HANDGEPÄCK
GRÖSSE UND GEWICHT
Sie dürfen nur ein Handgepäckstück mit einem Gewicht von bis zu 8 kg in die Kabine mitnehmen, das einschließlich der Griffe, Seitentaschen und Räder die folgenden Maße nicht überschreitet: 55 cm hoch, 35 cm breit und 25 cm dick.
Darüber hinaus können Sie bei ITA Airways ein Zubehör Ihrer Wahl aus den folgenden mitbringen:
- Aktentasche
- Laptop
- Handtasche
Überprüfen Sie Größe und Gewicht Ihres Handgepäcks vor dem Einsteigen bei den Mitarbeitern von ITA Airways oder an den Gepäckausgaben in der Nähe der Check-in-Schalter, bevor Sie an Bord gehen. Das Gepäck von Fluggästen, die die Kontrollstelle nicht passieren, darf nicht an Bord genommen werden.
Das Flughafenpersonal wird auf allen ITA Airways -Flügen, die von nationalen und internationalen Flughäfen abfliegen, das Etikett "Unter dem Sitz" auf Kleingepäck (nicht höher als 36 cm, 45 cm breit und 20 cm dick) anbringen, außer für diese mit A330- und B777-Flugzeugen betrieben.
Um mehr Komfort an Bord zu gewährleisten und unter Einhaltung der Sicherheitsstandards, kann bei Flügen mit hohem Füllkoeffizient Ihr Handgepäck am Gate zum Boarding im Frachtraum abgeholt werden. Das Flughafenpersonal wird das ausgewählte Gepäckstück beschriften und dem Fluggast eine Quittung für die Rückgabe ausstellen. Dieses Verfahren ist für Interkontinentalflüge nicht vorgesehen.
HINWEIS: In mehreren Zielländern von Flügen gibt es Beschränkungen für die Einführung bestimmter Gegenstände oder Ausrüstungen durch Fluggästen. In einigen Fällen kann der Besitz solcher Artikel zu Sanktionen führen. Für weitere Informationen empfehlen wir den Fluggästen, sich vor der Reise mit den konsularischen Behörden des Ziellandes in Verbindung zu setzen, um zu prüfen, ob derartige Beschränkungen bestehen.
Hinweis zu Hoverboards: Im Interesse der Sicherheit unserer Gäste und Mitarbeiter werden mit Lithium-Batterien betriebene Kleinfahrzeuge wie Airwheel, Solowheel, Hoverboard, Minisegway, Balance Wheel weder als Hand- noch als Aufgabegepäck akzeptiert.
IN DER KABINE VERBOTENE GEGENSTÄNDE
In der Kabine dürfen keine Gegenstände mitgeführt werden, die für die Flugsicherheit gefährlich sind, wie zum Beispiel: Scheren, Taschenmesser, Schweizer Taschenmesser oder Werkzeuge für landwirtschaftliche, wissenschaftliche, sportliche, industrielle und ähnliche Zwecke sowie realistische Nachbildungen von Schusswaffen. Die Verwendung von elektronischen Zigaretten (E-Zigaretten) Pfeifen und elektronischen Zigarren ist in der Kabine verboten. Feuerzeuge dürfen nur am Körper an Bord mitgeführt werden.
IN DER KABINE UND IM FRACHTRAUM VERBOTENE GEGENSTÄNDE
ICAO und IATA klassifizieren alle Stoffe und Materialien, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Gefahr für den Luftverkehr darstellen können und verbieten deren Mitnahme im mitgeführten oder aufzugebenden Gepäck.
Diese Artikel sind:
- Aktentaschen mit Alarmvorrichtung
- Komprimierte Gase (Kühlgase, entflammbare, giftige und nicht entflammbare Gase) wie Butan, Sauerstoff, Flüssigwasserstoff, Campinggas sowie Flaschen für Atemschutzgeräte
- Korrosive Materialien wie Säuren, Laugen, Quecksilber und Nassbatterien
- Explosivstoffe, Waffen, Feuerwaffen und Munition (außer für Sport und Jagd), Schreckschusspistolen, Feuerwerkskörper und -raketen sowie Spielzeugwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können
- Brennbare Flüssigkeiten und Feststoffe wie Feuerzeuge und Feuerzeugbenzin, Streichhölzer, Farben und Lösungsmittel
- In der Kabine: Flüssigkeiten, auch bei einwandfreier Verpackung (z. B. Öl, Essig, Wein etc.), wenn sie die von der EG-Verordnung 185/2010 vorgesehenen Mengen überschreiten
- Im Laderaum: Flüssigkeiten, wenn sie nicht perfekt verpackt sind (die Verpackung muss verhindern, dass verschüttetes Gepäck andere Gepäckstücke beschädigt)
- Weitere gefährliche Gegenstände wie magnetische, gesundheitsschädliche, giftige, reizende oder übel riechende Substanzen, Oxidationsmittel wie Bleichpulver und Peroxide
- Fernseher
- Gifte und infektiöse Stoffe, Pestizide, Herbizide und infizierte Materialien
- Radioaktive Stoffe
- Warnvorrichtungen und zu ihrem Antrieb installierte Lithiumbatterien
- Batteriebetriebene Unterwassertaschenlampen
- Samsung Galaxy Note 7-Geräte
Flüssigkeiten an Bord: Neue Vorschriften ab 1. September 2024
Die Europäische Kommission hat die Mitnahme von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen (LAG) im Handgepäck vorübergehend wieder eingeschränkt, und zwar auch für Fluggäste, die von mit modernsten Kontrollsystemen ausgestatteten Flughäfen abfliegen.
Daher wird ab dem 1. September 2024 auch an den Flughäfen Mailand Linate und Rom Fiumicino die Obergrenze von 100 ml pro einzelnem Behältnis wieder eingeführt, ebenso wie an den Flughäfen mit herkömmlicher Röntgentechnologie.
An den mit modernsten Kontrollsystemen ausgestatteten Flughäfen können LAG in Behältnissen von bis zu 100 ml und elektrische Geräte wie Ihre persönlichen Geräte jedoch bei der Kontrolle in Ihrem Handgepäck bleiben.
In den übrigen Fällen gelten weiterhin die Vorschriften, die im folgenden Abschnitt über „Flüssigkeiten an Bord“ aufgeführt sind.
FLÜSSIGKEITEN AN BORD
Die Europäische Union und das ENAC haben Sicherheitsvorschriften erlassen, die die Menge der im Handgepäck mitgeführten Flüssigkeiten jenseits der Sicherheitskontrollen an Flughäfen und an Bord begrenzen.
Diese Maßnahmen gelten für Passagiere, die von allen Flughäfen im Hoheitsgebiet der Europäischen Union einschließlich Norwegen, Island und der Schweiz abfliegen, für jedes Ziel.
WELCHE SUBSTANZEN FALLEN UNTER DIE DEFINITION „FLÜSSIGKEITEN“?
Folgende Stoffe gelten als Flüssigkeiten: Gele, Pasten (z. B. Zahnpasta), Lotionen, flüssige/feste Gemische, der Inhalt von Druckbehältern (z. B. Rasierschaum), Haargels, Getränke, Seifen, Konfitüren, Sirupe, Parfüms, Rasierschaum, Aerosole und andere Produkte mit ähnlicher Konsistenz.
Am 31. Januar 2014 sind die neuen Regeln für den Transport von Flüssigkeiten in der Kabine in Kraft getreten.
WAS SIE MITBRINGEN KÖNNEN
Sie dürfen mitbringen:
- in Ihrem Handgepäck eine kleine Flüssigkeitsmenge in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von bis zu 100 ml (bzw. 100 g) mitführen. Die Behälter müssen in einem durchsichtigen und wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von höchstens 1 l oder einer Größe von ca. 18x20 cm und einer maximalen Größe von einem Beutel pro Passagier untergebracht werden;
- Medikamente und Stoffe für besondere Ernährungszwecke, einschließlich Babynahrung; es kann verlangt werden, dass Sie einen Nachweis über die Echtheit und die tatsächliche Notwendigkeit des Mitführens dieser Gegenstände erbringen;
- Flüssigkeiten, die im Duty-Free-Shop eines Flughafens oder einer Fluggesellschaft gekauft wurden. Die Flüssigkeit aus dem Duty Free-Shop und der Beleg müssen bei Kauf in einer Sicherheitstasche verwahrt und versiegelt werden, die erst am Zielort geöffnet werden darf.
- Wenn Sie einen Anschlussflug an einem anderen Flughafen haben, teilen Sie dies dem Sicherheitspersonal mit, damit die Flüssigkeiten in einer neuen Sicherheitstasche erneut versiegelt werden können.
- Alle anderen Flüssigkeiten, Sprays und Gels müssen im Gepäck verstaut werden, das in den Frachtraum kommt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Flughafens, von dem Sie abfliegen.
NAHRUNGSMITTEL
Lebensmittel tierischen Ursprungs ( Fleisch, Milch oder Fleisch- und Milcherzeugnisse) können Krankheitserreger enthalten, die für ansteckende Tierkrankheiten verantwortlich sind.
Die Einfuhr dieser Produkte in die Europäische Union unterliegt strengen tierärztlichen Verfahren und Kontrollen. Reisende müssen diese Produkte zur amtlichen Kontrolle vorlegen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den örtlichen Gesundheitsbehörden.
Ausgenommen sind Reisende, die mit kleinen Mengen für den persönlichen Verbrauch anreisen: Andorra, Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino, Schweiz.
GEPÄCK AUF FLÜGEN VON PARTNERUNTERNEHMEN
Besuchen Sie für Codeshare-Flüge die Website des Partnerunternehmens, das den Flug durchführt.
Informationen zu den Gepäckbestimmungen für Anschlussflüge verschiedener Fluggesellschaften erhalten Sie im Kundencenter.
Für Flüge in die/aus den USA gelten die Gepäckbestimmungen der Vertriebsgesellschaft, deren Code auf dem Ticket angegeben ist.
Beachten Sie die Regeln des Partnerunternehmens:
Partner SkyTeam - Aerolíneas Argentinas, Aeromexico, Air Europa, Air France, China Airlines, China Eastern, Delta Air Lines, Garuda Indonesia, Kenya Airways, KLM, Korean Air, MEA, SAS, Saudia, Tarom, Vietnam Airlines, Xiamen Air, Virgin Atlantic
Altri Partner - TAP Air Portugal, ANA, Turkish Airlines, Air Serbia, Azul, Luxair, Air Baltic, Croatia Airlines, Bulgaria air, Etihad, China Southern, Air Corsica, Avianca, Pegasus Airlines, Royal Jordanian, KM MALTA Airlines, Kuwait, Ethiopian, Royal Air Maroc, Hainan Airlines