andere Bescheinigung, die von den zuständigen Behörden wie der Gemeinde oder dem Standesamt ausgestellt wird)
- von Passagieren, Verwandten oder Freunden, die auf demselben PNR
- des Tieres stehen
Ein Reiseverzicht wegen Krankheit/Tod muss in jedem Fall durch eine Sterbeurkunde, ein gültiges Krankenhauszeugnis oder ein tierärztliches Attest nachgewiesen werden, aus dem hervorgeht, dass das Tier tatsächlich krankheitsbedingt reiseunfähig ist.