HILFELEISTUNGEN
Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität oder einer Beeinträchtigung oder Behinderung können entweder bei der Buchung des Fluges oder auch später besondere Hilfeleistungen anfordern: Rufen Sie dazu bis spätestens bis 48 Stunden vor Abflug das eigens dafür eingerichtete Support-Team von ITA Airways. Für eine Kontaktaufnahme aus dem Ausland klicken Sie bitte hier
Die Beantragung der Betreuung bei der Fluggesellschaft, mit der der Fluggast reist, dient dazu, der Fluggesellschaft zu ermöglichen, die Art der zu befördernden Passagiere (zur Gewährleistung ihrer Sicherheit) zu überprüfen und die Belegung der Sitze an Bord zu verfolgen, die für die Unterbringung von Passagieren mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität vorgesehen sind und die gemäß den EG-Vorschriften eine bestimmte Anzahl nicht überschreiten dürfen, die abhängig vom Typ und der Konfiguration des Flugzeugs variiert.
Sollte der Flug von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt werden, könnten einige Hilfeleistungen (z. B. Rollstühle an Bord) möglicherweise nicht verfügbar oder abweichend gestaltet sein.
Wenden Sie sich unter den oben genannten Nummern und Uhrzeiten an unser spezialisiertes Team, um weitere Informationen zu Ihrem Flug zu erhalten.
BETREUUNG VON PERSONEN MIT BEHINDERUNG ODER EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT
Um einen angemessenen Service gemäß Ihren Bedürfnissen zu gewährleisten, muss der Betreuungsbedarf für Fluggäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität bereits während der Flugbuchung oder zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden vor Abflug, bei ITA Airways angemeldet werden.
Zum Zeitpunkt der Buchung ist es wichtig, die Art der benötigten Hilfeleistung anzugeben:
ROLLSTUHL BIS ZUM AUSGANG AM GATE
Der Fluggast kann sich im Flugzeug selbstständig bewegen sowie Treppen hinunter- und hinaufgehen, aber er benötigt einen Rollstuhl oder ein anderes Transportmittel, um lange Strecken innerhalb des Flughafens zurückzulegen.
ROLLSTUHL BIS ZUM FLUGZEUG
Der Fluggast kann sich im Flugzeug selbstständig bewegen, aber er kann keine Treppen hinunter- und hinaufgehen und benötigt einen Rollstuhl oder ein anderes Transportmittel, um sich innerhalb des Flughafens fortzubewegen.
ROLLSTUHL FÜR EINEN GEHUNFÄHIGEN FLUGGAST
Der Fluggast ist nicht gehfähig, kann nur mit eigenem Rollstuhl reisen und benötigt ab dem Moment der Ankunft am Flughafen während aller Phasen des Ein- und Aussteigens, einschließlich an Bord des Flugzeugs, bis zum Ende des Flugs und bei der Ankunft am Zielort Unterstützung.
EINGESCHRÄNKTES HÖRVERMÖGEN
Das Hörvermögen und die verbale Kommunikation sind teilweise oder vollständig eingeschränkt
EINGESCHRÄNKTES SEHVERMÖGEN
Das Sehvermögen ist teilweise oder vollständig eingeschränkt
GEISTIGE/SOZIALE BEEINTRÄCHTIGUNG
Fluggast mit kognitiven, intellektuellen und verhaltensbedingten Einschränkungen
Reisende mit geistigen oder kognitiven Beeinträchtigungen können je nach Art der benötigten Hilfe und dem Grad der Eigenständigkeit alleine oder in Begleitung reisen.
Eine ärztliche Bescheinigung (für eine Vorlage bitte hier klicken) eines neurologischen/psychiatrischen/neuro-psychiatrischen Facharztes ist erforderlich, um die psychophysische Flugtauglichkeit und eventuell die Notwendigkeit eines Betreuers zu bescheinigen.
ÜBERGEWICHTIGE FLUGGÄSTE
Wenn Ihnen der Komfort Ihres Sitzplatzes in der Economy Class nicht ausreicht, können Sie den Erwerb eines Sitzplatzes in einer höheren Klasse (falls verfügbar) oder eines weiteren Nebenplatzes in Erwägung ziehen.
Melden Sie Ihren Betreuungsbedarf bei der Buchung des Fluges oder auch später, jedoch spätestens bis 48 Stunden vor Abflug bei dem spezialisierten Team an, damit es Ihnen während des Ein- und Aussteigens und/oder Umsteigens die entsprechende Unterstützung bereitstellen kann
- wenn Sie Ihren eigenen (manuellen oder elektrischen) Rollstuhl transportieren
- wenn Sie spezielle medizinische Geräte transportieren
- wenn Sie einen Blindenhund in der Kabine mitführen
Sobald sie an Bord sind, werden Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung vom Personal zu speziellen Sitzen gebracht, wo die Anweisungen der Besatzung in allen Phasen des Fluges sichtbar und hörbar sind.
RECHTE UND PFLICHTEN DES FLUGGASTES
Es ist wichtig, ITA Airways innerhalb der angegebenen Zeiten über Anfragen auf Unterstützung zu informieren, um den Service in allen Phasen des Einsteigens, Aussteigens und/oder Umsteigens an einem bestimmten Flughafen und an Bord der Flüge gemäß Reiseplan besser vorzubereiten.
Der Passagier, der während der Buchung einen Antrag auf Unterstützung gestellt hat, muss mindestens 2 Stunden vor der Abflugzeit am Check-in-Schalter von ITA Airways am Flughafen eintreffen.
Falls der Antrag auf Unterstützung ITA Airways nicht vorher mitgeteilt wurde, wird der Flughafenbetreiber alle möglichen Maßnahmen ergreifen, um die Beförderung des Fluggastes auf dem geplanten Flug zu gewährleisten.
Gemäß EG-Verordnung Nr. 1107/2006 über die Rechte von Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität im Luftverkehr wird der Hilfsdienst an allen Flughäfen kostenlos angeboten.
Zudem ist die kostenlose Beförderung (entweder in der Kabine oder im Laderaum) von Folgendem möglich:
- Blinden- oder Begleithund (SVAN)
- zwei Gehhilfen (z. B. Krücken, Rollator)
- ein medizinischer Apparat, der an Bord oder am endgültigen Bestimmungsort verwendet werden soll (z. B. POC), dessen maximale Abmessungen denen des Handgepäcks entsprechen
- Medikamente, Verbände und alle Spritzen oder Autoinjektoren, die für die Verabreichung erforderlich sind
Der Transport eines handbetriebenen, zusammenklappbaren Rollstuhls in der Kabine ist abhängig vom Flugzeugtyp und den physikalischen Merkmalen des Rollstuhls selbst möglich.
Im LADERAUM ist ein Gepäckstück von max. 23 kg für die Beförderung von medizinischem Material (z. B. Hygiene- und Gesundheitsartikel oder andere persönliche Pflegeartikel) stets kostenlos erlaubt.
BUCHUNG UND ZUWEISUNG DER SITZPLÄTZE – BEGLEITPERSON
Aus Sicherheitsgründen ist jedes Flugzeug mit Sitzplätzen für Fluggäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität ausgestattet. Diese Sitzplätze werden beim Check-in am Flughafen zugewiesen und befinden sich immer am Gang des Flugzeuges.
Aus Sicherheitsgründen ist eine Sitzplatzzuweisung an den Notausgängen nicht möglich.
Gemäß der aktuell gültigen ENAC-Verordnung DG16/07/2021 sind für die Zuweisung der Sitzplätze an Personen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität und an die Begleitpersonen keine Zusatzkosten zuzüglich zum Ticketpreis vorgesehen.
ITA Airways wird alle zumutbaren Bemühungen unternehmen, um der Betreuungsperson, die eine Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität begleitet, einen Platz in deren Nähe zuzuweisen.
MEDIZINISCHE DOKUMENTE UND BESCHEINIGUNG DER FLUGTAUGLICHKEIT
Sofern ITA Airways es als erforderlich erachtet, kann das Unternehmen direkt oder über eine bevollmächtigte Person eine medizinische Bescheinigung anfordern, wenn es über Folgendes in Kenntnis gelangt:
- Fluggäste, die an ansteckenden Krankheiten leiden, welche die Flugsicherheit gefährden könnten (einschließlich Routenänderungen und Notlandungen)
- Fluggäste, die medizinische Betreuung oder medizinische Geräte benötigen (z. B. ein Fluggast mit offensichtlichen Atembeschwerden), da sich der Gesundheitszustand während oder durch den Flug verschlechtern könnte.
- Fluggäste, die sich in den 30 Tagen vor dem Abflug einem chirurgischem Eingriff unterzogen haben
Außerdem kann das Flugunternehmen im Falle einiger Hilfeleistungen die Anwesenheit einer Begleitperson anfordern.
Das Support-Team kann Ihnen alle notwendigen Details bereitstellen.
ONLINE-CHECK-IN
Der Online-Check-In steht Fluggästen mit besonderem Betreuungsbedarf nicht zur Verfügung.
Die Sitzplätze im Flugzeug für Fluggäste mit besonderem Betreuungsbedarf werden über unser Kundenzentrum oder beim Check-in am Flughafen zugewiesen.
ROLLSTÜHLE, ROLLER UND SONSTIGE GEHHILFEN
Informieren Sie ITA Airways bei der Buchung Ihres Fluges darüber, dass Sie in einem Rollstuhl (manuell oder elektrisch, festes oder zusammenklappbares Modell) oder mit einer anderen Gehhilfe reisen müssen. Sie können kostenlos bis zu zwei Gehhilfen (z.B. Rollstuhl und Rollator) befördern.
Abhängig von der benötigten Unterstützung und wenn Sie keinen Rollstuhl haben, kann der Flughafenbetreiber Sie am Flughafen von den verschiedenen Treffpunkten auf dem Terminalgelände abholen und Sie zum Check-in-Schalter oder vom Check-in-Schalter direkt zur Flugzeugtreppe oder zu Ihrem Sitzplatz in der Kabine begleiten. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des europäischen Abflughafens.
Manueller Rollstuhl
Ihr manueller Rollstuhl wird am Check-in-Schalter oder zum Zeitpunkt des Einsteigens an der Flugzeugtür abgeholt, um in den Frachtraum des Flugzeugs geladen zu werden.
Rollstühle und Mobilitätshilfen, die mit unversiegelten (nicht auslaufsicheren) Batterien betrieben werden
Von ITA Airways zugelassen. Weitere Informationen erhalten Sie während der Buchungsphase durch das spezialisierte Team.
Rollstühle und Mobilitätshilfen, die mit dichten (auslaufsicheren) Batterien betrieben werden
Wenn mit auslaufsicheren Batterien betriebene Rollstühle oder Mobilitätshilfen in vertikaler Position im Frachtraum aufgestellt werden können, kann die Batterie in dem Rollstuhl/in der elektrischen Mobilitätshilfe angeschlossen bleiben, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
- Die Batterie muss fest mit dem Rollstuhl/der Mobilitätshilfe verbunden sein
- Die elektrischen Kontakte der Batterie müssen gegen Kurzschluss geschützt werden
- Die Stromkreise wurden isoliert
- Erlaubt ist die Beförderung von einer (1) Ersatzbatterie für so genannte Wet Batteries und von zwei (2) Ersatzbatterien für Nickel-Metallhydrid-Batterien
Bei der Buchung der Leistung bitten wir Sie, unserem spezialisierten Team das technische Datenblatt des Rollstuhls mit den Batteriespezifikationen zur Verfügung zu stellen.
Rollstühle und Mobilitätshilfen mit Ionen-Lithium-Batterien
Diese Batterien werden als gefährlich eingestuft, daher unterliegt die Beförderung den folgenden Bedingungen:
- Die verwendeten Batterien müssen geprüft sein (UN Manual of Tests and Criteria, Part III, subsection 38.3.)
- Falls die Batterie von der Nutzerin/dem Nutzer entfernt wird, darf sie, falls die Mobilitätshilfe so konstruiert ist, dass sie entfernt werden kann, 300 Wh nicht überschreiten, bei einem Gerät mit zwei für den Betrieb erforderlichen Batterien darf jede Batterie 160 Wh nicht überschreiten.
- Wenn die Batterie nicht entfernt wird, gibt es keine Einschränkungen der Wh.
Sie werden nur in der Passagierkabine und in einer Schutzhülle transportiert.
Sollte die Mobilitätshilfe nicht den Sicherheitsanforderungen entsprechen, könnte sie von der Beförderung ausgeschlossen werden, daher bitten wir Sie, unserem spezialisierten Team bei der Buchung der Leistung das technische Datenblatt des Rollstuhls mit den Batteriespezifikationen zur Verfügung zu stellen.
Zulässige Abmessungen von Rollstühlen
Für die zulässigen Abmessungen persönlicher Rollstühle und das zulässige Gewicht für die Beförderung im Frachtraum der Flugzeuge ist es von grundlegender Bedeutung, unserem spezialisierten Team bis spätestens 48 Stunden vor Abflug das technische Datenblatt des Rollstuhls mit den Batteriespezifikationen zur Verfügung zu stellen.
Lade das ausgefüllte Formular herunter und befestige es an deinem Gerät.
ANERKANNTE BLINDEN- UND ASSISTENZHUNDE
Ab dem 1. August 2024 gelten für die Einfuhr aller Hunde, einschließlich anerkannter Blinden- und Assistenzhunde, in die USA zusätzliche Auflagen. Für das Ausfüllen des entsprechenden Formulars und um alle Auflagen einzusehen, schauen Sie bitte hier im Bereich CDC nach.
Auf ITA Airways-Flügen können ausgebildete und anerkannte Assistenz- und Blindenhunde kostenlos in der Kabine transportiert werden. Für Anschlussflüge sind die Bestimmungen der Fluggesellschaft zu prüfen, welche die einzelnen Flüge durchführt. Wenn Sie mit mehreren Fluggesellschaften reisen, empfehlen wir Ihnen daher, sich von jeder Gesellschaft bestätigen zu lassen, dass der Hund an Bord akzeptiert wird.
Allgemeine Definition der Serviceleistung
Anerkannte Blinden- und Assistenzhunde, unabhängig von Rasse oder Typ, wurden ausgebildet, um Menschen mit motorischen Behinderungen, Seh- und Hörbehinderungen, geistigen Behinderungen/verhaltensbedingten Beeinträchtigungen oder anderen psychiatrischen Behinderungen zu helfen.
Für den Hund ist eine Ausbildungsbescheinigung vorzulegen, in der das Hundezentrum/die Referenzinstitution auf dem eigenen Unternehmenspapier (oder mit lesbarem Stempel) bescheinigt, dass es sich um einen Diensthund handelt. Der Hund muss sein Hundegeschirr tragen. Assistenzhunde unterliegen keinen Kontingenten. Der Service muss mindestens 48 Stunden vor Abflug bei unserem zuständigen Team angefordert werden, das Sie über die für die Mitnahme Ihres Hundes erforderlichen Dokumente informieren wird. Die Dokumente werden am Abflugtag kontrolliert. Daher empfiehlt es sich, rechtzeitig am Flughafen zu sein (mindestens 2,5 Stunden bei europäischen Flügen und mindestens 3,5 Stunden bei nicht-europäischen Flügen). Die Mitnahme wird nur dann garantiert, wenn die Dokumente den Vorgaben des zuständigen Teams entsprechen, die auch auf der Website veröffentlicht sind.
Hinweis: Hunde zur emotionalen Unterstützung gelten nicht als ausgebildete Assistenzhunde, daher ist für sie in unseren Flugzeugen keine kostenlose Beförderung vorgesehen. Ihre Beförderung ist gegen eine Gebühr möglich, die von der Unterbringung des Hundes in der Kabine oder im Frachtraum und von seinem Körpergewicht abhängt.
Angesichts der besonderen Bestimmungen für die Einreise von Tieren in einigen Ländern empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig über die gesetzlichen und gesundheitlichen Vorgaben des Ziellandes zu informieren
Allgemeine Beförderungsbedingungen:
Um die Flugsicherheit und das Wohlbefinden in der Kabine zu gewährleisten, muss der Hund an Gehorsam und angemessenes Verhalten in der Öffentlichkeit gewohnt sein (z. B. darf er nicht bellen, knurren oder Menschen oder andere Tiere angreifen).
Für kleine Hunde ist es nicht zwingend erforderlich, dass sie während des gesamten Fluges in einer entsprechenden Transportbox reisen. Wenn sie ohne Transportboxen reisen, müssen sie angeleint sein und einen Maulkorb tragen (letzteres nur nach Aufforderung durch den Flugkapitän).
Der Blindenhund muss vor dem Sitz seiner Besitzerin/seines Besitzers bleiben.
An Bord:
- muss der Hund zu jeder Zeit unter der direkten Kontrolle des Fluggastes stehen.
- darf der Hund nicht auf dem Sitz eines Fluggastes sitzen und darf sich nicht an einem Notausgang aufhalten.
Darüber hinaus müssen die folgenden Bestimmungen eingehalten werden, während sich das Tier an Bord befindet.
- ein Maulkorb muss mit an Bord gebracht werden:
Der Fluggast muss einen Maulkorb bereithalten, der dem Tier nur auf Verlangen des Flugkapitäns angelegt werden muss (falls sich der Hund während des Fluges aggressiv verhält). Die Beförderung des Hundes ist kostenlos, auch wenn er im Frachtraum befördert werden muss. Für Schäden und Mehrkosten, die durch die Beförderung des Hundes entstehen, haftet der Fahrgast.
BEFÖRDERUNG MIT KRANKENBAHRE
Die Hilfeleistung ist nur nach Genehmigung durch ITA Airways zulässig. Dies gilt für alle Fluggäste, die vom Becken abwärts gelähmt sind oder bei denen beide unteren Gliedmaßen eingegipst sind und die daher nicht sitzend und angeschnallt reisen können.
Die Beförderung auf einer Krankenbahre ist in alle Flugzeugen ITA Airways-Flotte gegen Gebühr möglich. Diese Serviceleistung ist für Kleinkinder und Personen unter 1 Meter Körpergröße ausgeschlossen.
Fluggäste, die auf einer Krankenbahre befördert werden, müssen eine Flugreisetauglichkeitsbescheinigung (oder Medif) vorlegen und dürfen nur in Begleitung reisen. Wenn medizinische Hilfe erforderlich ist, muss die Begleitperson eine Ärztin/ein Arzt oder ein Krankenpfleger/eine Krankenpflegerin sein. Alle Kosten im Zusammenhang mit medizinischer Hilfe und Beförderung am Boden (z. B. Krankenwagen) sind vom Fluggast zu tragen.
Es wird empfohlen, diesen Betreuungsbedarf sehr frühzeitig, mindestens 96 Stunden vor dem Abflugtag (unter Nichtberücksichtigung von Feiertagen) anzumelden. Rufen Sie das Support-Team dazu aus Italien unter der aus dem Fest- und Mobilnetz kostenlosen Telefonnummer +39 06 85960020. Für eine Kontaktaufnahme aus dem Ausland klicken Sie bitte hier.
Der Service fällt nicht unter die EG-Verordnung 1107/06.
SAUERSTOFFTHERAPIE AN BORD
Wenn Sie Sauerstofftherapie an Bord benötigen, bietet ITA Airways einen kostenpflichtigen Dienst an.
- Da ein Sauerstofftherapiegerät nicht Teil der festen Einrichtung des Flugzeugs ist, müssen Sie diesen Service mindestens 96 Stunden vor Abflug (ohne Feiertage) bei unserem Kundendienst anfordern. Für Anfragen aus dem Ausland prüfen Sie bitte hier.
- Ob der Service angeboten werden kann, hängt von der Menge des vom Fluggast benötigten Sauerstoffs und der Flugdauer ab.
- Fluggäste, die mit einem Sauerstoffgerät reisen, müssen eine ärztliche Bescheinigung (oder MEDIF) für Flugreisen, das Formular A „Informationsblatt für Kunden, die Betreuung benötigen" haben und müssen begleitet werden.
- Wenn medizinische Hilfe erforderlich ist, muss die Begleitperson ein Arzt oder eine Krankenschwester sein. Alle Kosten im Zusammenhang mit der medizinischen Versorgung und dem Bodentransport (z. B. Krankenwagen) sind vom Fluggast zu tragen.
ITA Airways gestattet den Transport des eigenen Sauerstoffgeräts/-flasche zu medizinischem Gebrauch unter folgenden Bedingungen:
1. Der Genehmigungsantrag muss mindestens 48 Stunden vor Abflug beim Kundendienst nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung eingeholt werden.
2. Sauerstoffflaschen dürfen ein Bruttogewicht von 5 kg nicht überschreiten.
Hinweis: Die Mitnahme von Flüssigsauerstoff ist untersagt.
SAUERSTOFF-KONZENTRATOREN (POC)
Müssen Sie mit einem tragbaren Sauerstoff-Konzentrator (POC) reisen, können Sie diesen kostenlos mitführen, sofern diese Geräte auf Ihrem Flug gestattet sind hier können Sie die Liste an Bord erlaubter Geräte einsehenà
Das Ausfüllen des Gesundheitsformulars (medif) ist nicht erforderlich, es reicht ein ärztliches Attest, welches Folgendes bescheinigt:
- dass der Benutzer des Sauerstoffgeräts über die körperlichen und kognitiven Fähigkeiten zum selbstständigen Gebrauch des Geräts verfügt oder dass er in Begleitung einer Person reisen muss, die in der Lage ist, diese Funktionen für ihn auszuführen;
- ob die Verwendung des Sauerstoffgeräts für die gesamte Dauer des Flugs oder nur für einen Teil des Flugs erforderlich ist;
- wie hoch der maximal erforderliche Sauerstofffluss ist.
Beförderungsbedingungen:
1. Batteriebetriebene Sauerstoffkonzentratoren können an Bord mitgeführt werden.
2. Bitte bringen Sie eine ausreichende Menge an Reservebatterien (im Handgepäck) mit, um Ihren Sauerstoff-Konzentrator über die gesamte Flugdauer zu betreiben, da die Versorgung an Bord nicht gewährleistet ist.
3. Die Reservebatterien vor Beschädigungen und Kurzschlüssen schützen und in der Originalverpackung aufbewahren. Offene Pole mit Klebeband isolieren oder jede Batterie in einem eigenen Plastikbeutel oder einer Schutzhülle aufbewahren.
4. Der Fluggast muss in der Lage sein, das Gerät eigenständig zu verwenden.
5. Wird der Sauerstoffkonzentrator während des Flugs nicht benötigt, kann er als Teil des Handgepäcks oder in einem eingecheckten Gepäckstück ohne eingelegte Batterien befördert werden.
6. Mit Druckgas betriebene Sauerstoffkonzentratoren (Gasflaschen) dürfen nicht an Bord gebracht werden.
7. Sauerstoffkonzentratoren dürfen kein Öl, Fett oder andere mineralölhaltige Stoffe aufweisen, müssen sich in gutem Zustand befinden und dürfen keine Spuren von Beschädigungen, übermäßigem Verschleiß oder unsachgemäßer Nutzung aufweisen.
Achtung: Sauerstoffkonzentratoren, die über einen Aufkleber mit den folgenden Angaben in roten Lettern verfügen, dürfen mit an Bord gebracht werden, auch wenn sie nicht in der Liste aufgeführt sind
Beispiel für die erforderliche Kennzeichnung von Sauerstoffgeräten:
„Der Hersteller dieses tragbaren
Sauerstoff-Konzentrators bestätigt,
dass dieses Gerät sämtliche Vorgaben der FAA für
die Beförderung und Verwendung des
Sauerstoff-Konzentrators an Bord von Flugzeugen erfüllt“
Bitte informieren Sie sich in diesem Zusammenhang auch über die Beförderungsbedingungen für Batterien
EINSCHRÄNKUNGEN IN BEZUG AUF MEDIZINISCHE GERÄTE:
Die Möglichkeit, eigene medizinische Hilfsgeräte mit an Bord zu bringen und während des Fluges zu nutzen (z. B. Kindersitze) erfordert die Genehmigung durch ITA Airways, nachdem die physischen und technischen Merkmale und somit die Kompatibilität mit den Sitzen an Bord überprüft wurden.
Weitere Informationen erhalten Sie aus Italien unter der aus dem Fest- und dem Mobilnetz kostenlosen Telefonnummer +39 06 85960020. Für eine Kontaktaufnahme aus dem Ausland klicken Sie bitte hier
Ihre Anfrage muss spätestens 72 Stunden vor Abflug eingehen.
BETREUUNG AN BORD DES FLUGZEUGS
Gemäß Anhang II der EG-Verordnung 1107/06 kann unser Flugpersonal Fluggästen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität folgende Hilfeleistungen erbringen:
- Begleitung vom Sitzplatz zur Toilette (es besteht keine Verpflichtung, den Fluggast anzuheben oder ihm bei der Benutzung der Toilette behilflich zu sein).
- Verpackungen mit Speisen und Getränken für sie öffnen (es besteht keine Verpflichtung, bei der Ausgabe von Getränken, Speisen oder Medikamenten Hilfe zu leisten, die über den Service für andere Fluggäste hinausgeht)
Benötigt eine Person mit einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität Hilfe, um diese spezifischen Aufgaben zu erfüllen (z. B. Benutzung der Toilette, Verabreichung von Speisen oder Medikamenten), so muss sie mit einer Begleitperson reisen, die für die Pflege und Sicherheit der Person sorgt.
Unsere Flugzeuge verfügen alle über einen manuellen Rollstuhl, der für den Weg vom Sitz zu den Toiletten genutzt werden kann.
Unsere Bordtoiletten sind mit einer Handauflage ausgestattet, um die Nutzung durch Passagiere mit eingeschränkter Mobilität zu erleichtern (nur einige Toiletten).
SICHERHEITSEINSCHRÄNKUNGEN
Gemäß der aktuellen Verordnung (EG) Nr. 1107/06 darf ein Luftfahrtunternehmen, sein Erfüllungsgehilfe oder ein Reiseunternehmen eine Buchungsanfrage nicht aus Gründen einer Behinderung oder eingeschränkten Mobilität ablehnen.
Die Verweigerung der Buchung oder des Boardings kann nur erfolgen:
- aus Sicherheitsgründen
- wenn die Abmessungen des Flugzeugs oder seine Türen es physisch unmöglich machen, den Fluggast mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität an Bord zu bringen oder zu befördern.
Sollte der Flug von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt werden, könnten einige Hilfeleistungen (z. B. Rollstühle an Bord) möglicherweise nicht verfügbar oder abweichend gestaltet sein
Kontaktieren Sie unser Support-Team aus Italien unter der aus dem Fest- und dem Mobilnetz kostenlosen Telefonnummer +39 06 85960020. Für eine Kontaktaufnahme aus dem Ausland klicken Sie bitte hier.
EINLEGEN EINER BESCHWERDE
Wenn eine Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität der Ansicht ist, dass sie unter Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 einen Missstand erlitten hat, kann sie je nach Fall eine Beschwerde bei dem betreffenden Luftfahrtunternehmen oder der Flughafenleitung einreichen.
Insbesondere bei einem Verlust oder einer Beschädigung von Rollstühlen, sonstigen Mobilitätshilfen und Hilfsgeräten können Fluggäste, die mit ITA Airways geflogen sind, eine Beschwerde über unser Kontaktformular einreichen.
In allen anderen Fällen (insbesondere in Bezug auf Betreuungsleistungen am Abflughafen, beim Umsteigeflughafen oder am Zielflughafen (muss die Beschwerde bei der zuständigen Flughaaus itfenleitung eingereicht werden.
Jeder EU-Mitgliedsstaat hat für die Anwendung der Verordnung auf dem eigenen Nationalgebiet unabhängige verantwortliche Stellen eingerichtet, die für die Anwendung von Sanktionen im Fall von Verstößen zuständig sind.
In Italien wurden diese Befugnisse der Nationalen Zivilluftfahrtbehörde (ENAC) übertragen.
Sollte die erhaltene Antwort seiner Meinung nach nicht mit den Vorgaben der Verordnung übereinstimmen, kann der Fluggast mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität beim ENAC eine Beschwerde einreichen, wobei vorzugsweise das folgende Online-Formular zu nutzen ist.
Beim ENAC kann eine Beschwerde eingereicht werden, wenn der Missstand:
- in einem italienischen Flughafen vorgefallen ist;
- auf Flügen vorgefallen ist, die von einem italienischen Flughafen gestartet sind (unabhängig von der Nationalität des Flugunternehmens);
- auf Flügen vorgefallen ist, die an einem italienischen Flughafen landen, sofern sie von einem Unternehmen in der EU durchgeführt werden
VERORDNUNG (EG) Nr. 1107/2006
Am 26. Juli 2008 ist die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von Personen mit Behinderung und Personen mit eingeschränkter Mobilität im Luftverkehr in Kraft getreten.
Für weitere Informationen laden Sie die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 herunter.
AUTISMUS-PROGRAMM
Den Flughafen zu erreichen, in großen und lauten Räumen zu sein, in ein Flugzeug zu steigen, sind anscheinend einfache Dinge, aber für autistische Menschen können sie Momente des Unbehagens darstellen.
In diesen Fällen kann es den Unterschied ausmachen, sich der Situation bewusst zu sein und sie zu meistern!
Die Initiative ist Teil des umfassenderen ENAC-Projekts „Autismus - unterwegs am Flughafen“. ITA Airways ist als erste Fluggesellschaft dem Verband ANGSA (Associazione Nazionale Genitori Persone con Autismo/Nationaler Verband der Eltern von Menschen mit Autismus) beigetreten, um Menschen mit Autismus dabei zu unterstützen, ein einzigartiges Erlebnis wie das Reisen mit dem Flugzeug in Ruhe zu erleben, und zwar in jedem Moment
Über alle Details können Sie sich hier informieren.
AKTUALISIERUNGEN
- SAUERSTOFFTHERAPIEGERÄT 1. Juli Aktualisierung der Liste der mobilen Sauerstoff-Konzentratoren (POC), die auf ITA Airways-Flügen zugelassen sind.
- ANERKANNTE BLINDEN- UND ASSISTENZHUNDE 1. August News Neue Beförderungsvorschriften für Hunde USA - CDC Final rule.