ÄNDERUNG VON REISEPLÄNEN

 

Fluggäste mit einem in Italien oder im Ausland erworbenen ITA Airways-Ticket (055), deren Flug annulliert wurde oder bei denen eine Verspätung von mehr als 3 Stunden auftritt.

Wenn Sie im Besitz eines ITA Airways-Tickets (055) für Flüge sind:

  • die annulliert wurden;
  • für die der Flugplan geändert wurde, mit einer Verspätung von mehr als 3 Stunden;
  • für die der Flugplan geändert wurde, mit einer Vorverlegung von mehr als 1 Stunde, vorausgesetzt, dass die Flugplanänderung innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen bis zum Abflug stattfindet.

 

Nachfolgend die zur Verfügung stehenden Optionen:

 

  • für die eine Umbuchung (Umbuchung oder Umleitung erfolgt ist - also eine Änderung der Reiseroute, um das ursprüngliche Reiseziel zu erreichen oder um zum Ausgangspunkt der Reise zurückzukehren), spätestens 7 Tage vor oder nach dem Datum des annullierten Fluges und/oder mit einer Verspätung von mehr als 3 Stunden oder mit einer Vorverlegung von mehr als 1 Stunde im Zeitraum von 14 Tagen bis zum Abflug, auf einen für den Fluggast geeigneten Flug.

Um eine neue Buchung innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum des annullierten Fluges durchzuführen, ist eventuell ein Aufschlag zu zahlen, wenn die gleiche Klasse wie der ursprüngliche Flug nicht verfügbar ist. Die neue Buchung kann innerhalb eines Monats nach der Aktualisierung des Flugplans vorgenommen werden. Es ist nur eine Änderung erlaubt.

  • Änderung des Reiseziels innerhalb eines Monats nach Aktualisierung des Flugplans. Für Tarifunterschiede ist keine Erstattung vorgesehen. 

Die Änderung des Reiseziels ist nur möglich:

  • für NATIONALE Tickets, für NATIONALE Reiseziele;
  • für INTERNATIONALE Tickets, für INTERNATIONALE Reiseziele

Wenn dieselbe Klasse wie auf dem ursprünglichen Flug nicht verfügbar ist, kann ein Aufschlag auf den Flugpreis erhoben werden. Es ist nur eine Änderung erlaubt.

Fluggäste, die das Ticket über ein Reisebüro gekauft haben, können sich direkt an ihren Ansprechpartner im Reisebüro wenden.

  • Im Falle der Unmöglichkeit oder des fehlenden Interesses an einer Umbuchung kann der Fluggast ohne Vertragsstrafe die volle Rückerstattung des Preises, zu dem das Ticket gekauft wurde, oder des Restwertes des Tickets für den noch nicht erfolgten Flug verlangen.
    Ein solcher Antrag wird so schnell wie möglich und in Übereinstimmung mit der EG-Verordnung 261/2004 bearbeitet.

Für Umbuchungen oder Rückerstattungen können sich Fluggäste aus Italien und dem Ausland unter der Nummer +39 06 85960020 an das Kundenzentrum wenden, das täglich von 07:00 bis 22:00 Uhr (italienische Zeit) erreichbar ist.

Fluggäste, die das Ticket über ein Reisebüro gekauft haben, können sich direkt an ihren Ansprechpartner im Reisebüro wenden.

 

Weitere Informationen zu Ihren Rechten im Falle einer Flugannullierung finden Sie hier.

Hier finden Sie die Liste und die Kontakte der Nationalen Behörden (NEB), die für die Anwendung der Verordnung 261/2004 zuständig sind, an die Sie sich wenden können, um Verstöße gegen die Verordnung zu melden.

 

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