KINDER
ENTDECKEN SIE DIE DOKUMENTE UND UNSERE DIENSTLEISTUNGEN FÜR KINDER UND JUGENDLICHE BIS ZUM ALTER VON 15 JAHREN.
Alleinreisende Minderjährige müssen mit allen erforderlichen Unterlagen am Check-in erscheinen, wo sie spezielle Betreuung erhalten. Dies geschieht an den Schaltern 8 und 9 ab Terminal 1 des Flughafens Rom Fiumicino.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass alle Fluggäste, einschließlich unbegleiteter Minderjähriger, bei der Einreise in Länder, deren Gesundheitsbehörden dies vorschreiben, eine Selbstverpflichtungserklärung vorlegen müssen.
In Anbetracht der zahlreichen Kontrollen am Flughafen, die für die Einhaltung der geltenden Bestimmungen der örtlichen Gesundheitsbehörden unerlässlich sind, bitten wir Sie, sich rechtzeitig am entsprechenden Check-in-Schalter einzufinden:
- für internationale Langstrecken- und Nicht-Schengen-Flüge mindestens 3 Stunden im Voraus
- für Inlandsflüge und Schengen-Raum mindestens 2 Stunden im Voraus.
DOKUMENTE FÜR MINDERJÄHRIGE
Bevor Sie sich zum Flughafen begeben, vergewissern Sie sich, dass Sie im Besitz der richtigen Dokumente sind, die nach italienischem Recht und in dem Land, in das Sie reisen, vorgeschrieben sind.
DOKUMENTE FÜR MINDERJÄHRIGE - MEHR ERFAHREN
INLANDSREISEN
Um nach Italien reisen zu können, müssen Minderjährige im Besitz eines eigenen Ausweisdokuments sein:
- Bei einem italienischen Ausweisdokument genügt es, nur eines der ausdrücklich im italienischen Präsidialerlass D.P.R. 445/2000 genannten Ausweisdokumente sowie alle Dokumente, die für internationale Reisen notwendig sind, vorzulegen
- Bei einem nicht italienischen Ausweisdokument ist auf der Website der italienischen Botschaft oder des italienischen Konsulats zu überprüfen, welche Dokumente benötigt werden.
Kinder unter 14 Jahren können mit Personen reisen, die nicht ihre Eltern/ihr gesetzlicher Vormund sind, sofern sie ein eigenes Ausweisdokument haben, Minderjährige zwischen 14 und 18 Jahren können ohne Begleitung reisen.
INTERNATIONALE REISEN
Für internationale Reisen gilt:
- Kinder mit einem italienischen Ausweisdokument müssen in Besitz eines der folgenden Dokumente sein:
- Personalausweis mit Ausreiseerlaubnis, gültig für Reisen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft oder in einen Staat, mit dem Italien ein bilaterales Abkommen geschlossen hat. Wählen Sie Ihr Reiseziel, um festzustellen, ob ein bilaterales Abkommen besteht.
- Eigener Reisepass: Minderjährige dürfen nicht mehr mit dem Eintrag im Reisepass der Eltern/des gesetzlichen Vormunds reisen
- Laissez-passer, gültig nur für einige Reiseziele, oder gültige Geburtsurkunde oder gültiger Auszug aus dem Geburtenregister, mit Foto, zu beantragen bei der eigenen Stadtverwaltung und mit Sichtvermerk des Polizeipräsidiums
Wenn das Kind unter 14 Jahre alt ist, muss nicht nur ein persönliches Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass oder Laissez-Passer) vorgelegt, sondern es muss auf jeden Fall von einer erwachsenen Person begleitet werden. Je nach Person, die das Kind begleitet, gibt es diesbezüglich spezifische rechtliche Vorgaben:
- Minderjährige in Begleitung eines Elternteils/eines Vormunds - der Name des Elternteils oder des Vormunds, der mit dem Minderjährigen reist, muss im vorgelegten Ausweisdokument angegeben sein. Zudem muss eine Geburtsurkunde oder eine Familienstandsbescheinigung mitgeführt werden, um die Identität von Mutter oder Vater des Kindes feststellen zu können.
- Minderjährige in Begleitung einer nicht erziehungsberechtigten erwachsenen Person/eines gesetzlichen Vormunds - für Minderjährige italienischer Staatsangehörigkeit unter 14 Jahren ist für die Entfernung von der Meldeadresse eine von den Eltern oder von der erziehungsberechtigten Person unterzeichnete und vom Polizeipräsidium (oder im Ausland vom italienischen Konsulat oder der Botschaft) mit Sichtvermerk versehene Erklärung erforderlich, in welcher der Name der Fluggesellschaft, mit welcher die minderjährigen Person reist, angegeben werden muss. Gemäß den Vorgaben für die Ausreise von Minderjährigen unter 14 Jahren italienischer Staatsangehörigkeit ist eine Erklärung erforderlich, entweder in Papierform oder in Form eines Eintrags im Reisepass des minderjährigen Kindes. In beiden Fällen muss der Antrag immer beim Polizeipräsidium eingereicht werden. Im ersten Fall wird eine Bescheinigung der Erklärung ausstellt, im zweiten Fall erfolgt ein Eintrag im Reisepass des minderjährigen Kindes. Die Erklärung, welche die Begleitperson zusammen mit dem Reisepass des Kindes an der Grenze vorlegen muss, gilt für eine einfache Reise (Hin- und Rückreise) innerhalb eines Zeitraums von maximal 6 Monaten, wobei das Polizeipräsidium Ausnahmen davon gestatten kann. Sie finden alle Informationen auf der Website der italienischen Staatspolizei auf der eigenen Seite für Reisepässe für Minderjährige, wo Sie auch die Formulare herunterladen können. Das Formular ist nur in italienischer Sprache verfügbar.
Wenn das minderjährige Kind zu einer Schulgruppe gehört oder an einer Studienreise teilnimmt, muss die Erklärung den Namen der Begleitperson oder den Namen der Institution/Einrichtung enthalten, welche die Reise organisiert hat.
- Minderjährige mit einem Dokument einer anderen (nicht italienischen) Staatsangehörigkeit müssen sich auf der Website der Botschaft oder des Konsulats ihres Ziellandes informieren.
UNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE
Für Fluggäste im Alter von 5 bis 14 Jahren auf Inlandsflügen und von 5 bis 15 Jahren auf Auslandsflügen, die allein oder in Begleitung eines Minderjährigen oder eines Erwachsenen in einer anderen Reiseklasse reisen, wird der Dienst„Unbegleitete Minderjährige“ angeboten. Allein reisende minderjährige Fahrgäste, die das Alter für diesen Dienst erreicht haben, können die Aktivierung des Dienstes beantragen: .„Freiwillige unbegleitete Minderjährige“.
DIENST FÜR UNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE
Für Passagiere unter 14 Jahren bei Inlandsflügen und unter 15 Jahren bei Auslandsflügen, die ohne eine erwachsene Begleitperson oder mit einer erwachsenen Begleitperson in einer anderen Reiseklasse (Business/Premium Economy/Economy) reisen, gilt der Dienst„Unbegleitete Minderjährige“.
Um einen Flug zu buchen, ein Ticket auszustellen und den Dienst zu aktivieren, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für spezielle Dienste oder ein Reisebüro und geben Sie den Namen und die Telefonnummer der Person an, die den Minderjährigen zum Abflughafen begleitet und die ihn am Ankunftsflughafen abholt. Bei Flügen mit Zwischenlandung ist es nicht möglich, den letzten Flug des Tages für das Kind zu buchen, mit Ausnahme von Flughäfen, auf denen nur ein Flug pro Tag stattfindet. Aus Sicherheitsgründen muss die Begleitperson des Kindes am Flughafen bleiben, bis der Flug, mit dem das Kind an Bord geht, abhebt.
Dokumente
Bitte legen Sie beim Check-in Folgende vor:
- eine Fotokopie des Ausweises der Person, die das Kind zum Flughafen begleitet
- ein Dokument des Minderjährigen, das für die Reise gültig ist
- das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular „AFFIDAVIT“ für unbegleitete Minderjährige und, bei internationalen Reisen für Minderjährige unter 14 Jahren
- für Minderjährige ab 14 Jahren, die im Besitz eines italienischen Staatsangehörigkeitsausweises sind, ist für Reisen vom Wohnort aus eine von den Eltern oder dem Vormund unterzeichnete und von der Questura (oder im Ausland vom italienischen Konsulat oder der Botschaft) abgestempelte Begleitungserklärung erforderlich, in der der Name der Fluggesellschaft, der die Minderjährigen anvertraut werden, angegeben werden muss. Das Formular ist nur auf Italienisch verfügbar
- für Minderjährige mit einem Dokument einer anderen Nationalität (nicht italienisch), ist es notwendig, auf der Website der Botschaft oder des Konsulats Ihres Ziellandes nachzusehen
Ergänzung
Für den Dienst „Unbegleitete Minderjährige“ wird ein Aufpreis erhoben. MEHR ENTDECKEN
ANMERKUNGEN
- Es ist nicht möglich, den Dienst für unbegleitete Minderjährige auf der Website zu buchen, sondern man muss sich ausschließlich an das Callcenter wenden.
- Für alle Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung für spezielle Dienste.
FREIWILLIGER DIENST FÜR UNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE
Allein reisende minderjährige Fahrgäste, die das Alter für diesen Dienst erreicht haben, können die Aktivierung des neuen Dienstes beantragen: „Freiwillige unbegleitete Minderjährige“. Der Dienst umfasst die Begleitung von Kindern/Jugendlichen im Alter von:
- 14–17 Jahre für Inlandsreisen
- 15–17 Jahre für alle anderen Strecken.
Buchen Sie den Dienst „Freiwillige unbegleitete Minderjährige“, indem Sie sich an die Abteilung für spezielle Dienste wenden. Die Tarife, die Betreuung am Flughafen und an Bord sind dieselben wie für die vorgeschriebenen unbegleiteten Minderjährigen. Der Dienst kann auf Flügen, die von der Gruppe ITA SpA durchgeführt sowie erworben werden, und die Zahlung des Zuschlags kann nach einer bestätigten Buchung für die gesamte Reiseroute erfolgen. Sollte ITA SpA bei Anschlussflügen gezwungen sein, den Minderjährigen auf einen anderen als den gebuchten Weiterflug umzubuchen, so wird die Leistung auch auf dem neuen Flug garantiert.
ANMERKUNGEN
- Es ist nicht möglich, den Dienst für unbegleitete Minderjährige auf der Website zu buchen, sondern man muss sich ausschließlich an das Callcenter wenden.
- Für alle Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung für spezielle Dienste.
VON 0 BIS 12 JAHREN - MEHR ERFAHREN
DIENSTLEISTUNGEN UND VORTEILE
Neben besonderen Preisnachlässen bieten wir diesen besonders jungen Fahrgästen eine Besonderheit:
- Young-Wartesaalin Rom Fiumicino (Terminal 1, Öffnungszeiten 05:30 - 24:00) mit TV und Zeichentrickfilmen
- Kinderbetten 1 auf allen Interkontinentalflügen
- Besondere Mahlzeitenfür Kinder, die zum Zeitpunkt der Buchung angefordert werden müssen
- bis zu einem Alter von 2 Jahren - Babybrei, einschließlich mageres Fleisch, Gemüse, Obst und Desserts
- von 2 bis 12 Jahren - komplette Mahlzeit mit Hamburgern, abgepackten Desserts und belegten Brötchen
Weitere Informationen und Buchung von speziellen Mahlzeiten
KINDERWAGEN
Kinderwagen für kleine Reisende:
- Es dürfen nur faltbare Kinderwagen mitgenommen werden, für die wir die Verwendung von Schutztaschen empfehlen.
- jeder Kinderwagen muss mit einem Etikett mit Ihrem Vor- und Nachnamen, Ihrer Adresse und Telefonnummer versehen sein
- bis zum Alter von 11 Jahren werden Kinderwagen für alle Reiseziele und -klassen kostenlos befördert.
- Sie können den Kinderwagen in Form eines Fahrradanhängers transportieren als: Extra-Gepäck
- Sie können den zu einem Rucksack zusammenklappbaren Kinderwagen in der Kabine als Ersatz für das Handgepäck mitnehmen, wenn seine Abmessungen insgesamt 115 cm (55x35x25) nicht überschreiten oder als Zusatzgepäck aufgeben, wenn die Abmessungen kleiner als 45x20x36 sind
Für Flüge der Gruppe ITA SpA, die auf italienischen Flughäfen ankommen und diese durchfliegen2 und von der Gesellschaft bedient werden, können Sie:
- beim Check-in die Rückgabe des Kinderwagens auf der Rollbahn oder am Gate (Zubehör wie Schirme, Taschen usw. müssen entfernt werden) erfragen.
- einen Sitzplatz für Kinder zu buchen, der das gleiche Gewicht, die gleiche Größe und Menge an Gepäck wie für Erwachsene sowie einem Kinderwagen einnimmt (dieselben Bedingungen gelten für Kinder von zwei bis 11 Jahren).
PERSÖNLICHE GERÄTE FÜR DEN KOMFORT AN BORD
Für Flüge der Gruppe ITA SpA ist die Verwendung von Vorrichtungen für den Komfort von Kindern an Bord vorgesehen, wie „Bedbox“ oder aufblasbare Geräte wie „Flytot“.
- Bitte teilen Sie das Vorhandensein solcher Geräte immer bei der Buchung oder vor dem Flug unserem Callcenter zur Überprüfung mit.
Es wird darauf hingewiesen, dass:
- die Geräte nur in der Economy Class Y und auf Fensterplätzen installiert und verwendet werden dürfen
- die Verwendung der Geräte andere Fahrgäste nicht stören darf
- die Verwendung der Geräte während der Roll-, Start- und Landephase nicht gestattet ist.
KINDER (BIS ZU 13 JAHREN BEI INLANDSFLÜGEN UND BIS ZU 14 JAHREN BEI INTERNATIONALEN FLÜGEN)
Kinder (bis zu 13 Jahren bei Inlandsflügen und bis zu 14 Jahren bei internationalen Flügen) müssen zwingend in Begleitung eines Erwachsenen reisen, der in der gleichen Serviceklasse anwesend sein muss (im Falle eines minderjährigen Elternteils kann das Kind in Begleitung des Elternteils reisen, sofern dieser die elterliche Fürsorgepflicht hat).
KINDER BIS ZUM ALTER VON 2 JAHREN
IKinder bis zum Alter von 2 Jahren können mit einem bezahlten Infant-Tarif auf dem Schoß einer Begleitperson reisen3 oder, wenn sie ihren eigenen zugelassenen Autositz verwenden, können sie einen zusätzlichen Sitzplatz kaufen und den Child-Tarif bezahlen. Aus Sicherheitsgründen lässt ITA Airways nur ein Kleinkind pro Erwachsenem zu, auch wenn es auf einem zusätzlich zugewiesenen Sitzplatz reist.
Wenn das Kind auf dem Schoß der Begleitperson reist, hat der Elternteil Anspruch auf ein zusätzliches Gepäckstück von maximal 10 kg; es sei denn, das Kleinkind reist zum Light-Tarif, in diesem Fall hat der Elternteil keinen Anspruch auf Gepäck außer dem Kinderwagen und einer Tasche; wenn das Kleinkind einen Sitzplatz einnimmt, gilt für das Gepäck des Kindes die Regelung für Kinder von 2 bis 11 Jahren.
Es ist jedoch unbedingt erforderlich, die Anwesenheit des Kindes bei der Buchung der erwachsenen Begleitperson anzugeben.
Weitere Informationen finden Sie in der Tabelle:
Tarif | Reisegepäck | Zusammenklappbarer Kinderwagen | Autositz oder Babyschale |
---|---|---|---|
Infant (0–23 Monate) nicht Light, Handgepäck | 1 Gepäckstück im Laderaum bis zu 10 kg | Ja, im Laderaum | Ja, im Laderaum |
Infant (0–23 Monate) Light Handgepäck | Kein Gepäck | Ja, im Laderaum | Ja, im Laderaum |
Infant nicht Light mit einem zugewiesenen Sitzplatz (CHILD-Tarif) | 1 Handgepäck bis zu 8 kg 1 Gepäckstück im Laderaum bis zu 23 kg |
Ja, im Laderaum |
Ja, in der Kabine 4 |
Infant Light mit zugewiesenem Sitzplatz (CHILD-Tarif) |
1 Handgepäck bis zu 8 kg | Ja, im Laderaum | Ja, in der Kabine 4 |
Child (von 2 Jahren bis 11 Jahren) NICHT Light |
1 Handgepäck bis zu 8 kg 1 Gepäckstück im Laderaum bis zu 23 kg |
Ja, im Laderaum |
Ja, in der Kabine 4 |
Child (von 2 Jahren bis 11 Jahren) Light |
1 Handgepäck bis zu 8 kg | Ja, im Laderaum |
Ja, in der Kabine 4 |
1. Auf einigen Langstreckenflügen ist der Dienst „Kinderbett an Bord“ für Kinder unter 76 cm Länge und maximal 11 kg Gewicht verfügbar, das bei der Buchung angefordert werden muss; aus betrieblichen Gründen kann der Dienst an Bord nicht garantiert werden, auch wenn er gebucht wurde.
2. Die Flughäfen von Cagliari, Genua und Triest sind ausgenommen.
3. ITA SpA teilt Ihnen mit, dass auch in der Business Class Long Range Kinder bis zu 2 Jahren auf dem Schoß von Erwachsenen reisen dürfen. ITA S.p.A. empfiehlt jedoch in Übereinstimmung mit der IATA-Empfehlung (*) die Verwendung eines zugelassenen Kindersitzes (CRS - Child Restraint System), den der Passagier anschaffen muss, um eine sicherere und komfortablere Reise zu gewährleisten.
4. Nehmen Sie Ihren Autositz mit an Bord, wenn er zwischen die Armlehnen des Flugzeugsitzes passt (42 cm/16,5 Zoll).
(*) IATA weist darauf hin, dass die sicherste Art der Beförderung eines Säuglings oder Kindes an Bord eines Flugzeugs die Verwendung eines Kinderrückhaltesystems (CRS) ist.
Aus diesem Grund empfiehlt IATA die Verwendung eines zugelassenen Kinderrückhaltesystems (CRS) für Reisen und ermutigt die Fluggesellschaften, deren Verwendung an Bord zu fördern.
SITZPLÄTZE FÜR KLEINKINDER (0 BIS 2 JAHRE)
Wenn Sie einen Sitzplatz für Ihr Kind buchen möchten, bringen Sie Ihren eigenen Kindersitz mit an Bord, sofern dieser:
- zwischen den Armlehnen des Flugzeugsitzes platziert werden kann (42 cm/16,5 Zoll)
- gemäß der Gebrauchsanweisung des Herstellers persönlich von dem Reisenden an Bord installiert werden kann (in Fahrtrichtung oder mit der Rückenlehne nach vorn)
- mit einem Sicherheitsgurt gesichert werden kann (Zweipunkt, Dreipunkt- oder Metallstangenverschluss sind nicht zulässig)
- frei von Mängeln ist und ein sichtbares Genehmigungszeichen der Europäischen Union oder einer anderen amtlichen öffentlichen Stelle trägt
Sie können einen Sitzplatz für Ihr Kind nur auf bestimmten Flügen und bis zu 48 Stunden vor dem Abflug buchen, indem Sie sich an die Abteilung für spezielle Dienste wenden.
Genehmigte Genehmigungszeichen
- UN-Normen ECE R44-03 und 44-04
- US-Kennzeichnung FMVSS Nr. 213*
- Kanadische Kennzeichnung CMVSS 213/213.1
- Deutsche Kennzeichnung TUV/958-01/2001
- Kindersitze, die für die Verwendung in Kraftfahrzeugen zugelassen sind und von den kanadischen Verkehrsbehörden, der Federal Aviation Administration (FAA) und der Joint Civil Aviation Authority (JAA) nach Normen geprüft wurden, die den oben genannten entsprechen
CARES-SICHERHEITSGURTE
WIE MAN DIE CARES-GURTE VERWENDET
Fluggäste, die CARES-Gurte verwenden, müssen dies dem Check-in-Personal am Flughafen und der Kabinenbesatzung mitteilen, sobald sie an Bord sind.
Die CARES-Gurte müssen auf dem Sitz angebracht und vom Beifahrer gemäß den Anweisungen angelegt werden.
Das CARES-Gurte müssen für den Flug zugelassen sein, d.h. das Etikett „FAA approved“ muss vorhanden sein, was von dem Kabinenpersonal überprüft wird.
Um die korrekte Funktion des Geräts zu gewährleisten, ist es notwendig, dass das Kind/Kleinkind:
- auf einem vom Erwachsenen getrennten Sitz mit Blickrichtung nach vorn sitzen kann;
- aufrecht sitzen kann, ohne dass es eine Stütze benötigt;
- Eine Körpergröße von weniger als 100 cm aufweist;
- ein Gewicht zwischen 10 kg (22 lb) und 20 kg (44 lb) hat.
WELCHE PLÄTZE AN BORD SIND ZU BESETZEN
- die Vorrichtung darf nur auf Fensterplätzen verwendet werden;
- die Vorrichtung darf nicht bei Premium und Business Class verwendet werden;
- die Vorrichtung darf niemals an oder in der Nähe von Notausgängen verwendet werden.
SET FÜR KINDER
Auch die jüngsten Passagiere verdienen große Aufmerksamkeit, und wir haben ein Set für sie entwickelt, das sie während des Fluges mit mehr Komfort und Spaß begleiten wird. Das Set ist für Kinder im Alter von 2 bis 12 Jahren auf Interkontinentalflügen in allen Serviceklassen (Business, Premium und Economy) erhältlich.
Der postkartenförmige Koffer enthält:
- Augenmaske doppelseitig: WAKE ME UP / LET ME SLEEP
- Zahnbürste und Zahnpasta
- Anti-Rutsch-Socken waschbar und wiederverwendbar auch nach dem Flug
- Kopfhörer wiederverwendbar mit jedem anderen elektronischen Gerät
- Game book
- Buntstifte
Nach der Landung ist das Set ein Andenken an ein großartiges Erlebnis und kann in der Schule als Stifthalter und in der Freizeit zur Aufbewahrung persönlicher Gegenstände verwendet werden.
Urkunde zum ersten Flug
Wenn Ihr Kind zum ersten Mal mit einem Flugzeug fliegt, möchten wir Sie mit einer speziellen Urkunde zum ersten Flug bei der Feier dieses Ereignisses unterstützen, damit Ihr Kind über ein Andenken an seine Erfahrung als Fluggast verfügt. Drucken Sie die Urkunde aus, füllen Sie sie aus und geben Sie sie einem Flugbegleiter an Bord. Der Flugkapitän wird sie gerne unterzeichnen, um sie "offiziell" zu machen