REISEN MIT TIEREN
NEHMEN SIE IHREN FREUND MIT IN DEN URLAUB! HIER FINDEN SIE ALLE INFORMATIONEN ZUR OPTIMALEN VORBEREITUNG IHRER REISE
Je nach Art, Gewicht und Größe des Tieres und den geltenden nationalen und internationalen Vorschriften kann es in einer Kabine oder in einem klimatisierten Frachtraum mit Druckausgleich transportiert werden.
NEU
Ab dem 20. Juni wird auf allen Inlandsflügen das Höchstgewicht des Tieres in der Kabine um 25 % erhöht: von 8 auf 10 kg (zusätzlich zu den 2 kg der Transportbox). Mehr Platz und Komfort für Ihren vierbeinigen Freund.
Nachstehend finden Sie alle Einzelheiten.
TICKET FÜR TIERE BUCHEN
Die Anzahl der Sitzplätze an Bord des Flugzeugs, die Tieren sowohl im Frachtraum als auch in der Kabine vorbehalten sind, unterliegt Beschränkungen.
Der Preis des Tickets variiert je nach Gewicht, je nachdem, ob es in der Kabine oder im Frachtraum transportiert wird, und je nach Abflug- und Zielflughafen. Siehe die Tabelle mit allen diesbezüglichen Informationen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Ticket mindestens 48 Stunden vor Ihrem Flugdatum buchen müssen, indem Sie sich an das Kundenzentrum wenden, und dass es nicht möglich ist, Tiere unter 3 Monaten zu befördern. Für weitere Informationen klicken Sie hier.
BEFÖRDERUNG VON TIEREN IN DER KABINE
Die Beförderung von Tieren in der Kabine unterliegt besonderen Bedingungen:
- das Tier darf nur in einer geeigneten weichen, halbfesten oder festen Transportbox befördert werden;
- Die Transportbox muss nicht nur gut belüftet sein, sondern auch von allen Seiten geschlossen sein, und während des Fluges darf das Tier sie nicht, auch nicht teilweise, verlassen;
- Aus Sicherheitsgründen muss das Tier bis zum Verlassen des Flugzeugs in seiner Transportbox eingeschlossen bleiben;
- Das Tier, das auf Inlandsflügen höchstens 10 kg und auf allen anderen Flügen höchstens 8 kg wiegen darf, muss während der gesamten Reise in einer Transportbox verbleiben, die die folgenden Abmessungen nicht überschreitet:
- 24 cm hoch
- 40 cm lang
- 30 cm breit
Wenn die Maße nicht eingehalten werden, kann dem Tier keine Unterbringung garantiert werden;
- Die Transportbox muss dem Tier eine bequeme Haltung ermöglichen, es muss sich umdrehen und hocken können, sie muss gut belüftet, wasserdicht und aus strapazierfähigem Material sein;
- Die Transportbox kann bis zu 5 Tiere derselben Art enthalten, sofern das Gesamtgewicht der Tiere 10 kg auf Inlandsflügen (8 kg auf allen anderen Flügen) nicht übersteigt, zusätzlich zu den 2 kg, die die Transportbox einschließlich des notwendigen Futters während des Fluges wiegen darf.
BEFÖRDERUNG VON TIEREN IM FRACHTRAUM
Die Beförderung von Tieren im Frachtraum unterliegt besonderen Bedingungen:
- Das Tier muss in einer stabilen Heimtierbox transportiert werden, deren Schale nur aus Glasfaser oder Hartplastik bestehen darf;
- Wenn die Box mit Rollen ausgestattet ist, müssen diese entfernt werden; wenn sie einziehbar sind, müssen sie mit Klebeband gesichert werden;
- Die Hundetransportbox muss unbedingt mit Folgendem ausgestattet sein:
- eine Tür aus Metall mit einem Schließsystem mit Verschlusslöchern an der Oberseite, der Mitte und der Unterseite der Tür;
- seitliche Lufteinlässe, die für den Hundetransport nicht aus Kunststoff, sondern zwingend aus Metall sein müssen.
- Die Größe der Transportbox hängt von dem für die Reise vorgesehenen Flugzeugtyp ab.
ANERKANNTE BLINDEN- UND ASSISTENZHUNDE
Anerkannte Blinden- und Assistenzhunde, unabhängig von Rasse oder Typ, wurden ausgebildet, um Menschen mit motorischen Behinderungen, Seh- und Hörbehinderungen, geistigen Behinderungen / Beziehungsstörungen oder anderen psychiatrischen Behinderungen zu helfen.
WEITERE INFORMATIONEN
Auf ITA Airways-Flügen können ausgebildete und anerkannte Begleit- und Blindenhunde kostenlos in der Kabine transportiert werden. Bei Anschlussflügen müssen Sie sich über die Bestimmungen der Fluggesellschaft informieren, die die einzelnen Flüge durchführt; wenn Ihre Reiseroute mehrere Fluggesellschaften umfasst, müssen Sie von jeder Fluggesellschaft eine Bestätigung anfordern, um sicherzustellen, dass Ihr Hund an Bord akzeptiert wird.
Es ist eine Ausbildungsbescheinigung vorzulegen, in der das Hundezentrum/die Referenzinstitution auf Firmenbogen (oder mit lesbarem Stempel) bescheinigt, dass es sich um einen Diensthund handelt. Assistenzhunde unterliegen keinen Kontingenten. Der Service muss mindestens 48 Stunden vor Abflug angefordert werden und wird am Ende der Überprüfung aller vorgelegten Unterlagen bestätigt.
Bitte beachten Sie: Hunde zur emotionalen Unterstützung gelten nicht als ausgebildete Assistenzhunde und ihre Beförderung ist daher auf unseren Flügen nicht kostenlos. Ihre Beförderung ist gegen Gebühr gemäß den Verfahren für die Unterbringung von Hunden in der Kabine oder im Frachtraum möglich, wobei sich die Gebühr nach dem Gewicht des Hundes richtet.
Wenn Sie außerhalb Ihres Staatsgebiets reisen, empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig über die gesetzlichen und gesundheitlichen Anforderungen des Ziellandes zu informieren
Allgemeine Anforderungen für den Transport:
Um die Flugsicherheit und den Komfort in der Kabine zu gewährleisten, muss der Hund an Gehorsam und angemessenes Verhalten in der Öffentlichkeit gewohnt sein (z. B. nicht bellen, knurren, Menschen oder andere Tiere angreifen).
Für kleine Hunde ist es nicht zwingend erforderlich, dass sie während des gesamten Fluges in der entsprechenden Transportbox reisen. Wenn sie ohne Transportbox reisen, müssen sie an der Leine sein und einen Maulkorb tragen (wenn vom Kapitän verlangt).
Der Blindenhund muss vor dem Sitz des Halters bleiben und das entsprechende Geschirr tragen.
An Bord gelten die folgenden Bestimmungen:
- der Hund muss zu jeder Zeit unter der direkten Kontrolle des Fluggastes bleiben;
- der Hund darf nicht auf den Sitzen sitzen und nicht an den Notausgängen stehen.
Der Transport des Hundes ist kostenlos, auch wenn er in den Laderaum verladen werden muss.
Für Schäden und Mehrkosten, die durch die Beförderung des Hundes entstehen, haftet der Fluggast.
HINWEISE FÜR DAS WOHLBEFINDEN DES TIERES
Um sicherzustellen, dass Ihr vierbeiniger Freund sich wohl fühlt, empfehlen wir einige Dinge vor und während des Fluges.
Weitere Informationen
- Gewöhnen Sie das Tier schon zu Hause mindestens fünf Tage vor der Reise an die Transportbox, indem Sie sie jeweils für etwa zwei Stunden geschlossen lassen und es danach sofort belohnen;
- Geben Sie ihm vor der Abreise regelmäßig etwas zu trinken, immer in kleinen Mengen;
- Füttern Sie es bis zu 4 Stunden vor dem Flug und stellen Sie sicher, dass es genug Futter für die Dauer der Reise hat;
- Um dem Tier einen maximalen Reisekomfort zu bieten, empfehlen wir, eine Decke, Zeitungspapier oder ein anderes saugfähiges Material auf den Boden der Transportbox zu legen. Die Verwendung von Stroh ist nicht erlaubt;
- Das Tier darf in der Transportbox keine Leine und keinen Maulkorb tragen; denken Sie daran, dass dieses Zubehör auch nicht in der Transportbox zurückgelassen werden darf;
- Das Tier darf keine Zeichen körperlicher Müdigkeit zeigen und darf nicht verletzt sein. Wenden Sie sich an Ihren Tierarzt, um sich zu vergewissern, dass das Tier reisefähig ist, und denken Sie daran, mindestens einen leeren, gesicherten und zugänglichen Napf in die Transportbox zu stellen (auch bei geschlossener Box), um den Komfort während des Fluges zu gewährleisten;
Sind diese Bedingungen nicht erfüllt oder stellt Ihr Haustier eine Belästigung für die Fluggäste dar, kann der Flugkapitän Ihr Haustier in den Frachtraum verlegen.
Der Tiertransport-Service ist in allen Flugzeugen verfügbar, und die maximale Größe, die an Bord genommen werden kann, variiert je nach Flugzeug, daher ist es wichtig, sich im Voraus bei der Abteilung für Dienste zu informieren.
REISEUNTERLAGEN
Für den Transport von Tieren sind bestimmte obligatorische Dokumente erforderlich.
ITALIEN
Um im nationalen Hoheitsgebiet reisen zu können, müssen Hunde und Katzen über einen entsprechenden Nachweis verfügen:
- Gesundheitsbuch oder Tierpass
EUROPÄISCHE UNION
Um in ein EU-Land reisen zu können, müssen Hunde, Katzen und Frettchen über ein entsprechendes Dokument verfügen:
- ein von einem Tierarzt ausgestellter Pass, in dem die Impfungen des Tieres (aktuelle und gültige Tollwutimpfung erforderlich) und sein Gesundheitszustand angegeben sind
- lesbare Tätowierung oder elektronisches Identifikationssystem (Transponder)
VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA
Beim Transport eines Hundes in die Vereinigten Staaten müssen Sie ab dem 1. August 2024 die neuen Schritte befolgen, die für die Einreise des Tieres in die USA erforderlich sind und von den US-Behörden verlangt werden, um die Gefahr einer Ausbreitung der Hunde-Tollwut zu verhindern. Diese Schritte richten sich nach dem Risiko (niedrig oder hoch) der Länder, in denen sich Ihr Hund in den letzten 6 Monaten aufgehalten hat. Klicken Sie hier, um mehr darüber zu erfahren und das Formular „CDC Dog Import Form“ anzufordern. Nachdem Sie das ausgefüllte Formular abgeschickt haben, erhalten Sie per E-Mail eine Empfangsbestätigung, die Sie entweder ausdrucken und mit sich führen oder auf Ihrem Mobiltelefon vorzeigen müssen.
Beachten Sie bitte, dass der Hund, den Sie mitnehmen möchten, neben der Empfangsbestätigung des Formulars „CDC Dog Import Form“ zudem:
- bei der Ankunft gesund wirken muss.
- zum Zeitpunkt der Einreise oder Rückkehr in die Vereinigten Staaten mindestens sechs Monate alt sein muss.
- einen mit einem universellen Scanner auslesbaren Mikrochip zur Identifizierung haben muss.
VEREINIGTES KÖNIGREICH
Der Transport von Tieren, mit Ausnahme von Assistenzhunden, ist im Vereinigten Königreich nicht erlaubt. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an die örtlichen Behörden
ISRAEL
Die Beförderung von Hunden und Katzen in Israel ist durch besondere Gesetze geregelt. Bitte konsultieren Sie vor Ihrer Reise den folgenden Link: https://www.gov.il/en/departments/ministry_of_agriculture_and_rural_development/govil-landing-page
BRASILIEN
Der Transport von Tieren unterliegt der internationalen Tiergesundheitsbescheinigung (CZI)
ANDERE LÄNDER
Für alle anderen Länder wenden Sie sich bitte an die Botschaft/das Konsulat des Bestimmungslandes oder überprüfen Sie die Bestimmungen auf der IATA-Website
Beförderung von Haustieren im Frachtraum mit Brachycephalie.
Haustiere mit Brachycephalie oder platter Nase reagieren besonders empfindlich auf Stress und Temperaturen. Um das Wohl und die Sicherheit Ihres Tieres zu gewährleisten, empfehlen wir eine sorgfältige Beurteilung seines allgemeinen Gesundheitszustandes und damit eine Abschätzung der mit dieser Art von Beförderung verbundenen Risiken.
WEITERE INFORMATIONEN
Gemäß den IATA-Vorschriften fallen die folgenden Rassen in die angegebene Kategorie:
HUNDE
- Affenpinscher
- American Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Bichon Frise
- Boston Terrier
- Boxer
- Brussels Griffon
- Bulldogge
- Bullmastiff
- Cane Corso
- Cavalier King Charles Spaniel
- Chihuahua
- Chow-Chow
- Dogo Argentino
- Bordeauxdogge
- English Mastiff
- Französische Bulldogge
- Japanese Chin
- King Charles Spaniel
- Lhasa Apso
- Malteser
- Mastino Napoletano
- Neufundländer
- Pekinese
- Dogo Canario
- Mops
- Shar-Pei
- Shih Tzu
- Silky Terrier
- Tibet-Spaniel
- Valley Bulldogge
- Yorkshire Terrier
KATZEN
- Birma-Katze
- Exotische Kurzhaarkatze
- Perserkatze
- Himalayan
TRANSPORT VON ANDEREN TIEREN ALS HUNDEN UND KATZEN.
Es ist auch möglich, andere kleine Tiere als Hunde und Katzen zu transportieren. Für jedes Tier gelten je nach Bestimmungsland andere Vorschriften. Wenn Sie die nachstehenden Angaben nicht finden, wenden Sie sich bitte an unser Kundenzentrum
KANINCHEN UND HAMSTER
Für Reisen innerhalb der EU müssen Kaninchen und Hamster mit folgendem ausgestattet sein:
- aktuelle tierärztliche Bestätigung über den guten Gesundheitszustand
- Behälter/Käfig, der für den Transport dieser Art von Tieren geeignet ist.
Für Reisen außerhalb der EU wenden Sie sich bitte an unser Kundenzentrum
VÖGEL
Auf Flügen, die von ITA Airways durchgeführt werden, sind Papageien und Wellensittiche nicht erlaubt; außerdem, um die Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern, haben die EU und das Gesundheitsministerium ein totales Einfuhrverbot für Vögel aus den asiatischen Ländern, der Türkei, Russland, Südafrika, Rumänien und allen Staaten der Balkanhalbinsel verhängt.
ERSTATTUNG
Sie haben Anspruch auf Erstattung im Falle von Krankheit/Tod:
- enge Verwandte: Ehepartner, Kinder, einschließlich Adoptivkinder), Eltern, Brüder und Schwestern, Großeltern, Enkelkinder, Nichten und Neffen, Schwiegereltern, Schwägerin und Schwager, Schwiegertochter und Schwiegersohn; in diesem Fall muss der Verwandtschaftsgrad mithilfe einer entsprechenden Bescheinigung (Familienstandsbescheinigung oder eine ähnliche Bescheinigung zuständiger Kreis- oder Meldebehörden nachgewiesen werden)
- Fluggäste, Verwandte oder Freunde mit derselben Buchungsnummer (PNR)
- des Tieres
Ein Reiseverzicht wegen Krankheit/Tod muss in jedem Fall durch eine Sterbeurkunde, ein gültiges Krankenhauszeugnis oder ein tierärztliches Attest nachgewiesen werden, aus dem hervorgeht, dass das Tier tatsächlich krankheitsbedingt reiseunfähig ist.
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