Reisen mit Kindern

REISENDE MINDERJÄHRIGE: ERFORDERLICHE DOKUMENTE

Um die Reise ohne Stress antreten zu können, ist es wichtig, alle notwendigen Vorbereitungen für die Reise zu treffen, angefangen bei den erforderlichen Dokumenten.

Wichtig ist zunächst einmal, dass alle Reisenden, auch Minderjährige, einen eigenen Ausweis besitzen müssen.

Bis zum Alter von 13 Jahren bei Inlandsflügen (14 Jahren bei internationalen Flügen) ist die Begleitung durch einen Erwachsenen erforderlich, der in derselben Klasse mitfliegen muss. Ist der Elternteil ebenfalls minderjährig, muss er im Besitz eines Dokuments zum Nachweis der elterlichen Verantwortung sein.

Minderjährige im Alter zwischen 14 und 17 Jahren auf Inlandsflügen und zwischen 15 und 17 Jahren auf internationalen und interkontinentalen Flügen können auch unbegleitet reisen.

Die für die Reise erforderlichen Dokumente unterscheiden sich je nach Reiseziel, ob national oder international.

Inlandsflüge

  • Minderjährige, die im Besitz eines italienischen Ausweisdokuments sind, müssen lediglich eines der im Präsidialerlass 445/2000 genannten Dokumente vorlegen
  • Minderjährige, die im Besitz eines Ausweisdokuments einer anderen Staatsangehörigkeit sind, müssen auf der Website der italienischen Botschaft oder des Konsulats prüfen, welche Dokumente erforderlich sind.

Internationale Flüge

Minderjährige mit einem italienischen Ausweisdokument müssen in Besitz eines der folgenden Dokumente sein:

  • Personalausweis für die Ausreise, gültig für Reisen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft oder in Staaten, die ein bilaterales Abkommen mit Italien geschlossen haben. Wählen Sie ein Ziel, um festzustellen, ob ein bilaterales Abkommen vorhanden ist;
  • Eigener Reisepass: bei Reisezielen, die nicht im vorhergehenden Punkt aufgeführt sind. Bitte beachten Sie, dass Minderjährige nicht mehr mit dem Reisepass der Eltern/Erziehungsberechtigten reisen dürfen;
  • Passierschein, der nur für bestimmte Reiseziele gültig ist, d. h. eine gültige Geburtsurkunde oder ein Auszug der Geburtsurkunde mit Lichtbild, der bei der zuständigen Gemeinde beantragt und von der Polizeidirektion bestätigt werden muss

Wenn das Kind unter 14 Jahre alt ist, muss nicht nur ein persönliches Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass oder Passierschein) vorgelegt, sondern es muss auf jeden Fall von einer erwachsenen Person begleitet werden. Je nach Person, die das Kind begleitet, gibt es diesbezüglich spezifische rechtliche Vorgaben:

  •  Minderjährige in Begleitung eines Elternteils/Erziehungsberechtigten - der Name des Elternteils oder Erziehungsberechtigten, der mit dem Minderjährigen reist, muss im Reisedokument angegeben sein und eine Geburtsurkunde oder ein Urkunde zum Familienstatus muss mitgeführt werden, so dass die Behörden die Identität der Eltern des Kinds feststellen können;
  • Von einem Erwachsenen ohne elterliche Verantwortung/Erziehungsberechtigten begleitete Minderjährige - für Minderjährige bis 13 Jahre mit italienischer Staatsangehörigkeit muss eine von den Eltern oder dem Erziehungsberechtigten unterzeichnete und von der Polizeidirektion (oder im Ausland vom italienischen Konsulat oder der italienischen Botschaft) bestätigte Erklärung zur vorübergehenden Vormundschaft für Reisen ins Ausland vorgelegt werden, in der der Name der Person, der die Minderjährigen anvertraut werden, angegeben sein muss, oder, in dem Fall, dass die Minderjährigen unbegleitet reisen, der Fluggesellschaft, die die Reise durchführt. Gemäß den Vorgaben für die Ausreise von Minderjährigen bis 13 Jahre italienischer Staatsangehörigkeit ist eine Erklärung zur vorübergehenden Vormundschaft für Reisen ins Ausland erforderlich, entweder in Papierform oder in Form eines Eintrags im Reisepass des minderjährigen Kindes. In beiden Fällen muss der Antrag immer beim Polizeipräsidium eingereicht werden. Im ersten Fall wird eine Bescheinigung der Erklärung ausstellt, im zweiten Fall erfolgt ein Eintrag im Reisepass des minderjährigen Kindes. Die Erklärung zur vorübergehenden Vormundschaft für Reisen ins Ausland, welche die Begleitperson zusammen mit dem Reisepass des Kindes an der Grenze vorlegen muss, gilt für eine einfache Reise (Hin- und Rückreise) innerhalb eines Zeitraums von maximal 6 Monaten, wobei das Polizeipräsidium Ausnahmen davon gestatten kann. Sie finden alle Informationen auf der Website der italienischen Staatspolizei auf der eigenen Seite für Reisepässe für Minderjährige, wo Sie auch die Formulare herunterladen können. Das Formular ist nur in italienischer Sprache verfügbar.

Wenn das minderjährige Kind zu einer Schulgruppe gehört oder an einer Studienreise teilnimmt, muss die Erklärung zur vorübergehenden Vormundschaft für Reisen ins Ausland den Namen der Begleitperson oder den Namen der Institution/Einrichtung enthalten, welche die Reise organisiert hat.

Minderjährige mit einem Dokument einer anderen (nicht italienischen) Staatsangehörigkeit müssen sich auf der Website der Botschaft oder des Konsulats ihres Ziellandes informieren.

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